15446/J XXVII. GP
Eingelangt am 30.06.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Chefarztpflichten bei Medikamentenverschreibungen
Während der COVID-Pandemie war die Chefarztpflicht für Medikamente der gelben Box ausgesetzt. Welche Auswirkungen das auf die Zahl an Verschreibungen aus der gelben Box hatte, ist bisher nicht bekannt. Was die Chefärzte in diesen drei Jahren gemacht haben, ist auch nicht bekannt.
Gemäß § 30 Abs. 1 Z 4 ASVG ist es die Aufgabe des Dachverbands, einen Erstattungskodex zu erstellen, der die in Österreich zugelassenen und verfügbaren Arzneimittel enthält, die gemäß dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine therapeutische Wirkung haben und einen Nutzen für Patienten und Patientinnen im Rahmen der Krankenbehandlung (gemäß § 133 Abs. 2 ASVG) bieten.
Der erstmals am 1. Januar 2005 veröffentlichte Erstattungskodex, der das zuvor verwendete Heilmittelverzeichnis ersetzte, ordnet die Medikamente einem Boxensystem zu und klassifiziert sie anhand des ATC-Codes. Dieser Code wurde entwickelt, um eine einheitliche und standardisierte Klassifizierung von Arzneimitteln zu ermöglichen und die Vergleichbarkeit und den Austausch von Informationen über Arzneimittel auf globaler Ebene zu erleichtern.
Im monatlich aktualisierte Erstattungskodex werden bewilligungsfreie Medikamente in der grünen Box aufgeführt. Präparate aus der gelben Box müssen im Voraus vom Chefarzt genehmigt werden. Die rote Box enthält Präparate, für die ein Antrag auf Aufnahme in den Erstattungskodex gestellt wurde.
Während der COVID-19 Pandemie, bis 30.06.2023, entfiel die Bewilligungspflicht der Präparate aus der gelben Box. Es ist nun essentiell zu vergleichen, wie sich das Aussetzen der Bewilligungspflicht auf die Quantität der Verschreibungen, Kosten der Arzneimittel, sowie Chefarzttätigkeiten und ihr Umfeld ausgewirkt hat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende