15437/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.06.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Lausch

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Gerichtsmedizinische Institute in Österreich

 

 

Österreichweit bestehen vier Institute für Gerichtsmedizin, und zwar in Graz, Innsbruck, Salzburg (mit einer Außenstelle in Linz) und in Wien.

 

Die Gerichtsmedizin übernimmt in unserem Rechtssystem besonders in Fällen von Gewaltdelikten, insbesondere bei tödlichem Ausgang, die Rolle einer unabhängigen medizinisch fachlichen Instanz, die Zusammenhänge zwischen medizinischen Sachverhalten und rechtlichen Fragestellungen herstellt und somit eine wesentliche Säule unseres Rechtsstaates darstellt. Die Gerichtsmedizin ist vor allem aber auch eine vielfältige wissenschaftliche Disziplin, deren Forschung für viele gesellschaftliche und andere medizinische Bereiche von maßgeblicher Bedeutung ist.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht angeordnete Obduktionen wurden 2022 in den Sprengeln OLG Wien, OLG Graz, OLG Linz, OLG Innsbruck durchgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach OLG und nach Universitätseinheiten für Gerichtliche Medizin)

2.    Wie viele von der Staatsanwaltschaft oder einem Gericht angeordnete Obduktionen wurden 2022 bundesweit durchgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Universitätseinheiten für Gerichtliche Medizin)

3.    Hat es 2022 Gespräche bzw. Abstimmungen mit dem BMBWF gegeben, wie mit den fehlenden Ressourcen der Gerichtsmedizin nach 2024 umgegangen wird?

a.    Wenn ja, was ist das Ergebnis? (Bitte um detaillierte Schilderung)

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, wann werden mit dem BMBWF Gespräche stattfinden?

4.    Wurden in Österreich zusätzliche leicht zugängliche Hilfszentren oder Nothilfezentren für Opfer von Vergewaltigungen oder sexueller Gewalt eingerichtet?

a.    Wenn ja, wo?

b.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Gibt es in diesen Zentren medizinische Versorgung?

a.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Wie lange dauert es, bis ein Gewaltopfer untersucht wird?

7.    Wie lange dauert die Prüfung, ob ein (gerichts-)medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt wird?

8.    Was ist der frühestmögliche Zeitpunkt für die Bestellung eines Sachverständigen?

9.    Gibt es in Österreich schon Gewaltambulanzen für die gerichtliche Untersuchung von Gewaltopfern?

10. Werden Gewaltopfer, unabhängig von der Anzeigenerstattung, bundesweit untersucht?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn nein, wann wird das möglich sein?