15394/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.06.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ermittlungen gegen den Polizeieinsatz rund um die Drag-Queen-Lesung für Kinder

 

Am 16.4.2023 fand in der Türkis-Rosa-Lila-Villa in der Linken Wienzeile eine Drag-Queen-Lesung für Kinder mit der Künstlerin Freya Van Kant statt. Vor der Villa versammelten sich sowohl Personen, die gegen die Veranstaltung demonstrierten als auch Menschen, die sich - im Rahmen einer Gegendemonstration - für die Rechte der LGBTIQ+-Community stark machten. Gegen Mittag marschierte ein Teil der jeweiligen Versammlungsteilnehmer:innen von der Linken Wienzeile in die Innenstadt. Laut Polizei hätten Teilnehmer:innen der Gegendemonstration während des Marsches versucht, den Marsch der Lesungsgegner:innen zu stoppen. Dabei kam es zum intensiven Einsatz von Pfefferspray gegenüber den Gegendemonstrant:innen.(1, 2, 3) Im Internet, insbesondere auf Twitter, kursieren Videos, die ein gewaltvolles Bild vom Vorgehen der Einsatzkräfte zeichnen: Demnach soll sich - unter anderem - die Polizei trotz Bewusstlosigkeit einer Gegendemonstrantin nicht von der Intensität ihres Einsatzes abhalten haben lassen. Darüber zeigt sich insbesondere Amnesty Austria besorgt. (4)

Kritik an dem Einsatz gab es zudem wegen des Umgangs mit der Pressefreiheit, weil Journalist:innen vor Ort - gestört von rechtsextremen Demonstrant:innen - nicht ungehindert ihrer Arbeit nachgehen konnten. Die Generalsekretärin des Presseclubs Concordia und der Präsident von Reporter ohne Grenzen Österreich sahen dadurch eine weitere Eskalationsstufe erreicht und kritisierten den mangelnden Schutz der Berichterstattung durch die Polizist:innen vor Ort.(5) Laut einer Aussendung des Presseclubs Concordia wurden sogar zwei Journalisten von der Exekutive ohne ersichtlichen Grund mit Pfefferspray angegriffen. Dieser überschießende Einsatz von Gewalt sei laut der Aussendung auf Fotos dokumentiert, eine Verhältnismäßigkeit sei demnach nicht zu erkennen.(6) Journalistenorganisationen konstatieren, dass es "nicht nur an rechtlichem Wissen mangelt, sondern auch am Bewusstsein für diese wichtige Aufgabe der Exekutive" und fordern nun, dass "man die 'freie Berichterstattung konsequent schützen und dieses strukturelle Problem durch Schulungen, Bewusstseinsbildung, klare Einsatzvorgaben und Verbesserung der Planung und Organisation von Polizeieinsätzen im Zuge von Demonstrationen' dringend lösen müsse. Damit komme man auch der Empfehlung der EU-Kommission zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit von Medienschaffenden nach." (7)

Dieser Einsatz wird womöglich auch gerichtliche Folgen nach sich ziehen.

Quellen:

(1) https://www.vienna.at/demo-gegen-drag-queen-lesung-in-wien-mit-identitaeren-und-fpoe/8022640

(2) https://www.vienna.at/pfefferspray-einsatz-bei-demo-gegen-drag-queen-lesung-in-wien/8023675

(3) https://wien.orf.at/stories/3203288/

(4) https://twitter.com/AmnestyAustria/status/1647899434791886849

(5) https://www.derstandard.at/story/2000145548364/rechtsextremer-aufmarsch-vor-villa-mit-drag-queen-lesung

(6) https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230420_OTS0075/demos-polizei-muss-pressefreiheit-gewaehrleisten-nicht-behindern

(7) https://www.puls24.at/news/politik/strukturelles-problem-journalisten-organisationen-fordern-gewaehrleistung-von-pressefreiheit/295155

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Anzeigen gegen Demonstrant:innen wurden im Zuge der Demonstration wegen welches Sachverhaltes eingebracht? 
    1. Wie viele wurden jeweils gegen Teilnehmer:innen der Demonstration bzw. Gegendemonstration eingebracht? (Bitte um genaue Aufschlüsselung)
    2. Wie viele dieser Anzeigen wurden mangels Anfangsverdacht nach § 35c StAG erledigt?
  1. Wurden hier seitens der Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die Demonstrant:innen eingeleitet?
    1. Falls ja, waren die Betroffenen Teilnehmer:innen der Demonstration oder Gegendemonstration? (Bitte um genaue Aufschlüsselung, auch nach konkreter Strafnorm inkl. Begehungsform: UT, § 12, § 15)
    2. Wenn ja, in welchem Stadium befindet sich das bzw. die Verfahren im Moment?
    3. Falls ja, wurden die Ermittlungsverfahren mittlerweile abgeschlossen?

                                          i.    Falls ja, ist beabsichtigt, Anklage zu erheben?

1.    Falls ja, sind die beabsichtigten Angeklagten Teilnehmer:innen der Demonstration oder Gegendemonstration? (Bitte um konkrete Aufschlüsselung) 

2.    Falls nicht, werden die Ermittlungen in der Causa eingestellt und aus welchen präzisen Gründen?

                                        ii.    Wenn nein, wann kann mit dem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werden?

  1. Wie viele Anzeigen wurden bei welcher der beiden Demonstrationen gelegt, weil berichterstattende Journalist:innen bzw. Kameraleute udgl. angegriffen bzw. bedroht wurden (bitte um konkrete Auflistung mit Deliktsangaben)?
    1. Wie viele davon aus Eigenem?
    2. Wie viele aufgrund Aufforderer/Geschädigte:r?
  1. Wie viele Anzeigen wurden bei welchen der beiden Demonstrationen gegen Journalist:innen bzw. Kameraleute udgl. gelegt (bitte Auflistung mit Deliktsangaben)?
    1. Wie viele davon aus Eigenem?
    2. Wie viele aufgrund Aufforderer/Geschädigte:r?
    3. Wegen welcher Delikte?
  1. Gegen wie viele Exekutivbeamt:innen wurden Anzeigen in Bezug auf die im Zuge der Demonstration erfolgten Amtshandlungen eingebracht?
    1. Wie viele dieser Anzeigen wurden mangels Anfangsverdacht nach § 35c StAG erledigt?
  1. Wurden wegen der Vorgangsweise der Polizei seitens der Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die betroffenen Beamt:innen eingeleitet?
    1. Wenn ja, wie viele Beamt:innen sind davon betroffen?
    2. Wenn ja, wegen welcher Delikte (um Angabe der konkreten Strafnorm inkl. Begehungsform: UT, § 12, § 15 wird ersucht)?
    3. Wenn ja, in welchem Stadium befindet sich das bzw. die Verfahren im Moment?
    4. Wurden die Ermittlungsverfahren mittlerweile abgeschlossen?

                                          i.    Wenn ja, ist beabsichtigt, gegen einzelne oder mehrere der Beschuldigten Anklage zu erheben?

1.    Wenn ja, wann ist beabsichtigt, Anklage zu erheben?

2.    Wenn ja, gegen wen?

                                        ii.    Wenn ja, wurden die Ermittlungen in der Causa eingestellt und aus welchen präzisen Gründen?

                                       iii.    Wenn nein, wann kann mit dem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werden?

  1. Wie viele Verfahren wurden insgesamt (d.h. aus allen möglichen anderen Verfahren) je gegen den/die involvierten Beamt:innen geführt?
    1. In wie vielen Fällen wurde das Verhalten der/des Polizeibeamtin/Polizeibeamten als rechtswidrig erklärt und warum?
    2. In wie vielen Fällen kam es dabei zu einer Einstellung des Verfahrens?
  1. Wurden die gegenständlichen Vorwürfe vom Innenministerium oder der Landespolizeidirektion Wien auch selbstständig an die Staatsanwaltschaft berichtet?
    1. Wenn ja, wann und durch wen genau?
    2. Wenn nein, weshalb nicht?
  1. Wurden gegen das polizeiliche Handeln Maßnahmenbeschwerden gem. § 88 Abs. 1 SPG beim zuständigen Landesverwaltungsgericht eingereicht?
    1. Falls ja, wegen welcher Beschwerdegründe?
    2. Falls ja, in welchem Stadium befindet sich das bzw. befinden sich die Verfahren im Moment?
    3. Wurde das Verfahren bereits beendet?

                                          i.    Falls ja, mit welchem Ausgang?