15394/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.06.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Ermittlungen gegen den Polizeieinsatz rund um die Drag-Queen-Lesung für Kinder
Am 16.4.2023 fand in der Türkis-Rosa-Lila-Villa in der Linken Wienzeile eine Drag-Queen-Lesung für Kinder mit der Künstlerin Freya Van Kant statt. Vor der Villa versammelten sich sowohl Personen, die gegen die Veranstaltung demonstrierten als auch Menschen, die sich - im Rahmen einer Gegendemonstration - für die Rechte der LGBTIQ+-Community stark machten. Gegen Mittag marschierte ein Teil der jeweiligen Versammlungsteilnehmer:innen von der Linken Wienzeile in die Innenstadt. Laut Polizei hätten Teilnehmer:innen der Gegendemonstration während des Marsches versucht, den Marsch der Lesungsgegner:innen zu stoppen. Dabei kam es zum intensiven Einsatz von Pfefferspray gegenüber den Gegendemonstrant:innen.(1, 2, 3) Im Internet, insbesondere auf Twitter, kursieren Videos, die ein gewaltvolles Bild vom Vorgehen der Einsatzkräfte zeichnen: Demnach soll sich - unter anderem - die Polizei trotz Bewusstlosigkeit einer Gegendemonstrantin nicht von der Intensität ihres Einsatzes abhalten haben lassen. Darüber zeigt sich insbesondere Amnesty Austria besorgt. (4)
Kritik an dem Einsatz gab es zudem wegen des Umgangs mit der Pressefreiheit, weil Journalist:innen vor Ort - gestört von rechtsextremen Demonstrant:innen - nicht ungehindert ihrer Arbeit nachgehen konnten. Die Generalsekretärin des Presseclubs Concordia und der Präsident von Reporter ohne Grenzen Österreich sahen dadurch eine weitere Eskalationsstufe erreicht und kritisierten den mangelnden Schutz der Berichterstattung durch die Polizist:innen vor Ort.(5) Laut einer Aussendung des Presseclubs Concordia wurden sogar zwei Journalisten von der Exekutive ohne ersichtlichen Grund mit Pfefferspray angegriffen. Dieser überschießende Einsatz von Gewalt sei laut der Aussendung auf Fotos dokumentiert, eine Verhältnismäßigkeit sei demnach nicht zu erkennen.(6) Journalistenorganisationen konstatieren, dass es "nicht nur an rechtlichem Wissen mangelt, sondern auch am Bewusstsein für diese wichtige Aufgabe der Exekutive" und fordern nun, dass "man die 'freie Berichterstattung konsequent schützen und dieses strukturelle Problem durch Schulungen, Bewusstseinsbildung, klare Einsatzvorgaben und Verbesserung der Planung und Organisation von Polizeieinsätzen im Zuge von Demonstrationen' dringend lösen müsse. Damit komme man auch der Empfehlung der EU-Kommission zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit von Medienschaffenden nach." (7)
Dieser Einsatz wird womöglich auch gerichtliche Folgen nach sich ziehen.
(1) https://www.vienna.at/demo-gegen-drag-queen-lesung-in-wien-mit-identitaeren-und-fpoe/8022640
(2) https://www.vienna.at/pfefferspray-einsatz-bei-demo-gegen-drag-queen-lesung-in-wien/8023675
(3) https://wien.orf.at/stories/3203288/
(4) https://twitter.com/AmnestyAustria/status/1647899434791886849
(5) https://www.derstandard.at/story/2000145548364/rechtsextremer-aufmarsch-vor-villa-mit-drag-queen-lesung
(6) https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230420_OTS0075/demos-polizei-muss-pressefreiheit-gewaehrleisten-nicht-behindern
(7) https://www.puls24.at/news/politik/strukturelles-problem-journalisten-organisationen-fordern-gewaehrleistung-von-pressefreiheit/295155
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Falls ja, ist beabsichtigt, Anklage zu erheben?
1. Falls ja, sind die beabsichtigten Angeklagten Teilnehmer:innen der Demonstration oder Gegendemonstration? (Bitte um konkrete Aufschlüsselung)
2. Falls nicht, werden die Ermittlungen in der Causa eingestellt und aus welchen präzisen Gründen?
ii. Wenn nein, wann kann mit dem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werden?
i. Wenn ja, ist beabsichtigt, gegen einzelne oder mehrere der Beschuldigten Anklage zu erheben?
1. Wenn ja, wann ist beabsichtigt, Anklage zu erheben?
2. Wenn ja, gegen wen?
ii. Wenn ja, wurden die Ermittlungen in der Causa eingestellt und aus welchen präzisen Gründen?
iii. Wenn nein, wann kann mit dem Abschluss der Ermittlungen gerechnet werden?
i. Falls ja, mit welchem Ausgang?