15445/J XXVII. GP
Eingelangt am 30.06.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauen‚ Familie‚ Integration und Medien
betreffend Politische Schlagseite bei der Erarbeitung des Eltern-Kind-Passes?
Die Regierungsvorlage des Bundesverfassungsgesetzes zum elektronischen Eltern-Kind-Passes hat die "Entwicklung einer Informationsplattform, auf der Informationen über Familienleistungen, psychische Gesundheit, Gesundheitsförderung und Prävention (z.B. Frühe Hilfen), Familienberatungsstellen oder Elternbildung dargestellt werden," zum Ziel (1).
Dabei wird eine barrierefreie Plattform entwickelt, auf der Untersuchungen und Beratungen für Schwangere, Mütter und Kinder dokumentiert werden können. Diese Plattform ermöglicht auch die Auswertung der Daten für gesundheitspolitische, ökonomische und soziale Fragestellungen. Zudem soll eine Informationsplattform erstellt werden, auf der Familienleistungen, psychische Gesundheit, Gesundheitsförderung, Prävention und weitere relevante Informationen dargestellt werden. Eine Erinnerungsfunktion für Untersuchungen und wichtige Fristen wird implementiert. Die Implementierung des elektronischen Eltern-Kind-Pass-Portals erfolgt sowohl als App für Smartphones als auch als Web-Anwendung. Die Nutzer:innen und Gesundheitsdiensteanbieter (GDA) werden über einen sicheren Zugang identifiziert. Besonderes Augenmerk wird auf die Benutzerfreundlichkeit für Personen mit geringen digitalen Kompetenzen gelegt. Um den Nachweis der durchgeführten Untersuchungen und Beratungen für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes zu erleichtern, wird eine elektronische Schnittstelle zwischen der Eltern-Kind-Pass-Datenbank und der Kinderbetreuungsgeld-Datenbank geschaffen. Dadurch können die benötigten Daten automatisch den Krankenversicherungsträgern zur Verfügung gestellt werden.
Aus den über 1000 öffentlichen Stellungnahmen (2) lässt sich schließen, dass nicht nur Bürgerinnen und Bürgen Besorgnisse und Fragen äußern, sondern auch unzählige Institutionen, wie der Datenschutzrat (3) oder der Dachverband der Österreichischen Frauenvereine (4). Diese beziehen sich auf die Erstellung der Regierungsvorlage, sowie der Transparenz im Prozess der Expert:innen-Wahl. Außerdem wurde wichtige Stakeholder, wie das Hebammengremium, im Prozess nicht mitgenommen und nach Anfragen sogar abgewimmelt (5,6).
Da die Regierungsvorlage nicht nur im Gesundheitsministerium, sondern auch im Familienministerium erstellt wurde, ist es notwendig, den Erstellungsprozess der verschiedenen Arbeitskreise, bzw. Expert:innen-Gruppen transparent zu veröffentlichen.
(1) https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/2049/fname_1563605.pdf
(2) https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/ME/259?selectedStage=101
(3) https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/SNME/243932/imfname_1553658.pdf
(4) https://www.parlament.gv.at/PtWeb/api/s3serv/file/3a930451-4c9b-44b7-b479-6e07d2967fcb
(5) https://www.instagram.com/p/CstsV3-oqIt/
(6) https://www.instagram.com/p/CtM5emOI904/
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende