Eingelangt am 30.06.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Ruhebezüge gemäß
Bezügegesetz (2022/2023)
Pensionen für Altpolitiker sind ein
Ärgernis für viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Obwohl das System 1997 abgeschafft wurde, sind jährlich noch
Millionenzahlungen fällig.
Im Bezügegesetz finden sich Regelungen zu
den aktiven Bezügen, Ruhebezügen etc. der "obersten Organe"
(Bundespräsident, Regierungsmitglieder, Landeshauptleute, Nationalrat,
Bundesrat...). Darunter fallen auch jene Ruhebezüge von Politikern, die dem
alten System der gemeinhin "Politikerpensionen" genannten
Ansprüche unterliegen. Während die Aufwände für die aktiven
"obersten Organe" noch sehr gut selbst eruierbar sind, ist der
Ermittlung der Aufwände für ausgeschiedene "oberste Organe"
praktisch nicht möglich.
Beachtlich sind auch die enormen
Ruhebezüge, welche Altpolitiker gemäß Bezügegesetz
erzielen können, ergänzend zu Pensionsansprüchen, die aus
anderen Pensionssystemen vorliegen. Durch diese Pensionsprivilegien erzielen
die Altpolitiker in der Regel Ruhebezüge, die ASVG Versicherte erst nach
rund 40 Jahren Arbeit mit einem Bruttobezug an oder über der
Höchstbeitragsgrundlage erzielen können (ca. 70% der
Höchstbeitragsgrundlage bzw. 4.095€).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wie viele Personen in Ihrem Vollzugsbereich
bezogen mit Stichtag 1.7.2023 Ruhebezüge gem. BezG?
- Wie viele davon lagen mit
dem Monatsbrutto zwischen € 4.095 (70% der ASVG-HBGL) und
€ 8.190 (140% der ASVG-HBGL), jeweils exkl.
Pensionssicherungsbeitrag?
- Wie viele davon lagen über dem
Monatsbrutto von € 8.190 (exkl. Pensionssicherungsbeitrag)?
- Wie viele Personen in Ihrem Vollzugsbereich
bezogen mit Stichtag 1.7.2023 Versorgungsbezüge gem. BezG?
- Wie viele davon lagen mit
dem Monatsbrutto zwischen € 4.095 (70% der ASVG-HBGL) und
€ 8.190 (140% der ASVG-HBGL), jeweils exkl.
Pensionssicherungsbeitrag?
- Wie viele davon lagen über dem
Monatsbrutto von € 8.190 (exkl. Pensionssicherungsbeitrag)?
- Wie hoch war 2022 der Aufwand für
Ruhebezüge in Ihrem Vollzugsbereich?
- Wie viele Personen bezogen 2022
Ruhebezüge?
- Wie hoch war 2022 der Aufwand für
Versorgungsbezüge in Ihrem Vollzugsbereich?
- Wie viele Personen bezogen 2022
Versorgungsbezüge?
- Wie hoch waren 2022 die Einnahmen aus
den Pensionsbeiträgen (§ 12 BezG) für Ihrem
Bereich?
- Wie hoch waren 2022 die Einnahmen aus
dem besonderen Pensionssicherungsbeitrag (§ 44n BezG) in
Ihrem Bereich?
- Wie hoch war 2022 der finanzielle
Aufwand gem. § 14 (1) BezG?
- Wie viele Personen bezogen 2022
entsprechende Leistungen?
- Wie hoch war 2022 der finanzielle
Aufwand gem. § 14 (2) BezG?
- Wie viele Personen bezogen 2022
entsprechende Leistungen?
- Wie hoch war 2022 der finanzielle
Aufwand gem. § 14 (3 ff) BezG?
- Wie viele Personen bezogen 2022
entsprechende Leistungen?