15431/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.06.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Folgeanfrage zum Härtefallfonds: WKO-Mitglieder bekamen volle Härte der Intransparenz zu spüren

 

Kleinstunternehmen und EPU hatten es in der Corona-Krise besonders schwer. Diese mussten die wirtschaftlichen Folgen der vielen Lockdowns verkraften, ganz allein durch den Dschungel an Wirtschaftshilfen kommen und werden jetzt dazu von der Wirtschaftskammer mit bürokratischen Kontrollen in Form endloser Formulare bestraft. Die WKO-Mitglieder bekamen somit die volle Härte der WKO-Intransparenz und -Ineffizienz zu spüren. (1)

Die COVID-Krise war gerade für kleine Unternehmen schwierig, da immer wieder unterschiedliche Hilfsinstrumente präsentiert wurden mit unterschiedlichen Modi, auszahlenden Stellen und zahlreicher Fallen. Dies ist auch der Grund, warum solche Unternehmer oft Probleme bei der Beantragung von Unterstützungsleistungen hatten und besonders lange auf Auszahlung warten mussten. Nun kommt noch hinzu, dass die Überprüfung der Auszahlung aus dem Härtefallfonds von der WKO zum Anlass genommen werden, um die eigenen Mitglieder mit überzogener Bürokratie zu drangsalieren. Dies steht im auffallenden Widerspruch zu den steten Forderungen der Wirtschaftskammer nach Verhältnismäßigkeit bei der Prüfung von Wirtschaftshilfen.

Der Härtefallfonds war eben für Kleinstunternehmen und EPUs gedacht und sah im Gegensatz zu anderen Wirtschaftshilfen verhältnismäßig niedrige Fördergrenzen vor. Wenn ein Steuerberater tagelang mit der Erstellung des entsprechenden Nachweises beschäftigt ist, frisst dieser Service beim überprüften Unternehmen sehr schnell das erhaltene Geld auf. Hier rächt sich auch die undurchsichtige Konstruktion. Die Bundesregierung war konsequent darum bemüht, die Vergabe von Wirtschaftshilfen nicht selbst über das BMF abzuwickeln, um den Vorgang möglichst intransparent zu gestalten. Viele der abgefragten Daten hätten die Finanzämter leicht selbst abfragen können - doch wurden diese eben nicht damit befasst

 

Zum Stichtag 31.03.2023 sah die Bilanz rund um den Härtefallfonds wie folgt aus:

 

Ohne Steuerberater war der Härtefallfonds nur für Wenige machbar. Wie hoch das Missverhältnis zwischen dem durchschnittlichen Auszahlungsbetrag und einem typischen Stundensatz für einen Steuerberater ist, lässt sich einfach darstellen:

Da der gesamte Prozess rund um den Härtefallfonds mehr als nur intransparent war, ist es nun das Gebot der Stunde, allfällige Berichte und Kosten rund um die Abwicklung des Härtefallfonds transparent zu veröffentlichen. Das haben sich nicht nur die Fördernehmer in den Branchen Tourismus, Gastronomie oder Handel, sondern in Wahrheit jedes WKO-Mitglied verdient. So wie die Abwicklung des Härtefallfonds im Moment gemanagt wird, entsteht berechtigterweise der Eindruck, dass die WKO nicht die Interessen der eigenen Mitglieder, sondern alleinig die Interessen einer intransparenten Bundesregierung im Sinne hat. 

 

Quellen, siehe Fragestellungen:

1) https://kurier.at/wirtschaft/echte-haerte-beim-haertefallfonds-wirtschaftskammer-laesst-betriebe-pruefen/401979776

2) 10654/AB vom 04.07.2022 zu 10932/J (XXVII. GP) https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/10654/imfname_1457848.pdf

3) III-940 der Beilagen XXVII. GP - Bericht - 02 Hauptdokument (https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/III/940/imfname_1557024.pdf)

4) Richtlinie: Geschäftszahl: 2022-0.836.881 ist unter 6.4. (Seite 7)

5) Richtlinie: Geschäftszahl: 2022-0.836.881 ist unter 6.6 (Seite 8)

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Kosten der harten Kontrollen durch EY: Medienberichten zu Folge heißt es wie folgt: "Wie viel EY für den Auftrag erhält, vermag die Kammer noch nicht zu beziffern." (1)
    1. Wie viel hat EY bisher insgesamt im Zuge des Härtefallfonds erhalten?
    2. Sind darüber hinaus weitere Zahlungen zu erwarten?

                                          i.    Wenn JA: In welcher Höhe und warum?

  1. Wie viele Beschwerden haben das BMAW im Rahmen des Härtefallfonds bezüglich der harten Kontrollen zum jetzigen Stand erreicht?
    1. Wurde vom BMAW bei der WKO oder bei EY in Erfahrung gebracht, ob es dort Beschwerden dieser Art gab?

                                          i.    Wenn JA: Wie viele Beschwerden umfasst dies?

  1. Wie viele Fälle von Rückzahlungen waren das Ergebnis der gegenständlichen Kontrollen? Bitte nach Branchen, Bundesland und Phasen des Härtefallfonds gliedern.
  2. Wie viele gerichtliche Verfahren waren das Ergebnis der gegenständlichen Kontrollen?
    1. Wie viele davon sind abgeschlossen?
    2. Wie viele davon sind noch anhängig?
  1. Im Jahr 2020 beliefen sich die Personalkosten (EUR 9.138.360) und Sachkosten (EUR 2.472.358,43) in Summe auf EUR 11.610.718,43. Im Jahr 2021 beliefen sich die Personalkosten (EUR 9.070.908) und Sachkosten (EUR 1.180.433,79) in Summe auf EUR 10.251.341,79. (2)
    1. Wie hoch waren die Personal- und Sachkosten im Jahr 2022 für die Abwicklung des Härtefallfonds durch die WKO?

                                          i.    Wie hoch sind die Personal- und Sachkosten im aktuellen Jahr?

1.    Kommen hier noch Kosten hinzu?

a.    Wenn JA: In welchem Ausmaß und wofür?

  1. Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19-FondsG und § 1 Abs. 5 HärtefallfondsG: (3)
    1. Für die Überprüfung der Vorabstichprobe (100 Personen) der Ex-Post-Kontrolle, welche seit März 2022 durch EY im Auftrag der Wirtschaftskammer Österreich durchgeführt wurde, erstellte die BHAG eine Zusammenfassung ihrer Prüfergebnisse. Dieser Bericht wurde dem BMAW am 10. Februar 2023 vorgelegt und übermittelt ("Zusammenfassung Prüfergebnisse - Zusatzmodul 2").

                                          i.    Was hält der obenstehende (Bezug auf 5.a.) Bericht der BHAG fest? Bitte um eine konkrete, inhaltlich in die Tiefe gehende Beantwortung.

1.     Ist eine Veröffentlichung dieses Berichtes geplant?

a.    Wenn JA: Wann und in welcher Form?

b.    Wenn NEIN: Warum nicht?

    1. Zudem wurde dem BMAW am 31. März 2023 ein "Bericht über die unabhängige Prüfung von Förderungen aus dem Härtefallfonds" (Endbericht zur Vorabstichprobe) von EY vorgelegt und übermittelt. 

                                          i.    Was hält der obenstehende (Bezug auf 5.b.) Bericht von EY fest? Bitte um eine konkrete, inhaltlich in die Tiefe gehende Beantwortung.

1.     Ist eine Veröffentlichung dieses Berichtes geplant?

a.    Wenn JA: Wann und in welcher Form?

b.    Wenn NEIN: Warum nicht?

  1. Richtlinie zur Regelung der Auszahlungs- und Abwicklungsmodalitäten der Förderung im Rahmen des Härtefallfonds für mehrfach geringfügig Beschäftigte und fallweise Beschäftigte:
    1. In dieser Richtlinie wird angegeben, dass die WKO nicht verpflichtet ist, die Übereinstimmung des Kontoinhabers mit dem Förderungswerber zu prüfen. (4)

                                          i.    Welche Schritte wurden seitens des Ministeriums unternommen, um sicherzustellen, dass die Daten des Kontoinhabers mit jenen des Förderungswerbers übereinstimmen?

1.    Falls Schritte angedacht waren: Wieso hatte die WKO keine Verpflichtung, das Übereinstimmen dieser Daten zu prüfen?

                                        ii.    Können Sie ausschließen, dass es im Zuge der Auszahlung in keinem der Fälle zu einer fehlerhaften Überweisung des Zuschusses gekommen ist?

1.    Wenn JA: Wie?

2.    Wenn NEIN: Wieso nicht?

    1. In dieser Richtlinie wird angegeben, dass die WKO berechtigt ist, die Angaben zur Gewährung, Einstellung oder Rückforderung der Förderung aus der Transparenzdatenbank im Sinne des TDBG 2012 abzufragen und zu überprüfen. (5)

                                          i.    In wie vielen Fällen wurde von dieser Möglichkeit gebraucht gemacht?

1.    Passierte das stichprobenartig oder nur auf Verdacht bei gewissen Faktoren?

a.    Welche Faktoren waren diesbezüglich ausschlaggebend?