15428/J XXVII. GP
Eingelangt am 28.06.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt
betreffend Pushbacks in Griechenland - mit welcher Konsequenz?
Ende März 2023 veröffentlichte das Anti-Folterkomitee des Europarates (CPT) seinen Jahresbericht mit einem klaren Ergebnis: Es herrschen an den EU-Außengrenzen erschreckende Zustände im Umgang mit Geflüchteten. Ein Appell erging somit auch an die Mitgliedsstaaten der EU: Misshandlungen von Geflüchteten und Pushbacks an Land - oder Seegrenzen müssen aufhören. Pushbacks, also direkte Zurückweisungen an der Grenze ohne Prüfung des Asylantrags, stellen ein Verstoß gegen das in der 1951 Genfer Flüchtlingskonvention verankerte Non-refoulement-Prinzip sowie ein Verstoß gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, das Folterverbot, dar und sind daher absolut rechtswidrig.1
Am 19. Mai 2023 veröffentlichten die New York Times Videoaufnahmen eines österreichischen humanitären Helfers, auf denen zu sehen ist, wie die griechische Küstenwache Asylsuchende - darunter auch Kinder - zum Meer bringt und auf einem Floß aussetzt. Es ist mutmaßlich der erste Videobeweis für Pushbacks an der griechischen Küste, die die Regierung in Athen stets abstreitet. Laut Recherche der New York Times stammen die Geflüchteten aus Somalia, Eritrea und Äthiopien. Eine der Frauen der Gruppe hatte ein sechs Monate altes Baby bei sich.2
Seit Jahren ist bekannt, dass an den EU-Grenzen täglich Recht gebrochen wird - nur liegen handfeste Beweise dafür vor. Daher sollte Österreich sich auf EU-Ebene dringend für gemeinsame, rechtsstaatliche Lösungen im Bereich Asyl einsetzen, inklusive eines europäischen, rechtsstaatlichen Grenzmanagements. Wir NEOS fordern dies schon lange, wie zuletzt durch Antrag auf Stellungnahme3 im EU-Hauptausschuss des Februars 2023. Es braucht:
Zur Vermeidung von Pushbacks wären insbesondere ein unabhängiges Monitoring an den EU-Außengrenzen und die Stärkung der Kontrollbefugnisse der Frontex-Menschenrechtsbeauftragten essentiell. Auch einen Einsatz für die Errichtung derartiger Strukturen haben wir NEOS längst beantragt.4 Jedoch gibt es seitens der Bundesregierung keine diesbezüglichen Bemühungen oder Maßnahmen. Viel mehr werden rechtsbrechende Staaten mit kostbaren (Personal-)Ressourcen im Rahmen der bilateralen Kooperation unterstützt: Sowohl nach Ungarn als auch nach Griechenland werden immer wieder Exekutivbeamt:innen sowie polizeiliche Ausrüstung geschickt.5 So hieß es im Jahr 2020 von dem damaligen Innenminister Nehammer "Es gibt keine Zweifel und kein Zögern, Griechenland zur Seite zu stehen. Denn wenn wir die griechische Grenze schützen, dann schützen wir auch die österreichische" und schickte Cobra-Beamt:innen nach Griechenland.6 Weiters sei die Forderung nach Vertragsverletzungsverfahren eine "Kriegserklärung", so EU-Ministerin Edtstadler im Menschenrechtsausschuss des Januars 2023 - und das, obwohl sogar Stimmen aus der ÖVP sich dafür aussprechen.7
Angesichts der durch die New York Times veröffentlichten Videoaufnahmen besteht ein hohes Interesse an konkreten Angaben zu dem genauen Ausmaß und Umfang der bilateralen Leistungen Österreichs an Griechenland im Bereich des Grenzmanagement und inwiefern die österreichische Regierung sich für ein europäisches, rechtsstaatliches Grenzmanagement einsetzt, insbesondere im Rahmen von Frontex, der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache.
Des Weiteren fand am 14. Juni 2023 die schlimmste Bootstragödie in Jahren statt: Ein Schiff sank im Mittelmeer, südwestlich von Griechenland, und hunderte Personen sind ertrunken, darunter viele Minderjährige. Die Rolle der griechischen Küstenwache ist unklar. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass alle EU Mitgliedsstaaten Bemühungen einleiten, damit solchen Tragödien, die etliche Menschenleben kosten, nicht mehr vorkommen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, wann, mit wem und mit welchem Ergebnis?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, wann, mit wem und mit welchem Ergebnis?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, wann und in welchen Gremien?
ii. Wenn ja, mit welchem Inhalt?
iii. Wenn ja, welche Position hat Österreich in den Gesprächen vertreten?
iv. Wenn ja, mit welchem konkreten Ergebnis bzw. welche Maßnahmen wurden beschlossen?
i. Wenn ja, wann und in welchen Gremien?
ii. Wenn ja, mit welchem Inhalt?
iii. Wenn ja, welche Position hat Österreich in den Gesprächen vertreten?
iv. Wenn ja, mit welchem konkreten Ergebnis bzw. welche Maßnahmen wurden beschlossen?
i. Wenn ja, wann und in welchen Gremien bzw. mit welchen Akteur:innen?
ii. Wenn ja, mit welchem Inhalt?
iii. Wenn ja, welche Position hat Österreich in den Gesprächen vertreten?
iv. Wenn ja, mit welchem konkreten Ergebnis bzw. welche Maßnahmen wurden beschlossen?
v. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, wann und in welchen Gremien bzw. mit welchen Akteur:innen?
ii. Wenn ja, mit welchem Inhalt?
iii. Wenn ja, welche Position hat Österreich in den Gesprächen vertreten?
iv. Wenn ja, mit welchem konkreten Ergebnis bzw. welche Maßnahmen wurden beschlossen?
v. Wenn nein, warum nicht?