15382/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.06.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Folgeanfrage: Verdienstentgang durch die Pandemie

 

Im Falle einer Krankheit übernehmen üblicherweise bei längeren Krankenständen die Versicherungsträger die Entgeltfortzahlung. Im Falle einer Krankheit, die unter das Epidemiegesetz fällt, übernimmt der Bund den Verdienstentgang. So kann der Verdienstentgang gemäß § 32 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) im Falle einer Absonderung gemäß § 7 oder § 17 geltend gemacht werden, allerdings muss dieser Anspruch innerhalb von sechs Wochen nach Ende der Maßnahme geltend gemacht werden. Unternehmen beantragen den Verdienstentgang für ihre Mitarbeiter und nicht die Mitarbeiter selbst. In der Anfragebeantwortung 11664/AB vom 26. September 2022 war ersichtlich, dass noch viele Anträge in Bearbeitung waren. Gleichzeitig war es aufgrund vorangehender Anfragebeantwortungen nicht möglich, eine einheitliche Berichterstattung über alle Auszahlungen zu erhalten, zu groß waren die Abweichungen in den Einmeldungen der Bundesländer. Auch die Covid Berichterstattung erlaubt keinen genauen Einblick, wie sich die Anträge in den einzelnen Bundesländern im Zeitverlauf und je nach Versicherungsträger unterscheiden. In Folge dessen, erscheint gut ein Jahr nach der letzten Anfrage der Versuch nötig, einen umfassenden – und vergleichbaren Überblick – zu erhalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Wie viele Absonderungen gemäß § 7 und § 17 Epidemiegesetz gab es in den Jahren 2020, 2021 und 2022? (Bitte um Auflistung nach Bundesland)
  2. Wie viele Anträge auf Ersatzzahlungen gemäß § 32 Epidemiegesetz wurden in den Jahren 2020, 2021 und 2022 insgesamt gestellt? (Bitte um Auflistung nach Bundesland unter Berücksichtigung der Unterfragen zu dieser Frage)
    1. Wie viele Anträge wurden bearbeitet?
    2. Wie viele Anträge wurden erledigt?
    3. Wie viele Anträge wurden bewilligt?
    4. Wie viele Anträge wurden abgelehnt?
    5. Wie viele Anträge sind noch in Bearbeitung?
    6. Wie viele Anträge wurden noch nicht bearbeitet?
    7. Für wie viele Anträge erfolgten bereits Auszahlungen?
    8. Für wie viele Anträge erfolgten noch keine Auszahlungen?
    9. Welche Summen wurden insgesamt an Unternehmen ausbezahlt?