15372/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.06.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Nationale Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/868 (Data Governance Act)

 

Der Data Governance Act (DGA) gilt als einer der Eckpfeiler der europäischen Datenstrategie, mit der die digitale Souveränität Europas gestärkt werden soll. Ziel des DGA ist es, durch einen europäischen Rechtsrahmen den Zugang zu und die Weiterverwendung der Daten des öffentlichen Sektors zum Wohle der Gesellschaft zu verbessern.

Der DGA ist am 23. Juni 2022 in Kraft getreten und muss binnen 15 Monaten, ab 24. September 2023 in allen Mitgliedsstaaten – also auch in Österreich – angewendet werden. Zur Unterstützung des DGA sind auch auf mitgliedsstaatlicher Ebene Umsetzungsmaßnahmen notwendig. Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung (RFTE), ein Beratungsorgan der Bundesregierung in Fragen betreffend Forschung, Technologie und Innovation hat in einer Stellungnahme vom 12. April 2023 (Stellungnahme zur Dringlichkeit der nationalen Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/868 (Data Governance Act) (rfte.at) kritisiert, dass es bis dato noch keine klare Umsetzungsstrategie gibt und weist auf die Dringlichkeit von entsprechenden Maßnahmen hin. Unter anderem sind für die Umsetzung wichtige Entscheidungen zur Benennung einer „Zentralen Informationsstelle“, zur Benennung einer „Zuständiger Stellen“ und dafür zuständige Behörden bisher nicht offen kommuniziert worden. Laut dem RFTE müssen die zuständigen öffentlichen Stellen/Behörden eine leitende Rolle übernehmen und einerseits selbst die technische und personelle Infrastruktur aufbauen, andererseits Dateninhaber:innen und potenzielle Weiterverwender:innen fachlich, inhaltlich und strukturell dabei unterstützen, die gestellten Anforderungen im Sinne einer rechtskonformen und effizienten Datennutzung zu erledigen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Gibt es ein Zeitplan für die Umsetzung von DGA?
    1. Falls ja, in welchem Zeitraum soll der DGA umgesetzt werden?
    2. Falls nein, warum nicht? 
  1. Wie beurteilen Sie die Zuständigkeiten Ihres Ressorts bei der Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/868 des Europäischen Parlaments und Rates vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance?
  2. Wurden für die Umsetzung ressortübergreifende Prozesse in die Wege geleitet und wenn ja, wer koordiniert diese?
    1. Wenn nein, bis wann wird dieser Koordinierungsprozess eingerichtet sein?
  1. Der DGA sieht die Einrichtung einer „Zentralen Informationsstelle“ (ZI) vor. Welche Institutionen kommen grundsätzlich dafür in Frage und welche wurde ausgewählt?
    1. Was sind die Erwägungsgründe für die Auswahl?
  1. Welche Ressourcenausstattung soll diese Institution bekommen, um die Funktion der ZI ausführen zu können?
  2. Neben der Einrichtung einer Zentralen Informationsstelle ist die Benennung „Zuständiger Stellen“ in verschiedenen Sektoren (Bildung, Gesundheit, Mobilität, Finanzen etc.) im DGA vorgesehen. Welche Einrichtung(en) (Datenhalter) im Zuständigkeitsbereich ihres Ressorts können als „Zuständige Stelle“ fungieren und wurden bereits Maßnahmen dazu gesetzt bzw. müssen bis 23. September 2023 noch weitere Maßnahmen durchgeführt werden?
  3. Zur gemeinsamen Nutzung von Daten sind Dienste zur Datenvermittlung im DGA vorgesehen. Diese Dienste müssen dies bei einer zuständigen Behörde anmelden, um die Dienste in allen Mitgliedstaaten anbieten zu können. Die Mitgliedsstaaten müssen eine oder mehrere Behörden benennen, die prüfen, ob Anbieter von Diensten für die gemeinsame Datennutzung erfüllen. Wurden diese Behörden bereits eingerichtet bzw. bis wann werden diese eingerichtet?