15403/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.06.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Großgerätemangel durch Personalmangel

 

Die Strahlentherapieversorgung in Österreich ist seit Jahren in der Kritik des Rechnungshofes, aufgrund der föderalen Struktur landet diese allerdings meist bei den Bundesländern. Die Ländern scheitern jedoch an den Vorgaben des Bundes, obwohl diese laut Rechnungshof schon seit Jahren zu niedrig angesetzt sind. Grundsätzlich wären 2016 auf Basis der Bevölkerung zwischen 63 und 88 Geräte für die Strahlentherapie vorgesehen gewesen, Grundlage ist der Mittelwert von einem Gerät pro 120.000 Einwohnern (1).

Bis heute sieht der Österreichische Strukturplan Gesundheit lediglich 57 Strahlentherapiegeräte vor, mit Stand Ende 2021 gab es allerdings nur 51 Geräte (2). Bei MRT-Geräten hingegen scheint es trotz vehementer Blockaden bei "ambulant vor stationär" gegenüber dem Strukturplan einen Überschuss an Geräten zu geben, besonders der niedergelassene Bereich ist hier über den Planvorgaben. Kein Wunder, immerhin gibt es regelmäßig Berichte über zu lange Wartezeiten und Probleme bei MRT-Untersuchungen in Krankenhäusern (3). Dass Versicherungsträger sich hier unter Zugzwang fühlen und mehr Versorgungsverträge abschließen, als der Strukturplan vorsieht, ist eine naheliegende Konsequenz. Trotz dieses Überschusses im niedergelassenen Bereich, scheint es aber auch dort zu lange Wartezeiten zu geben (4) - obwohl es zumindest bei Vertragspartnern der Versicherungsträger theoretisch Grenzen für die Wartezeiten gibt (5). Welche Konsequenzen es hat, wenn diese nicht eingehalten werden können, ist allerdings unklar. Genauso, wie sich beispielsweise die Versorgungsquoten oder Geräteauslastungen entwickelt haben, immerhin sind veröffentlichte Zahlen dazu mittlerweile fünf Jahre alt (6).

Klar ist nur, dass etwas an der Verteilung nicht stimmt und alleine aufgrund der steigenden Patientenzahlen im niedergelassenen bildgebenden Bereich (7) offenbar ein enormer Bedarf gegeben ist. Inwiefern es sich hier um Engpässe aufgrund größerer medizinischer Notwendigkeiten und sich ändernder Krankheitsbilder, aufgrund einer systemischen Überlastung im stationären Bereich oder um eine Auswirkung eines personellen Engpasses - wie in vielen anderen Gesundheitsberufen - handelt, ist allerdings unklar. 

Gerade für solche Fragen gibt es allerdings die Gesundheitsplanung, die 2023 mit den neuen Österreichischen Strukturplan dafür einen Rahmen vorgeben sollte. Wie das Monitoring per Ende 2021 zeigt, weichen Ist-Stand und Planung bei einigen Großgeräten aber voneinander ab (2) und da die regionalen Strukturpläne für die nächste Planungsperiode bereits verabschiedet sind, scheint der Spielraum des Strukturplans Österreich für die Planungsperiode des nächsten Finanzausgleichs eher eingeschränkt. Gerade unter dem notwendigen Aspekt der fortschreitenden Digitalisierungen werden aber auch Alter und Qualität der vorhandenen Geräte berücksichtigt werden müssen, immerhin waren vor zwei Jahren noch gut 40 Prozent der Geräte älter als 10 Jahre (8). 

Gerade nachdem aktuell der Finanzausgleich verhandelt wird und es zu erbitterten Diskussionen über Mittelverwendung im ambulanten und stationären Bereich sowie um die Auslastung des Gesundheitssystems geht, sollten die aktuellen Versorgungszahlen sowie die Bedarfsberechnungen und Großgeräteverteilungen anhand der Strukturpläne und deren Versorgungswirksamkeit hinterfragt werden.

  1. https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Wartezeit_Eingriffe_Therapien.pdf
  2. https://goeg.at/RSG_Monitoring
  3. https://vorarlberg.orf.at/stories/3202397/
  4. https://wien.orf.at/stories/3164617/
  5. https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2116275-Bei-MRT-Terminen-ist-fuer-Patienten-Geduld-gefragt.html#:~:text=In%20Ober%C3%B6sterreich%20dauerte%20es%20im,Ma%C3%9Fnahmen%20teils%20zur%C3%BCckgef%C3%BChrt%20werden%20kann.
  6. https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.712909&version=1553085439
  7. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/13232?selectedStage=100
  8. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/5467

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie verteilen sich die Großgeräte in den Österreichischen Bundesländern? (Bitte auch um Aufschlüsselung nach Art und Alter der Geräte)
    1. Auf welcher Basis sind Anzahl und Verteilung der Geräte vorgesehen? (Zugrundeliegende Berechnung für den ÖSG)
    2. Welche Vorgaben (Entwicklung der Bevölkerungsstruktur, Krankheits- oder Unfallprävalenzen, etc.) stellen die Basis für den ÖSG 2023 dar?
    3. Wie werden die bereits verabschiedeten regionalen Strukturpläne in der Erstellung des Österreichischen Strukturplans berücksichtigt?
    4. Wie sollen zukünftig Regionale Strukturpläne wieder die Vorgaben des österreichischen Strukturplans widerspiegeln oder soll diese Vorgehensweise gemäß Art. 54- 15a-Vereinbarung zur Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens geändert werden?
    5. Welche Anzahl und Verteilung der Geräte werden in diesem vorgesehen sein?
  1. Welche Wartezeiten auf eine Therapie gibt es für Patient:innen nach Bundesland? (Bitte um Aufschlüsselung der vergangenen drei Jahre nach Großgerät, stationärem und ambulanten Bereich, soweit Bundesländer dies als Krankenhausbetreiber und auskunftgebende Stellen angeben können)
  2. An wie vielen Tagen pro Woche waren die bestehenden Großgeräte in den Fondskrankenhäusern in Betrieb? Bitte um Aufschlüsselung der vergangenen drei Jahre pro Standort bzw. Gerät.
  3. An wie vielen Tagen pro Woche werden in Zukunft die bestehenden Großgeräte in den Fondskrankenhäusern in Betrieb sein? Bitte um Aufschlüsselung der vergangenen drei Jahre pro Standort bzw. Gerät.
  4. Wie hoch war die durchschnittliche Betriebsdauer pro Woche in Stunden für die bestehenden Großgeräte? Bitte um Aufschlüsselung der vergangenen drei Jahren pro Standort bzw. Gerät.
  5. Wie hoch war die Auslastung der einzelnen Großgeräte bezogen auf Werktage (Regelarbeitszeit)? Bitte um Aufschlüsselung der vergangenen drei Jahre pro Standort bzw. Gerät.
  6. Wie viele Untersuchungen wurden pro Großgerät durchgeführt? Bitte um Aufschlüsselung der vergangenen drei Jahre pro Standort bzw. Gerät.
  7. Welche Maßnahmen ergreift das BMGSPK, um die Versorgung sicherzustellen, wenn Bundesländer die Zielzahlen des ÖSG nicht erreichen?
  8. Wann haben Sie zuletzt direkt die zuständigen Landesräte konfrontiert und Umsetzungsschritte eingefordert?
  9. Welche Landesräte haben Sie in dieser Weise konfrontiert?
  10. Welche Konsequenzen hat es, wenn die Anzahl der Kassenverträge/abrechnenden Ambulatorien in einem Bundesland nicht dem ÖSG/RSG entsprechen?
  11. Welche Vorgaben gibt es, die vorhandenen Geräte auf einem aktuellen Stand der Technik zu halten?
  12. Gemäß bisheriger Berichte spielt der Personalmangel eine entscheidende Rolle in potenziellen Versorgungsengpässen in der Radiologie. Welche Bedarfsberechnungen wurden angestellt, wie viele Radiotechnolog:innen bzw. Radiologieassistent:innen es für eine durchgehende, flächendeckende Versorgung bräuchte?
  13. Gab oder gibt es infolge dieser Bedarfsberechnungen, den Versuch beim BMBWF Einfluss auf die Anzahl der vorhandenen Ausbildungsplätze zu nehmen?
    1. Falls ja: Wann und wie haben diese ausgesehen?
    2. Falls nein: Warum nicht?