15434/J XXVII. GP
Eingelangt am 29.06.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Schmiedlechner
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Diskriminierung bei den ärztlichen Gutachten für den Führerschein
· Erreichen des jeweiligen Mindestalters
· ärztliches Gutachten
· Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
· Bestandene theoretische und praktische Fahrprüfung
Von einem Impfstatus ist da keine Rede. Eine Anwärterin, welche einen Führerschein machen wollte und für diesen ein ärztliches Gutachten – genannt auch Führerscheinuntersuchung – brauchte, hat sich an die zuständige Ärztin in Aspang gewandt. Diese hatte von ihr die Covid-Impfung als die Voraussetzung für einen Termin verlangt.
Das ärztliche Gutachten für den Führerschein wird von einem bestellten sachverständigen Arzt für Allgemeinmedizin oder von einem Amtsarzt erstellt. Der eigene Hausarzt, auch wenn er ein sachverständiger Arzt ist, darf die Untersuchung nicht durchführen. Also gibt es keine freie Arztwahl und man muss in der Gegend einen Arzt aus der vorgegebenen Liste aussuchen.
Untersucht werden laut der Seite „ärztliches Gutachten für den Führerschein (Untersuchung) (fahrschulsuche.at)“:
Der Corona-Impfstatus wird auch hier nicht genannt und würde auch keinen Sinn ergeben. Es handelt sich deswegen um reine Diskriminierung.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Dürfen ärztliche Gutachten für den Führerschein wegen des Impfstatus verweigert werden?
a. Falls ja, aus welchem Grund?
b. Falls nein, was sind die Folgen, wenn ein Arzt diese verweigert?
2. Gab es in Österreich bereits ähnlich gelagerte Beschwerden?
a. Falls ja, wie viele und in welchen Bundesländern?
b. Falls ja, waren dabei einige Ärzte wiederholt Gegenstand von Beschwerden?
3. Wie viele Führerschein-Prüfungen wurden mangels eines fehlenden ärztlichen Gutachtens für den Führerschein nicht abgeschlossen?
4. Gab es Beschwerden an das Bundesministerium wegen anderer Diskriminierungen betreffend das ärztliche Gutachten für den Führerschein?
a. Wenn ja, in welchem Zusammenhang?
5. Gab es Beschwerden an das Bundesministerium wegen anderer Diskriminierungen aufgrund der Corona-Impfstatus?
a. Wenn ja, in welchem Zusammenhang?
6. Wie reagieren Sie auf diese Diskriminierungen (Fragen 4 und 5)?
7. Werden Sie diese Diskriminierungen (Fragen 4 und 5) ausdrücklich verbieten?