154/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.11.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten David Stögmüller, Alma Zadic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl 2019

BEGRÜNDUNG

 

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ist eine dem Bundesministerium für Inneres unmittelbar nachgeordnete Behörde. Gemäß dem § 3 BFA-G gehört die Vollziehung des BFA-Verfahrensgesetzes, des Asylgesetzes 2016, des 7.,8., und 11. Hauptstückes des Fremdenpolizeigesetzes und die Vollziehung des Grundversorgungsgesetzes-Bund zu den Aufgaben. Kernkompetenzen des BFA sind Niederlassung, Fremdenwesen und Asylangelegenheiten.

Um diesen sensiblen Bereichen zu evaluieren, benötigen wir valide Daten.

 

Daher stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Asylanträge wurden vom 01.01.2019 bis einschließlich 3. Quartal 2019 gestellt?

a.    Wie viele davon wurden zum Verfahren zugelassen?

b.    In wie vielen Fällen wurde vom 01.01.2019 bis einschließlich 3. Quartal 2019 eine Asylentscheidung in erster Instanz getroffen?

 

2.    Wie viele Asylanträge wurden vom 01.01.2019 bis einschließlich 3. Quartal 2019 negativ vom BFA entschieden? Geben Sie dabei auch die negativen Entscheidungen an.

 

3.    Wie viele der Asylanträge vom 01.01.2019 bis einschließlich 3. Quartal 2019 wurden im Rahmen des durch das BFA gesetzten „Fast-Track“ Schwerpunktes beschleunigt geführt?

 

4.    Wie lange dauerten die mit „Fast-Track“ abgewickelten Verfahren vom 01.01.2019 bis einschließlich 3. Quartal 2019 im Durchschnitt?

 

5.    Wie lange dauerten die erstinstanzlichen Asylverfahren vom 01.01.2019 bis einschließlich 3. Quartal 2019 im Durchschnitt?

 

6.    Wie lange dauerten die ohne „Fast-Track“ abgewickelten Verfahren vom 01.01.2019 bis einschließlich 3. Quartal 2019 im Durchschnitt?

 

7.    Wie viele MitarbeiterInnen sind im BFA und seinen Außenstellen beschäftigt (Stand 01.12.2019)?

a.    Wie viele davon in den einzelnen Bundesländern/Außenstellen (unterteilt in Vollzeit/Teilzeit)?

b.    Wie viele davon sind sogenannte „Caseowner“ (Entscheider/in) bei Asylanträgen?

c.    Wie viele dieser „Caseowner“ (Entscheider/in) weisen konkret ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften auf?