15372/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.06.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Nationale Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/868 (Data Governance Act)
Der Data Governance Act (DGA) gilt als einer der Eckpfeiler der europäischen Datenstrategie, mit der die digitale Souveränität Europas gestärkt werden soll. Ziel des DGA ist es, durch einen europäischen Rechtsrahmen den Zugang zu und die Weiterverwendung der Daten des öffentlichen Sektors zum Wohle der Gesellschaft zu verbessern.
Der DGA ist am 23. Juni 2022 in Kraft getreten und muss binnen 15 Monaten, ab 24. September 2023 in allen Mitgliedsstaaten – also auch in Österreich – angewendet werden. Zur Unterstützung des DGA sind auch auf mitgliedsstaatlicher Ebene Umsetzungsmaßnahmen notwendig. Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung (RFTE), ein Beratungsorgan der Bundesregierung in Fragen betreffend Forschung, Technologie und Innovation hat in einer Stellungnahme vom 12. April 2023 (Stellungnahme zur Dringlichkeit der nationalen Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/868 (Data Governance Act) (rfte.at) kritisiert, dass es bis dato noch keine klare Umsetzungsstrategie gibt und weist auf die Dringlichkeit von entsprechenden Maßnahmen hin. Unter anderem sind für die Umsetzung wichtige Entscheidungen zur Benennung einer „Zentralen Informationsstelle“, zur Benennung einer „Zuständiger Stellen“ und dafür zuständige Behörden bisher nicht offen kommuniziert worden. Laut dem RFTE müssen die zuständigen öffentlichen Stellen/Behörden eine leitende Rolle übernehmen und einerseits selbst die technische und personelle Infrastruktur aufbauen, andererseits Dateninhaber:innen und potenzielle Weiterverwender:innen fachlich, inhaltlich und strukturell dabei unterstützen, die gestellten Anforderungen im Sinne einer rechtskonformen und effizienten Datennutzung zu erledigen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende