15436/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.06.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Lausch

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Langzeitbesuch - Sexualbesuch in den Justizanstalten

 

 

In Wikipedia ist über die sogenannten Langzeitbesucherräume folgendes zu lesen:[1]

 

In der Öffentlichkeit sorgen die als „Kuschelzellen“ bezeichneten Hafträume oft für Kritik, da angenommen wird, es handle sich dabei um Räumlichkeiten, die vorwiegend zur Ausübung des Geschlechtsverkehrs benutzt werden. Diese Kritik wird vom Bundesministerium für Justiz strikt zurückgewiesen. In offiziellen Aussendungen ist von der Hauptzielsetzung der Resozialisierung der Häftlinge die Rede. Zudem sollen die Langzeitbesucherräume insbesondere dem Erhalt familiärer Strukturen zukommen.

 

Kritik gänzlich anderer Art kommt auch von den Anstaltsleitern, die sich teilweise ebenfalls gegen die Einrichtung von Langzeitbesucherräumen wehren. In den meisten Fällen fehlt es an infrastrukturellen Möglichkeiten zur Einrichtung dieser Räume, weshalb oftmals durch die Anstaltsleitung argumentiert wird, dass in der betreffenden Justizanstalt keine Gefangenen vorhanden seien, auf welche die entsprechenden Vorschriften zuträfen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wurden seit 2020 zusätzliche Räumlichkeiten für sogenannte Langzeitbesuche in den Justizanstalten eingerichtet bzw. gewidmet?

a.    Wenn ja, wo?

b.    Wenn ja, wie sind diese Räume beschaffen (Größe, Inventar etc.)?

c.    Wenn ja, welche Sicherheitseinrichtungen sind in diesem Räumen vorhanden (Videoüberwachung, Notruf bzw. Haftraumsprechanlage etc.)?

2.    Welche konkreten Sicherheitskonzepte gibt es als Vorgabe der obersten Vollzugsbehörde für die Durchführung von Langzeitbesuchen in den Justizanstalten?

3.    Wie oft pro Monat bzw. Jahr können einem Insassen Langzeitbesuche bewilligt werden (maximal)?

4.    Wie viele Stunden kann ein Langzeitbesuch dauern (maximal)?

5.    Wie oft wurden in den Jahren 2020 bis 2022 Anträge von Insassen auf Langzeitbesuch abgelehnt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Justizanstalten und Gründen der Ablehnung.)

6.    Wie oft wurden in den Jahren 2020 bis 2022 Anträge von Insassen auf Langzeitbesuche bewilligt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Justizanstalten.)

7.    Entstanden dem Ressort in den Jahren 2020 bis 2022 durch den Langzeitbesuch in den Justizanstalten Mehrkosten?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Justizanstalten und Art der Mehrkosten, bspw. Bau-, Inventar- und/oder Materialkosten, Personalkosten etc.)

8.    Wie viele reguläre Dienststunden sind für die gesamte Abwicklung der Langzeitbesuche (Administration, Vorführungen, Durchsuchungen, Postendienste etc.) seit 2020 angefallen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Justizanstalten.)

9.    Wie viele Mehrleistungen und/oder Überstunden sind für die gesamte Abwicklung der Langzeitbesuche (Administration, Vorführungen, Durchsuchungen, Postendienste etc.) seit 2020 angefallen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Justizanstalten und Art der Mehrleistungen bzw. Überstunden.)

10. Wurden Insassen in den Jahren 2020 bis 2022 für Langzeitbesuche auch in andere Justizanstalten ausgeführt?

a.    Wenn ja, wie oft und in welcher Dauer?

b.    Wenn ja, welche Kosten sind dafür angefallen?

c.    Wenn ja, wie viele Einsatzstunden von Justizwachebeamten sind für die gesamte Abwicklung der Langzeitbesuche in anderen Justizanstalten angefallen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalt, reguläre Dienststunden und Mehrleistungen bzw. Überstunden.)

11. Wie oft wurden Langzeitbesuche in den Jahren 2020 bis 2022 aus Sicherheitsgründen vorzeitig beendet?

12. Wie oft wurden Langzeitbesuche in den Jahren 2020 bis 2022 auf Besucherwunsch vorzeitig beendet?

13. Wie oft wurden Langzeitbesuche in den Jahren 2020 bis 2022 auf Insassenwunsch vorzeitig beendet?

14. Sind gewerbliche Sexualkontakte zulässig und – wenn nein – wie werden diese ausgeschlossen? (Bitte um konkrete Darlegung der Prüfschritte.)

15. Wurde der kriminalpräventive Wert dieser Besuchsform (konkrete Auswirkung auf das Rückfallverhalten) jemals wissenschaftlich evaluiert?

a.    Wenn ja, wann, durch wen, wie und mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?



[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Langzeitbesucherraum