1538/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.04.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Medienfreiheit herstellen

 

Während der momentan herrschenden Corona-Krise zeigt die Bundesregierung weiterhin ihr Verständnis von Medienpolitik und Message-Control: Neben den äußerst fragwürden Einmalzahlungen an Tageszeitungen aufgrund deren Druckauflage werden weiterhin, laut Medienberichten (siehe hierzu auch https://www.derstandard.at/story/2000116814078/medienfreiheit-in-quarantaene?ref=article), Journalist_innen an der Ausübung ihrer Profession behindert. Das Fiasko in Tirol zeigt, wie wichtig es ist, kritischen Journalismus zuzulassen und mit Informationen zu versorgen. Doch die Regierung versucht ganz bewusst, diese auf Distanz zu halten. "Seit Beginn der Corona-Krise schließt die Bundesregierung die internationalen Medien von ihren Pressekonferenzen physisch aus. Anfangs durften nur der ORF und die Nachrichtenagentur APA bei den Pressekonferenzen im Kanzleramt dabei sein. Später wurden zumindest die österreichischen Kollegen, ein Redakteur pro Medium, zugelassen. Den internationalen Korrespondenten bleibt nichts anderes übrig, als ihre Fragen an einen Kollegen der APA zu senden, der sie anschließend stellt. Für kritisches Nachfragen und Nachhaken gibt es in diesen virtuellen Pressekonferenzen dadurch keine Möglichkeit. Dabei ist klar: Statt künstlicher Flaschenhälse in der Kommunikation der Regierung sind Pressekonferenzen notwendig, bei denen alle Teilnehmer gleichberechtigt sind. Nur bei einem fairen Umgang können die Medien ihre Aufgabe als vierte Gewalt wahrnehmen", schreibt Hans-Peter Siebenhaar, Präsident des Verbandes der Auslandspresse in Wien, in einem Kommentar der Anderen (s.o.) Es gibt also ein wachsendes Misstrauen gegenüber ausländischen Medien, das in keinster Weise gerechtfertigt ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage:

 

1. Werden ausländische Journalist_innen sowie Korrespondent_innen ausländischer Medien von Pressekonferenzen der Bundesregierung ausgeschlossen?

a. Wenn ja, warum?

b. Wenn ja, wie lange sollen sie noch ausgeschlossen werden?

2. Ist geplant, dass es bei virtuellen Pressekonferenzen die Möglichkeit für ausländische Journalist_innen sowie Korrespondent_innen ausländischer Medien gibt, dass sie Rückfragen stellen und kritisch Bezug nehmen?

a. Wenn nein, warum nicht?

3. Gibt es eine schriftliche Weisung oder einen Erlass, der die angeführten Beschränkungen rechtfertigt?

a. Wenn ja, bitte um Beilegung