15403/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.06.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Großgerätemangel durch Personalmangel
Die Strahlentherapieversorgung in Österreich ist seit Jahren in der Kritik des Rechnungshofes, aufgrund der föderalen Struktur landet diese allerdings meist bei den Bundesländern. Die Ländern scheitern jedoch an den Vorgaben des Bundes, obwohl diese laut Rechnungshof schon seit Jahren zu niedrig angesetzt sind. Grundsätzlich wären 2016 auf Basis der Bevölkerung zwischen 63 und 88 Geräte für die Strahlentherapie vorgesehen gewesen, Grundlage ist der Mittelwert von einem Gerät pro 120.000 Einwohnern (1).
Bis heute sieht der Österreichische Strukturplan Gesundheit lediglich 57 Strahlentherapiegeräte vor, mit Stand Ende 2021 gab es allerdings nur 51 Geräte (2). Bei MRT-Geräten hingegen scheint es trotz vehementer Blockaden bei "ambulant vor stationär" gegenüber dem Strukturplan einen Überschuss an Geräten zu geben, besonders der niedergelassene Bereich ist hier über den Planvorgaben. Kein Wunder, immerhin gibt es regelmäßig Berichte über zu lange Wartezeiten und Probleme bei MRT-Untersuchungen in Krankenhäusern (3). Dass Versicherungsträger sich hier unter Zugzwang fühlen und mehr Versorgungsverträge abschließen, als der Strukturplan vorsieht, ist eine naheliegende Konsequenz. Trotz dieses Überschusses im niedergelassenen Bereich, scheint es aber auch dort zu lange Wartezeiten zu geben (4) - obwohl es zumindest bei Vertragspartnern der Versicherungsträger theoretisch Grenzen für die Wartezeiten gibt (5). Welche Konsequenzen es hat, wenn diese nicht eingehalten werden können, ist allerdings unklar. Genauso, wie sich beispielsweise die Versorgungsquoten oder Geräteauslastungen entwickelt haben, immerhin sind veröffentlichte Zahlen dazu mittlerweile fünf Jahre alt (6).
Klar ist nur, dass etwas an der Verteilung nicht stimmt und alleine aufgrund der steigenden Patientenzahlen im niedergelassenen bildgebenden Bereich (7) offenbar ein enormer Bedarf gegeben ist. Inwiefern es sich hier um Engpässe aufgrund größerer medizinischer Notwendigkeiten und sich ändernder Krankheitsbilder, aufgrund einer systemischen Überlastung im stationären Bereich oder um eine Auswirkung eines personellen Engpasses - wie in vielen anderen Gesundheitsberufen - handelt, ist allerdings unklar.
Gerade für solche Fragen gibt es allerdings die Gesundheitsplanung, die 2023 mit den neuen Österreichischen Strukturplan dafür einen Rahmen vorgeben sollte. Wie das Monitoring per Ende 2021 zeigt, weichen Ist-Stand und Planung bei einigen Großgeräten aber voneinander ab (2) und da die regionalen Strukturpläne für die nächste Planungsperiode bereits verabschiedet sind, scheint der Spielraum des Strukturplans Österreich für die Planungsperiode des nächsten Finanzausgleichs eher eingeschränkt. Gerade unter dem notwendigen Aspekt der fortschreitenden Digitalisierungen werden aber auch Alter und Qualität der vorhandenen Geräte berücksichtigt werden müssen, immerhin waren vor zwei Jahren noch gut 40 Prozent der Geräte älter als 10 Jahre (8).
Gerade nachdem aktuell der Finanzausgleich verhandelt wird und es zu erbitterten Diskussionen über Mittelverwendung im ambulanten und stationären Bereich sowie um die Auslastung des Gesundheitssystems geht, sollten die aktuellen Versorgungszahlen sowie die Bedarfsberechnungen und Großgeräteverteilungen anhand der Strukturpläne und deren Versorgungswirksamkeit hinterfragt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende