15408/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.06.2023
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien

betreffend Fehlende Finanzierung von Schülertransporten – Busunternehmen springen ab

 

 

Die Probleme im Schülergelegenheitsverkehr nehmen zu. Immer mehr Busunternehmen springen aufgrund der hohen Kosten ab. Immer mehr Schüler sind dazu gezwungen, weite Umwege in Kauf zu nehmen, manche erscheinen täglich zu spät zum Unterricht wie etwa die Schüler aus Neukirchen am Walde (Schärding), wie die Bezirkszeitung am 24. Jänner 2023 berichtete.[1]

 

Für eine zureichende Beförderung der Schüler fehle schlicht die Finanzierung. Weder Gemeinden noch Land sind allerdings dafür zuständig. So erklärt ein Sprecher des Verkehrsverbundes:

 

Wir sind nicht für den Schüler-Gelegenheitsverkehr zuständig. Dieser liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundes (Familienministerium) und wird in den Bundesländern vom Finanzamt organisiert und bei regionalen Verkehrsunternehmen bestellt. Ob Schülergelegenheitsverkehre bestellt oder eingestellt werden, liegt im Entscheidungsbereich des Finanzministeriums – der OÖVV hat hier keine Entscheidungskompetenz.

 

Dasselbe Problem ist (ebenso exemplarisch für den österreichweiten Missstand) aus der Gemeinde Gaflenz (Bezirk Steyr-Land) bekannt. Dort muss die Gemeinde knapp 10.000 Euro zuschießen, um die Kosten für den Transport von 30 Schülern zu decken. Das berichten die OÖN am 20. April 2023 unter dem Titel: „Die Schüler haben freie Fahrt, die Gemeinden hohe Kosten“. In dem Artikel heißt es etwa: [2]

 

Auch in der Gemeinde Reichraming besteht das selbe Problem. Bürgermeister Michael Schwarzlmüller ist mit der Forderung konfrontiert, 8.500 Euro der Gemeinde an das Transportunternehmen zu bezahlen, ansonsten würde der Schülertransport im kommenden Schuljahr eingestellt. Allerdings würden die finanziellen Mittel in der Gemeinde fehlen. Und das Problem droht sich noch mehr auszuweiten, in Hinsicht des Gemeindesterbens: „Gibt es in einer so weitläufigen Gemeinde keinen Schultransport mehr, wird sich der Zuzug vermutlich nicht verstärken“, so der Bürgermeister.

 

Für diese finanziellen Mittel ist eigentlich der Bund zuständig. Der Schülergelegenheitsverkehr (SGV) wird aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) finanziert. Schüler - in den meisten Fällen sind es die Eltern – müssen dafür einen Selbstbehalt von 19,60 Euro an die Beförderungsunternehmen entrichten. Deren Vergütung erfolgt über ein Kilometergeld. Das Höchstausmaß der zu zahlenden Vergütung beträgt für die Hin- und Rückfahrt 3.500 Euro pro Schüler und Schuljahr. Werden Schulkinder nur in eine Richtung befördert, halbiert sich die Höchstgrenze (1750 Euro). Berechtigt sind jene, die mehr als zwei Kilometer Schulweg zurückzulegen haben und unter 24 Jahre alt sind. „Der Kostenersatz ist lange nicht mehr angepasst worden. Der Bund muss jetzt reagieren“, sagt Paul Mahr, Bürgermeister von Marchtrenk.

 

Der Oberösterreichische Landtag hat bereits im März 2019 einstimmig eine Resolution beschlossen, wonach der Bund die kostendeckende Finanzierung des Schülergelegenheitsverkehrs sicherstellen muss.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt die unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wann erlangte Ihr Ministerium Kenntnis von der Resolution des Oberösterreichischen Landtages bezüglich der Forderung nach kostendeckender Finanzierung des Schülergelegenheitsverkehrs?

2.    Wie viele ähnliche Initiativen/Forderungen/Resolutionen erhielt Ihr Ministerium aus anderen Bundesländern? Aus welchen?

3.    Was hat Ihr Ministerium seither zur Behebung dieses groben Missstandes getan?

4.    Welche Initiativen zur kostendeckenden Finanzierung des Schülergelegenheitsverkehrs setzt das Ministerium und wann?

5.    Warum gibt es bisher trotz bekannter Preisexplosionen der Energiekosten aufgrund der Sanktionspolitik der schwarz-grünen Bundesregierung sowie aufgrund der transportfeindlichen Steuerpolitik der schwarz-grünen Bundesregierung keine Initiative Ihres Ministeriums, die Schülerfreifahrt flächendeckend ausreichend auszufinanzieren?

6.    Werden die Zuschüsse aus dem FLAF erhöht?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe?

b.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Wie steht es um die Liquidität des FLAF?

8.    Wie hoch ist die Summe, die bundesweit zugeschossen werden muss, um den Schülergelegenheitsverkehr in ganz Österreich ausreichend und zumutbar zu gewährleisten?

9.    Liegen Ihrem Ministerium Erhebungen zu Dauer, Aufwand und Zumutbarkeit des Schülertransports für die Schüler vor?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, wie hoch sind die längsten Anfahrtswege aufgrund schlechter Anbindung in welchen Gemeinden liegen diese vor?

10. Welche Gemeinden sind am stärksten von unzumutbaren Schulwegen betroffen?

11. Wie viele Schüler sind betroffen?

12. Wie viele Gemeinden sind bisher an das Ministerium mit der Forderung nach der Erhöhung der Zuschüsse für den Schülergelegenheitsverkehr aus dem FLAF herangetreten?

13. Um welche Gemeinden handelt es sich? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern.)



[1] https://www.meinbezirk.at/grieskirchen-eferding/c-lokales/schueler-kommen-taeglich-zu-spaet-in-die-schule_a5800783

[2] https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/die-schueler-haben-freie-fahrt-die-gemeinden-hohe-kosten;art4,3820641