Eingelangt am 15.06.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nikolaus
Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen
an den Vizekanzler und Bundesminister
für Kunst‚ Kultur‚ öffentlichen Dienst und Sport
betreffend Vom BMKÖS in Auftrag
gegebene Studien 2022/23
Seit 1.1.2023 ist Artikel 20 Abs. 5 B-VG in
Kraft, der besagt, dass alle von Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung
betrauten Organe Studien, Gutachten und Umfragen, die sie in Auftrag gegeben
haben, veröffentlichen müssen.
Um die Arbeits- und Meinungsbildungsvorgänge in den Ministerien besser
nachvollziehen zu können, ist es wesentlich zu erfahren, welche Studien in
Auftrag gegeben werden bzw. wurden und wer diese erstellt hat. Durch externe
Expertise ist es oftmals möglich, einen anderen Blickpunkt auf
Problemstellungen herauszuarbeiten und sich so vertieft mit einem strittigen Thema
auseinanderzusetzen. Da Studien mit Steuergeld finanziert werden, haben die
Steuerzahler ein Recht darauf zu wissen, wofür ihre Steuern eingesetzt
werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Auf der eingerichteten Webseite für die
Veröffentlichung von Studien gemäß Art. 20 Abs. 5 B-VG,
ist bis zum Einbringen dieser Anfrage kein Eintrag erfolgt. Wann
werden die in Auftrag gegebenen Studien hier veröffentlicht werden?
In welchen Abständen gedenkt Ihr Ministerium diese zu
veröffentlichen?
- Gibt es Studien, Gutachten und Umfragen, die
nicht unter den in Artikel 20 Abs. 5 B-VG definierten Begriff von Studien,
Gutachten und Umfragen fallen, die seit 01.01.2023 in Auftrag gegeben
wurden?
- Wenn ja, welche? Bitte um
Aufgliederung jeweils nach Inhalt, Auftragnehmer:in und Kosten.
- Bitte um Angabe der Gesamtkosten aller in
Auftrag gegebenen Studien.
- Bitte um genaue Erläuterung des Zwecks
und Inhalts der jeweiligen Studie.
- Welche Studien wurden von Ihrem Ministerium
(inklusive nachgeordneter Dienststellen) seit 01.08.2022 bis dato
(Stichtag: Tag der Anfragebeantwortung) in Auftrag gegeben?
- Bitte um Aufgliederung jeweils nach Inhalt,
Auftragnehmer:in und Kosten.
- Bitte um Angabe der Gesamtkosten aller in
Auftrag gegebenen Studien.
- Bitte um genaue Erläuterung des Zwecks
und Inhalts der jeweiligen Studie.
- Welche Studien sollen in naher Zukunft in
Auftrag gegeben werden?
- Bitte um Aufgliederung jeweils nach Inhalt,
Auftragnehmer:in und Kosten.
- Bitte um Angabe der Gesamtkosten aller in
naher Zukunft geplanten Studien.
- Bitte um genaue Erläuterung des Zwecks
und Inhalts der jeweiligen geplanten Studie.
- Welche Meinungsumfragen wurden von Ihrem
Ministerium seit 01.08.2022 bis dato (Stichtag: Tag der
Anfragebeantwortung) in Auftrag gegeben?
- Bitte um Aufgliederung jeweils nach Inhalt,
Auftragnehmer:in und Kosten.
- Bitte um Angabe der Gesamtkosten aller in
Auftrag gegebenen Meinungsumfragen.
- Bitte um genaue Erläuterung des Zwecks
und Inhalts der jeweiligen Meinungsumfrage.
- Welche der seit 01.08.2022 bis dato
(Stichtag: Tag der Anfragebeantwortung) von Ihrem Ministerium in Auftrag
gegebenen Studien wurden veröffentlicht?
- Bitte um Auflistung des Status und Ortes der
Veröffentlichung.
- Bitte um Angabe einer Begründung bei
nicht-veröffentlichten Studien.
- Welchen Mehrwert brachten die seit
01.08.2022 bis dato (Stichtag: Tag der Anfragebeantwortung) in Auftrag
gegeben Studien für die Arbeit Ihres Ministeriums?
- Welche Erkenntnisse aus Studien flossen seit
01.08.2022 bis dato (Stichtag: Tag der Anfragebeantwortung) in die Arbeit
Ihres Ministeriums ein?
- Welche Maßnahmen wurden konkret auf
Basis von Studienerkenntnissen umgesetzt?
- Immer wieder gab es in der Vergangenheit
Enthüllungen rund um den missbräuchlichen Umgang mit
Studienaufträgen durch Ministerien. Haben Sie in Ihrem
Ministerium Maßnahmen gesetzt, um einen solchen
missbräuchlichen Umgang mit Studienvergaben für die Zukunft zu
verhindern?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, sind Maßnahmen in
Planung?
- Wenn ja, welche Maßnahmen wurden
gesetzt?
- Wenn ja, inwiefern wurden
Studienvergabeprozesse angepasst?
- Wie stellen Sie sicher, dass von Ihrem
Ministerium lediglich Studien in Auftrag gegeben werden, die wirklich
einen Mehrwert für die Arbeit Ihres Ministeriums und damit für
die Österreicher:innen bringen?