15447/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.06.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Ruhebezüge gemäß Bezügegesetz (2022/2023)

Pensionen für Altpolitiker sind ein Ärgernis für viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Obwohl das System 1997 abgeschafft wurde, sind jährlich noch Millionenzahlungen fällig.

Im Bezügegesetz finden sich Regelungen zu den aktiven Bezügen, Ruhebezügen etc. der "obersten Organe" (Bundespräsident, Regierungsmitglieder, Landeshauptleute, Nationalrat, Bundesrat...). Darunter fallen auch jene Ruhebezüge von Politikern, die dem alten System der gemeinhin "Politikerpensionen" genannten Ansprüche unterliegen. Während die Aufwände für die aktiven "obersten Organe" noch sehr gut selbst eruierbar sind, ist der Ermittlung der Aufwände für ausgeschiedene "oberste Organe" praktisch nicht möglich.

Beachtlich sind auch die enormen Ruhebezüge, welche Altpolitiker gemäß Bezügegesetz erzielen können, ergänzend zu Pensionsansprüchen, die aus anderen Pensionssystemen vorliegen. Durch diese Pensionsprivilegien erzielen die Altpolitiker in der Regel Ruhebezüge, die ASVG Versicherte erst nach rund 40 Jahren Arbeit mit einem Bruttobezug an oder über der Höchstbeitragsgrundlage erzielen können (ca. 70% der Höchstbeitragsgrundlage bzw. 4.095€).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Wie viele Personen in Ihrem Vollzugsbereich bezogen mit Stichtag 1.7.2023 Ruhebezüge gem. BezG?
    1. Wie viele davon lagen mit dem Monatsbrutto zwischen € 4.095 (70% der ASVG-HBGL) und € 8.190 (140% der ASVG-HBGL), jeweils exkl. Pensionssicherungsbeitrag?
    2. Wie viele davon lagen über dem Monatsbrutto von € 8.190 (exkl. Pensionssicherungsbeitrag)?
  1. Wie viele Personen in Ihrem Vollzugsbereich bezogen mit Stichtag 1.7.2023 Versorgungsbezüge gem. BezG?
    1. Wie viele davon lagen mit dem Monatsbrutto zwischen € 4.095 (70% der ASVG-HBGL) und € 8.190 (140% der ASVG-HBGL), jeweils exkl. Pensionssicherungsbeitrag?
    2. Wie viele davon lagen über dem Monatsbrutto von € 8.190 (exkl. Pensionssicherungsbeitrag)?
  1. Wie hoch war 2022 der Aufwand für Ruhebezüge in Ihrem Vollzugsbereich?
    1. Wie viele Personen bezogen 2022 Ruhebezüge?
  1. Wie hoch war 2022 der Aufwand für Versorgungsbezüge in Ihrem Vollzugsbereich?
    1. Wie viele Personen bezogen 2022 Versorgungsbezüge?
  1. Wie hoch waren 2022 die Einnahmen aus den Pensionsbeiträgen (§ 12 BezG) für Ihrem Bereich?
  2. Wie hoch waren 2022 die Einnahmen aus dem besonderen Pensionssicherungsbeitrag (§ 44n BezG) in Ihrem Bereich?
  3. Wie hoch war 2022 der finanzielle Aufwand gem. § 14 (1) BezG?
    1. Wie viele Personen bezogen 2022 entsprechende Leistungen?
  1. Wie hoch war 2022 der finanzielle Aufwand gem. § 14 (2) BezG?
    1. Wie viele Personen bezogen 2022 entsprechende Leistungen?
  1. Wie hoch war 2022 der finanzielle Aufwand gem. § 14 (3 ff) BezG?
    1. Wie viele Personen bezogen 2022 entsprechende Leistungen?