15391/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.06.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Vom BMF in Auftrag gegebene Studien 2022/23

 

Seit 1.1.2023 ist Artikel 20 Abs. 5 B-VG in Kraft, der besagt, dass alle von Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe Studien, Gutachten und Umfragen, die sie in Auftrag gegeben haben, veröffentlichen müssen.
Um die Arbeits- und Meinungsbildungsvorgänge in den Ministerien besser nachvollziehen zu können, ist es wesentlich zu erfahren, welche Studien in Auftrag gegeben werden bzw. wurden und wer diese erstellt hat. Durch externe Expertise ist es oftmals möglich, einen anderen Blickpunkt auf Problemstellungen herauszuarbeiten und sich so vertieft mit einem strittigen Thema auseinanderzusetzen. Da Studien mit Steuergeld finanziert werden, haben die Steuerzahler ein Recht darauf zu wissen, wofür ihre Steuern eingesetzt werden. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Auf der eingerichteten Webseite für die Veröffentlichung von Studien gemäß Art. 20 Abs. 5 B-VG, ist bis zum Einbringen dieser Anfrage kein Eintrag erfolgt. Wann werden die in Auftrag gegebenen Studien hier veröffentlicht werden? In welchen Abständen gedenkt Ihr Ministerium diese zu veröffentlichen?
  2. Gibt es Studien, Gutachten und Umfragen, die nicht unter den in Artikel 20 Abs. 5 B-VG definierten Begriff von Studien, Gutachten und Umfragen fallen, die seit 01.01.2023 in Auftrag gegeben wurden?
    1. Wenn ja, welche? Bitte um Aufgliederung jeweils nach Inhalt, Auftragnehmer:in und Kosten.
    2. Bitte um Angabe der Gesamtkosten aller in Auftrag gegebenen Studien. 
    3. Bitte um genaue Erläuterung des Zwecks und Inhalts der jeweiligen Studie. 
  1. Welche Studien wurden von Ihrem Ministerium (inklusive nachgeordneter Dienststellen) seit 01.08.2022 bis dato (Stichtag: Tag der Anfragebeantwortung) in Auftrag gegeben?
  1. Bitte um Aufgliederung jeweils nach Inhalt, Auftragnehmer:in und Kosten.
  2. Bitte um Angabe der Gesamtkosten aller in Auftrag gegebenen Studien. 
  3. Bitte um genaue Erläuterung des Zwecks und Inhalts der jeweiligen Studie. 
  1. Bitte um Aufgliederung jeweils nach Inhalt, Auftragnehmer:in und Kosten.
  2. Bitte um Angabe der Gesamtkosten aller in naher Zukunft geplanten Studien. 
  3. Bitte um genaue Erläuterung des Zwecks und Inhalts der jeweiligen geplanten Studie. 
  1. Bitte um Aufgliederung jeweils nach Inhalt, Auftragnehmer:in und Kosten.
  2. Bitte um Angabe der Gesamtkosten aller in Auftrag gegebenen Meinungsumfragen. 
  3. Bitte um genaue Erläuterung des Zwecks und Inhalts der jeweiligen Meinungsumfrage. 
  1. Bitte um Auflistung des Status und Ortes der Veröffentlichung. 
  2. Bitte um Angabe einer Begründung bei nicht-veröffentlichten Studien. 
  1. Welche Erkenntnisse aus Studien flossen seit 01.08.2022 bis dato (Stichtag: Tag der Anfragebeantwortung) in die Arbeit Ihres Ministeriums ein?
  2. Welche Maßnahmen wurden konkret auf Basis von Studienerkenntnissen umgesetzt?
  1. Wenn nein, warum nicht? 
  2. Wenn nein, sind Maßnahmen in Planung? 
  3. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden gesetzt?
  4. Wenn ja, inwiefern wurden Studienvergabeprozesse angepasst?