15381/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.06.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Nationale Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/868 (Data Governance Act)

 

Der Data Governance Act (DGA) gilt als einer der Eckpfeiler der europäischen Datenstrategie, mit der die digitale Souveränität Europas gestärkt werden soll. Ziel des DGA ist es, durch einen europäischen Rechtsrahmen den Zugang zu und die Weiterverwendung der Daten des öffentlichen Sektors zum Wohle der Gesellschaft zu verbessern.

Der DGA ist am 23. Juni 2022 in Kraft getreten und muss binnen 15 Monaten, ab 24. September 2023 in allen Mitgliedsstaaten – also auch in Österreich – angewendet werden. Zur Unterstützung des DGA sind auch auf mitgliedsstaatlicher Ebene Umsetzungsmaßnahmen notwendig. Das Bundesministerium für Finanzen hat in einer Anfragebeantwortung vom Jänner 2023 (12810/AB) auf die Frage, welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des DGA im BMF vorbereitet werden und welcher Zeitplan dafür vorgesehen ist, Folgendes geantwortet: 

"Im BMF sind derzeit keine konkreten Planungen betreffend Data Governance Act bekannt."

Dies ist angesichts der immer näher rückenden Frist zur Umsetzung des DGA erstaunlich. Dazu hat sich nun auch der Rat für Forschung und Technologieentwicklung (RFTE), ein Beratungsorgan der Bundesregierung in Fragen betreffend Forschung, Technologie und Innovation geäußert: In einer Stellungnahme vom 12. April 2023 (Stellungnahme zur Dringlichkeit der nationalen Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/868 (Data Governance Act) (rfte.at) kritisiert der RFTE, dass es bis dato noch keine klare Umsetzungsstrategie gibt und weist auf die Dringlichkeit von entsprechenden Maßnahmen hin. Unter anderem sind für die Umsetzung wichtige Entscheidungen zur Benennung einer „Zentralen Informationsstelle“, zur Benennung „Zuständiger Stellen“ und dafür zuständige Behörden bisher nicht offen kommuniziert worden. Laut dem RFTE müssen die zuständigen öffentlichen Stellen/Behörden eine leitende Rolle übernehmen und einerseits selbst die technische und personelle Infrastruktur aufbauen, andererseits Dateninhaber:innen und potenzielle Weiterverwender:innen fachlich, inhaltlich und strukturell dabei unterstützen, die gestellten Anforderungen im Sinne einer rechtskonformen und effizienten Datennutzung zu erledigen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Gibt es ein Zeitplan für die Umsetzung von DGA?
    1. Falls ja, in welchem Zeitraum soll der DGA umgesetzt werden?
    2. Falls nein, warum nicht? 
  1. Wie beurteilen Sie die Zuständigkeiten Ihres Ressorts bei der Umsetzung des DGA?
  2. Wer ist federführend für die Umsetzung des DGA zuständig? (bitte um Nennung einer konkreten Abteilung)
  3. Wurden für die Umsetzung ressortübergreifende Prozesse in die Wege geleitet und wenn ja, wer koordiniert diese?
    1. Wenn nein, bis wann wird dieser Koordinierungsprozess eingerichtet sein?
  1. Der DGA sieht die Einrichtung einer „Zentralen Informationsstelle“ (ZI) vor. Welche Institutionen kommen grundsätzlich dafür in Frage und welche wurde ausgewählt?
    1. Was sind die Erwägungsgründe für die Auswahl?
  1. Welche Ressourcenausstattung soll diese Institution bekommen, um die Funktion der zentralen Informationsstelle ausführen zu können?
  2. Neben der Einrichtung einer ZI ist die Benennung „Zuständiger Stellen“ in verschiedenen Sektoren (Bildung, Gesundheit, Mobilität, Finanzen etc.) im DGA vorgesehen. Welche Einrichtung(en) (Datenhalter) im Zuständigkeitsbereich ihres Ressorts können als „Zuständige Stelle“ fungieren und wurden bereits Maßnahmen dazu gesetzt bzw. müssen bis 23. September 2023 noch weitere Maßnahmen durchgeführt werden?
  3. Zur gemeinsamen Nutzung von Daten sind Dienste zur Datenvermittlung im DGA vorgesehen. Diese Dienste müssen dies bei einer zuständigen Behörde anmelden, um die Dienste in allen Mitgliedstaaten anbieten zu können. Die Mitgliedsstaaten müssen eine oder mehrere Behörden benennen, die prüfen, ob Anbieter von Diensten für die gemeinsame Datennutzung erfüllen. Wurden diese Behörden bereits eingerichtet bzw. bis wann werden diese eingerichtet?
  4. Wie ist der aktuelle Stand der Datenstrategie?
  5. Wurde mittlerweile das in der Anfragebeantwortung (12810/AB) angekündigte Framework zur Ausarbeitung von ressorteigenen Datenstrategien im Rahmen der CDO-Arbeitsgruppe „Daten“ erstellt?
    1. Falls nein: wann kann mit der Erstellung gerechnet werden?
  1. Gibt es ein konkretes Datum, wann die österreichische Datenstrategie präsentiert/fertiggestellt wird?
    1. Falls ja, wann? 
    2. Falls nein, warum nicht?
    3. Welche Schritte zur Strategieentwicklung wurden bereits gesetzt?