15393/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.06.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Blanker Strafregisterauszug nach Namensänderung
Am 24.05.2023 erschien im Kurier der Artikel „Namensänderung: Wie Kinderschänder ihr Berufsverbot umgehen“ (https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/kinderschaender-sexualstraftaeter-prozess-missbrauch/402461537). Dieser handelt von Fällen, in denen verurteilte Personen ihren Namen wechseln und dadurch ihr Strafregisterauszug - welcher eigentlich die Verurteilung aufzeigen müsste - wieder blank wird.
Ein solcher Fall ist jener eines wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen Verurteilter, der am 24.05.2023 im Bezirksgericht Neunkirchen (NÖ) erneut auf der Anklagebank saß. Der damals verheiratete Familienvater war Klassenvorstand an einer niederösterreichischen Mittelschule, als er eine 13-jährige Schülerin über Monate hinweg sexuell missbraucht hatte. Der heute 42-Jährige wurde dafür im August 2017 wegen schwerem sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Zusätzlich wurde ein Tätigkeitsverbot als Lehrer, Erzieher oder Betreuer Minderjähriger ausgesprochen. In der Verhandlung stellte sich heraus, dass der Mann durch eine Namensänderung nun einen sauberen Strafregisterauszug aufweist. (https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/kinderschaender-sexualstraftaeter-prozess-missbrauch/402461537)
Laut Univ.- Prof. Dr. Robert Kert, Professor für Strafrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, sollte das eigentlich nicht so sein. „Grundsätzlich sollten im Strafregister auch Ergebnisse unter dem früheren Namen aufscheinen. Voraussetzung dafür sei aber, dass `solche Namensänderungen dem Strafregisteramt` bekannt werden. Dieses ist zentral in der Landespolizeidirektion Wien angesiedelt. Eine Namensänderung würde nicht immer automatisch an die Polizei gemeldet. Eine verpflichtende Meldung gebe es nicht. Das Zusammenführen der Datenbanken, des Melderegisters und der Datenbank der Polizei, würde wiederum ein datenschutzrechtliches Problem darstellen.“ (https://www.puls24.at/news/chronik/weisses-strafregister-durch-namensaenderung-was-dahinter-steckt/298206)
Im Prozess am 24.05.2023 wurde der Angeklagte zwar freigesprochen, jedoch wirft es dennoch ein schlechtes Licht auf mögliche Missstände innerhalb der Behörden. So stellt sich beispielsweise die Frage, ob verurteilte Personen durch eine Namensänderung einem "Background Check" von potenziellen Arbeitgebern entgehen können. Besonders heikel ist das in jenen Fällen, in denen Personen für die Zusammenarbeit mit Kindern und Unmündigen angestellt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wie lange war die längste Zeitspanne der Übermittlung der Namensänderung und durch welche Bezirksverwaltungsbehörde erfolgte diese an das LPD Wien?
i. Welche Stellen innerhalb und außerhalb ihres Ressorts waren daran beteiligt?
ii. Gab es diesbezüglich Gespräche mit Bezirksverwaltungsbehörden?