15438/J XXVII. GP
Eingelangt am 29.06.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Harald Stefan
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Rituelle Gewalt und organisierte sexuelle Ausbeutung an Kindern
2016 trafen Österreichs Jugendamtspsychologen bei der Fachtagung „Unterm Radar der Kinder- und Jugendhilfe“ in Wien zusammen. Das Thema der zweitägigen Tagung: „Bleibt rituelle Gewalt und organisierte sexuelle Ausbeutung an Kindern verborgen?“ Die Wiener Rathaus-Korrespondenz fasst wie folgt zusammen:[1]
Rituelle Gewalt ist eine der schwersten Form der Misshandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, mit dem Ziel die Opfer in Todesangst zu versetzen und sie mit religiösen Glaubensvorstellungen zu indoktrinieren. Da die Opfer aus Furcht und Schuldgefühlen schweigen oder ihnen einfach nicht geglaubt wird, passieren diese Strafhandlungen mitten unter uns unbemerkt. Die Täter – oft einflussreiche Personen der Gesellschaft – bleiben unbehelligt, obwohl es sogar immer wieder zu Kindestötungen kommt. Die Tagung hat sich zum Ziel gemacht, für zwei Tage einen Scheinwerfer der Aufmerksamkeit auf dieses finstere Kapitel unserer Gesellschaft zu werfen, um Personen im Jugendhilfebereich auf diese für die meisten unbekannte Problematik zu sensibilisieren.
Die Sozialwissenschaftlern Claudia Igney berichtete „über das in den letzten Jahren deutlich angewachsene Praxiswissen bezüglich organisierter ritueller Gewalt. Sie beleuchtet rituelle Gewalt an Kindern im Spannungsfeld von Parallelwelten, gesellschaftlicher (Ab-)Spaltung und psychosozialem Arbeitsalltag.“
Darüber hinaus erklärte die Psychologin und Psychologische Psychotherapeutin Claudia Fliß, „wie an Opferkindern Konditionierungen höherer Ordnung (Programme) durchgeführt werden und dabei dissoziative Identitätsstrukturen entstehen. In langen Therapieprozessen ist es möglich die Konditionierung aufzulösen und eigenen Einfluss auf das Verhalten zu erarbeiten.“
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Wie viele Fälle „organisierter ritueller Gewalt“ wurden im Zeitraum 2015 bis 2022 in Österreich dokumentiert?
a. Wie viele dieser Fälle wiesen Verbindungen zu (ehemaligen) gefährlichen Rückfalltätern auf?
b. Wie viele dieser Fälle wiesen Verbindungen zu (ehemaligen) geistig abnormen Rechtsbrechern auf?
c. Wie viele dieser Fälle wiesen Verbindungen zu (ehemaligen) Personen mit Tätigkeitsverbot nach § 220b StGB auf?
2. Sind Netzwecke, die sich dieser schwersten Form des Missbrauchs bedienen, in Österreich bekannt?
3. In wie vielen Fällen wurde im Zusammenhang mit „organisierter ritueller Gewalt“ im Zeitraum 2015 bis 2022 ermittelt?
a. Wegen welcher Verdachtslagen wurde ermittelt?
b. In wie vielen dieser Fälle wurde gegen (ehemalige) gefährliche Rückfalltäter ermittelt?
c. In wie vielen dieser Fälle wurde gegen (ehemalige) geistig abnorme Rechtsbrecher ermittelt?
d. In wie vielen dieser Fälle wurde gegen (ehemalige) Personen mit Tätigkeitsverbot nach § 220b StGB ermittelt?
4. Wie viele Verurteilungen gab im Zusammenhang mit „organisierter ritueller Gewalt“ im Zeitraum 2015 bis 2022?
a. Wegen welcher Delikte wurden die Angeklagten für schuldig befunden?
b. Wie viele (ehemalige) gefährliche Rückfalltäter wurden verurteilt?
c. Wie viele (ehemalige) geistig abnorme Rechtsbrecher wurden verurteilt?
d. Wie viele (ehemalige) Personen mit Tätigkeitsverbot nach § 220b StGB wurden verurteilt?
5. Gibt es im Fall Teichtmeister Verbindungen zu „organisierter ritueller Gewalt“?
a. Wenn ja, inwiefern?
b. Wenn ja, wird wegen dieser Verbindungen im Fall Teichtmeister ermittelt?
i. Wenn nein, warum nicht?
ii. Wenn ja, gegen wen und aufgrund welchen Verdachts wird ermittelt?