15448/J XXVII. GP

Eingelangt am 30.06.2023
Dieser Text wurde elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Am 17.07.2023 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an Bundesminister für Inneres

betreffend Postenkorruption geht weiter

 

Postenkorruption ist nach wie vor weit verbreitet in Österreich. Im Innenministerium, welches - mit kurzer Unterbrechung durch die Ära Kickls - seit mehr als zwanzig Jahren von ÖVP-Politiker:innen geführt wird, herrscht seit Jahren systematische Postenkorruption. Schon im „BVT-Untersuchungsausschuss“ und „Ibiza-Untersuchungsausschuss“ identifiziert, bestätigte der "ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss, dass Postenkorruption in der Ära Kurz nicht aufgegeben, sondern perfektioniert wurde und auf dem Niveau unter Kanzler Nehammer fortgeführt wird. Beispielhaft sei der Fall von Otto Kerbl genannt.

Es ist ein oft angewandter Trick, dass die/der Minister:in eine Person interimistisch in eine Position setzt und wenn dann der Posten ausgeschrieben wird, hat sich diese aufgrund der interimistischen Arbeit auf diesem bestqualifiziert. 

Auch im U-Ausschuss nahm eine Person Platz, die ihren Job dem eben beschriebenen System verdankt. Es handelt sich dabei um niemanden geringeren als den Leiter des Bundesamtes für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK), Otto Kerbl. Das BAK ist die für Anti-Korruption zentrale Stelle im Innenministerium, die überwiegend in politisch heiklen Fällen unter der Anleitung der WKStA und anderen Staatsanwaltschaften überwiegend Ermittlungen im Bereich der Korruptionsdelikte durchführt. Diese strategisch wichtige Behörde wurde von dem damaligen Innenminister Nehammer stiefmütterlich behandelt und auch unter dem jetzigen Innenminister Karner zeigt sich keinerlei Besserung. So konnten wir im U-Ausschuss von Otto Kerbl in Erfahrung bringen, dass zwei der drei Abteilungen, in die sich die Behörde gliedert, von interimistisch bestellten Personen geleitet wird. Die dritte Abteilungsleitung ist überhaupt unbesetzt. Auch bei zahlreichen Referaten, in die sich die Abteilungen gliedern, zeigt sich ein ähnlich desaströses Bild. Die personelle Aushungerung der Behörde schlägt sich auch in einem bekannten Fall nieder: Für den Ibiza-Akt, der um die 45 Beschuldigte führt und tausende (!) Ordnungsnummern hat, sind nur fünf Ermittler:innen im BAK zuständig. Erstaunlicherweise konnte Herr Kerbl auf Nachfrage nicht beantworten, ob in diesem Fall auch mit dem Bundeskriminalamt zusammengearbeitet wird. Herr Kerbl hat selbst auch keine operative Ermittlungserfahrung, wie er uns im U-Ausschuss mitteilte. Dennoch machte ihn der damalige Innenminister Nehammer zum interimistischen Leiter der Behörde. Dies ist ihm ein Leichtes: Bei interimistischen Bestellungen kann ein:e Minister:in freihändig aus der Beamtenschaft wählen und muss keinerlei Auswahlverfahren beachten.

Diese Interimsphase dauerte wegen eines Disziplinarverfahrens über zwei Jahre an, weshalb Kerbl in dieser Position reichlich an Erfahrung sammeln konnte, die ihm eigentlich für den Job gefehlt hatte. Als es dann endlich zu einer öffentlichen Ausschreibung der Leitungsfunktion kam, hatte Kerbl bei seiner Bewerbung bereits zwei Jahre Behördenleitung vorweisen können und bekam den Job.

Als wäre das alles nicht schon genug, nahm auch eine ehemalige Abteilungsleiterin des BAK im U-Ausschuss Platz, die Alarmierendes zu berichten hatte: Martina Koger war erst wenige Monate in Pension und schilderte eindrücklich ihre Erfahrungen, die sie in der Behörde gemacht hatte. Sie betonte, politisch nicht zuordenbar zu sein und daher auch kein politisches Netzwerk zu besitzen. Aus diesem Grund sei sie systematisch umgangen und strategisch von Informationen ferngehalten worden. Während andere Abteilungsleiter des BAK an Meetings zum operativen Dienst teilnahmen, habe man sie von diesem “inneren Kreis” ferngehalten.

Postenkorruption im Innenressort bedeutet also mehr als grobe Diskriminierung: Wenn jene Personen Posten erhalten, weil sie einer Partei oder einem Netzwerk näher stehen als der/die Bestqualifizierte, dann schlägt sich dies negativ auf die Qualität der Arbeit nieder. Die geschilderte Bevorzugung ÖVP-loyaler Personen (erst auf mehrmalige Nachfrage räumte Kerbl ein, vor der Bestellung Mitglied eines ÖVP-Bundes gewesen zu sein), welche im ganzen BMI installiert werden, sind in dem sensiblen Aufgabengebiet des BAK rechtsstaatsgefährdend. Wenn dort ranghohe Beamt:innen aufgrund ihrer politischen Loyalität vorrangig bei Bewerbungen zum Zug kommen, dann können auch Ermittlungen nicht mehr objektiv geführt werden. Denn dann ermitteln nicht die am besten qualifizierten Personen sondern jene, die ihre Position nicht ihrer Qualifikation, sondern ihrer ÖVP-Nähe verdanken. So bekommt die Staatsanwaltschaft Ermittler:innen vorgesetzt, die sich unter Umständen nicht primär dem Rechtsstaat und dem Gesetz verpflichtet fühlen, sondern einer Partei. Und das ausgerechnet in Zeiten, in denen die ÖVP als Partei sowie unzählige Persönlichkeiten aus dieser in Korruptionsstrafverfahren als Beschuldigte geführt werden. Das sind Zustände, die nicht nur strafrechtliche Ermittlungen gefährden, sondern ganze Gerichtsverfahren aufs Spiel setzen. Innenminister Karner ist hier dringend gefordert, die Missstände sowie korruptives Verhalten in Österreichs wichtigster Antikorruptionsbehörde nachhaltig zu beseitigen. (https://www.neos.eu/_Resources/Persistent/d462d6c79709491adb757f0dc45bd28b02d6cfad/NEOS_OeVP-UsA-Bericht.pdf).

Ist die Postenkorruption so wie im Innenressort systematisch, dann wird diese auch zu einem tatsächlichen Sicherheitsrisiko. Man stelle sich vor in der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), dessen Aufgabe es ist unsere liberale Demokratie zu gewährleisten und die Bevölkerung unter anderem vor Terrorismus und Extremismus aller Art zu schützen, sitzen nicht diejenigen, die dies am besten gewährleisten könnten. Durch die Postenkorruption im Innenministerium wird dies jedoch in Kauf genommen. 

Obwohl vor allem die U-Ausschüsse die grassierende Postenkorruption aufgezeigt haben, sehen Sie, Herr Innenminister, keinen Handlungsbedarf.

Es ist im Sinne aller, dass Postenbesetzungen nach fairen Maßstäben vorgenommen werden, sodass die meist qualifiziertesten Personen zum Zug kommen. Dadurch wird auch der Rechtsstaat und die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung garantiert.

§ 5 Abs 3 Ausschreibungsgesetz lautet: "Die Ausschreibung hat möglichst drei Monate vor, spätestens jedoch innerhalb eines Monates nach Freiwerden der Funktion oder des Arbeitsplatzes zu erfolgen. Die Frist von einem Monat verlängert sich auf drei Monate, wenn noch nicht feststeht, ob diese Funktion oder dieser Arbeitsplatz bestehenbleiben oder aufgelassen werden soll. Wird eine Funktion neu begründet oder ein Arbeitsplatz neu geschaffen, so sind diese innerhalb eines Monates ab dem Tag der diesbezüglichen organisatorischen Maßnahme auszuschreiben."

§ 9 Ab 1 Z 6 und 7 der Geschäftsordnung des Bundesministeriums für Inneres mit Wirksamkeit vom 1. Juni 2020 (Geschäftszahl: 2020-0.290.298) lauten: "Ist der Leiter einer Organisationseinheit verhindert und kein Bediensteter mit der ständigen Stellvertretung betraut oder auch dieser verhindert, gilt Folgendes:

...6. Im Falle der Verhinderung eines Abteilungsleiters hat jener anwesende Bedienstete der Abteilung oder einer in dieser Abteilung eingerichteten Organisationseinheit, dessen Arbeitsplatz der höchsten Verwendungs- und Funktionsgruppe (Entlohnungs- und Bewertungsgruppe) zugeordnet ist, für die Dauer der Verhinderung auch jene Aufgaben wahrzunehmen, die ansonsten dem Abteilungsleiter zukommen. Zwischen Arbeitsplätzen der gleichen Verwendungs- und Funktionsgruppe (Entlohnungs- und Bewertungsgruppe) entscheidet das höhere Lebensalter.

7. Im Falle der Verhinderung eines Referatsleiters gilt Z. 6 sinngemäß."

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Waren bzw. sind in der DSN Personen, die mit einer Stelle betraut sind, seit 1.1.2020 vorübergehend auch mit einer oder mehreren anderen Stellen betraut (gewesen)?
    1. Wenn ja, um welche Positionen handelt(e) es sich dabei in welchem Zeitraum?
    2. Wenn ja, war(en) eine oder mehrere der dadurch parallel ausgeübten Funktionen eine mit Führungsaufgabe, weil Personen unterstehend (z.B. Referatsleitung, Büroleitung, Fachexpert:in,..)? 

                                          i.    Wenn ja, um welche Funktion mit Führungsaufgabe für wie viele Unterstehende handelt(e) es sich?

    1. Wenn ja, für welche Dauer kam es (bisher) zu diesen vorübergehenden Betrauungen? Bitte um Nennung des Zeitraumes für jede vorübergehende Betrauung.
  1. Wenn eine vorübergehende Betrauung neben einer anderen Zuteilung möglich ist: Warum braucht es diese Stellen dann an sich in dem jeweiligen Stundenausmaß? Bitte um Begründung für jede genannte vorübergehende Betrauung. 
  2. Kam bzw. kommt es durch die vorübergehenden Betrauungen zu Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften?
    1. Wenn ja, in welchen Fällen? 
    2. Wie stellen Sie bei solchen vorübergehenden Betrauungen sicher, dass es nicht zu solchen Verstößen kommt?
  1. Kam bzw. kommt es durch die vorübergehenden Betrauungen zu Verstößen gegen § 9 Ab 1 Z 6 und 7 der Geschäftsordnung des Bundesministeriums für Inneres, weil bei Verhinderung der/des Leiter:in welcher Abteilung bzw. welches Referates nicht für die Dauer der Verhinderung jener anwesende Bedienstete der Abteilung oder einer in dieser Abteilung eingerichteten Organisationseinheit, dessen Arbeitsplatz der höchsten Verwendungs- und Funktionsgruppe (Entlohnungs- und Bewertungsgruppe) zugeordnet ist, dessen jene Aufgaben wahrnahm bzw. wahrnimmt?
    1. Wenn ja, in welchen Fällen, d.h. bzgl. welches Postens seit und bis wann? 
  1. Kam bzw. kommt es bei Ausschreibungen zu Verstößen gegen § 5 Abs 3 Ausschreibungsgesetz, weil nicht
    1. innerhalb eines Monates nach Freiwerden der Funktion oder des Arbeitsplatzes die Ausschreibung erfolgte und nicht die Ausnahme zutraf bzw. zutrifft, dass noch nicht feststand, ob diese Funktion oder dieser Arbeitsplatz bestehenbleiben oder aufgelassen werden sollte?

                                          i.    Wenn ja, in welchen Fällen, d.h. bzgl. welches wann ausgeschriebenen Postens mit welcher Verspätung? 

  1. In welchen Fällen, d.h. bzgl. welcher Posten wurde wann die Verlängerung von 3 Monaten in Anspruch genommen? 
  2. Waren bzw. sind im BAK Personen, die mit einer Stelle betraut sind, seit 1.1.2020 vorübergehend auch mit einer oder mehreren anderen Stellen betraut (gewesen)?
    1. Wenn ja, um welche Positionen handelt(e) es sich dabei in welchem Zeitraum?
    2. Wenn ja, war(en) eine oder mehrere der dadurch parallel ausgeübten Funktionen eine mit Führungsaufgabe, weil Personen unterstehend (z.B. Referatsleitung, Büroleitung, Fachexpert:in,..)? 

                                          i.    Wenn ja, um welche Funktion mit Führungsaufgabe für wie viele Unterstehende handelt(e) es sich?

    1. Wenn ja, für welche Dauer kam es (bisher) zu diesen vorübergehenden Betrauungen? Bitte um Nennung des Zeitraumes für jede vorübergehende Betrauung.
  1. Wenn eine vorübergehende Betrauung neben einer anderen Zuteilung möglich ist: Warum braucht es diese Stellen dann an sich in dem jeweiligen Stundenausmaß? Bitte um Begründung für jede genannte vorübergehende Betrauung. 
  2. Kam bzw. kommt es durch die vorübergehenden Betrauungen zu Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften?
    1. Wenn ja, in welchen Fällen? 
    2. Wie stellen Sie bei solchen vorübergehenden Betrauungen sicher, dass es nicht zu solchen Verstößen kommt?
  1. Kam bzw. kommt es durch die vorübergehenden Betrauungen zu Verstößen gegen § 9 Ab 1 Z 6 und 7 der Geschäftsordnung des Bundesministeriums für Inneres, weil bei Verhinderung der/des Leiter:in welcher Abteilung bzw. welches Referates nicht für die Dauer der Verhinderung jener anwesende Bedienstete der Abteilung oder einer in dieser Abteilung eingerichteten Organisationseinheit, dessen Arbeitsplatz der höchsten Verwendungs- und Funktionsgruppe (Entlohnungs- und Bewertungsgruppe) zugeordnet ist, dessen jene Aufgaben wahrnahm bzw. wahrnimmt?
    1. Wenn ja, in welchen Fällen, d.h. bzgl. welches Postens seit und bis wann? 
  1. Kam bzw. kommt es bei Ausschreibungen zu Verstößen gegen § 5 Abs 3 Ausschreibungsgesetz, weil nicht
    1. innerhalb eines Monates nach Freiwerden der Funktion oder des Arbeitsplatzes die Ausschreibung erfolgte und nicht die Ausnahme zutraf bzw. zutrifft, dass noch nicht feststand, ob diese Funktion oder dieser Arbeitsplatz bestehenbleiben oder aufgelassen werden sollte?

                                          i.    Wenn ja, in welchen Fällen, d.h. bzgl. welches wann ausgeschriebenen Postens mit welcher Verspätung? 

  1. In welchen Fällen, d.h. bzgl. welcher Posten wurde wann die Verlängerung von 3 Monaten in Anspruch genommen? 
  2. Waren bzw. sind im BKA Personen, die mit einer Stelle betraut sind, seit 1.1.2020 vorübergehend auch mit einer oder mehreren anderen Stellen betraut (gewesen)?
    1. Wenn ja, um welche Positionen handelt(e) es sich dabei in welchem Zeitraum?
    2. Wenn ja, war(en) eine oder mehrere der dadurch parallel ausgeübten Funktionen eine mit Führungsaufgabe, weil Personen unterstehend (z.B. Referatsleitung, Büroleitung, Fachexpert:in,..)? 

                                          i.    Wenn ja, um welche Funktion mit Führungsaufgabe für wie viele Unterstehende handelt(e) es sich?

    1. Wenn ja, für welche Dauer kam es (bisher) zu diesen vorübergehenden Betrauungen? Bitte um Nennung des Zeitraumes für jede vorübergehende Betrauung.
  1. Wenn eine vorübergehende Betrauung neben einer anderen Zuteilung möglich ist: Warum braucht es diese Stellen dann an sich in dem jeweiligen Stundenausmaß? Bitte um Begründung für jede genannte vorübergehende Betrauung. 
  2. Kam bzw. kommt es durch die vorübergehenden Betrauungen zu Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften?
    1. Wenn ja, in welchen Fällen? 
    2. Wie stellen Sie bei solchen vorübergehenden Betrauungen sicher, dass es nicht zu solchen Verstößen kommt?
  1. Kam bzw. kommt es durch die vorübergehenden Betrauungen zu Verstößen gegen § 9 Ab 1 Z 6 und 7 der Geschäftsordnung des Bundesministeriums für Inneres, weil bei Verhinderung der/des Leiter:in welcher Abteilung bzw. welches Referates nicht für die Dauer der Verhinderung jener anwesende Bedienstete der Abteilung oder einer in dieser Abteilung eingerichteten Organisationseinheit, dessen Arbeitsplatz der höchsten Verwendungs- und Funktionsgruppe (Entlohnungs- und Bewertungsgruppe) zugeordnet ist, dessen jene Aufgaben wahrnahm bzw. wahrnimmt?
    1. Wenn ja, in welchen Fällen, d.h. bzgl. welches Postens seit und bis wann? 
  1. Kam bzw. kommt es bei Ausschreibungen zu Verstößen gegen § 5 Abs 3 Ausschreibungsgesetz, weil nicht
    1. innerhalb eines Monates nach Freiwerden der Funktion oder des Arbeitsplatzes die Ausschreibung erfolgte und nicht die Ausnahme zutraf bzw. zutrifft, dass noch nicht feststand, ob diese Funktion oder dieser Arbeitsplatz bestehenbleiben oder aufgelassen werden sollte?

                                          i.    Wenn ja, in welchen Fällen, d.h. bzgl. welches wann ausgeschriebenen Postens mit welcher Verspätung? 

  1. In welchen Fällen, d.h. bzgl. welcher Posten wurde wann die Verlängerung von 3 Monaten in Anspruch genommen? 
  2. Waren bzw. sind in sonstigen Dienststellen Ihres Ressorts Personen, die mit einer Stelle betraut sind, seit 1.1.2020 vorübergehend auch mit einer oder mehreren anderen Stellen betraut (gewesen)?
    1. Wenn ja, um welche Positionen handelt(e) es sich dabei in welchem Zeitraum?
    2. Wenn ja, war(en) eine oder mehrere der dadurch parallel ausgeübten Funktionen eine mit Führungsaufgabe, weil Personen unterstehend (z.B. Referatsleitung, Büroleitung, Fachexpert:in,..)? 

                                          i.    Wenn ja, um welche Funktion mit Führungsaufgabe für wie viele Unterstehende handelt(e) es sich?

    1. Wenn ja, für welche Dauer kam es (bisher) zu diesen vorübergehenden Betrauungen? Bitte um Nennung des Zeitraumes für jede vorübergehende Betrauung.
  1. Wenn eine vorübergehende Betrauung neben einer anderen Zuteilung möglich ist: Warum braucht es diese Stellen dann an sich in dem jeweiligen Stundenausmaß? Bitte um Begründung für jede genannte vorübergehende Betrauung. 
  2. Kam bzw. kommt es durch die vorübergehenden Betrauungen zu Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften?
    1. Wenn ja, in welchen Fällen? 
    2. Wie stellen Sie bei solchen vorübergehenden Betrauungen sicher, dass es nicht zu solchen Verstößen kommt?
  1. Kam bzw. kommt es durch die vorübergehenden Betrauungen zu Verstößen gegen § 9 Ab 1 Z 6 und 7 der Geschäftsordnung des Bundesministeriums für Inneres, weil bei Verhinderung der/des LeiterIn welcher Abteilung bzw. welches Referates nicht für die Dauer der Verhinderung jener anwesende Bedienstete der Abteilung oder einer in dieser Abteilung eingerichteten Organisationseinheit, dessen Arbeitsplatz der höchsten Verwendungs- und Funktionsgruppe (Entlohnungs- und Bewertungsgruppe) zugeordnet ist, dessen jene Aufgaben wahrnahm bzw. wahrnimmt?
    1. Wenn ja, in welchen Fällen, d.h. bzgl. welches Postens seit und bis wann? 
  1. Kam bzw. kommt es bei Ausschreibungen zu Verstößen gegen § 5 Abs 3 Ausschreibungsgesetz, weil nicht
    1. innerhalb eines Monates nach Freiwerden der Funktion oder des Arbeitsplatzes die Ausschreibung erfolgte und nicht die Ausnahme zutraf bzw. zutrifft, dass noch nicht feststand, ob diese Funktion oder dieser Arbeitsplatz bestehenbleiben oder aufgelassen werden sollte?

                                          i.    Wenn ja, in welchen Fällen, d.h. bzgl. welches wann ausgeschriebenen Postens mit welcher Verspätung? 

  1. In welchen Fällen, d.h. bzgl. welcher Posten wurde wann die Verlängerung von 3 Monaten in Anspruch genommen? 
  2. Da Sie ja auch explizit immer die DSN und das BAK als voll handlungsfähig bezeichnet haben: Warum wurde dann jede einzelne oben in den Antworten zu Fragen 1-4 b.i. genannte Führungsposition interimistisch mit jemandem anderen besetzt als, wie gesetzlich vorgesehen, dem/der nachrückenden Rangältesten? Bitte um Begründung für jede in den Antworten zu Fragen 1-4 b.i. genannten vorübergehenden Betrauungen. 
  3. Warum wurden daher diese vorübergehenden Betrauungen vorgenommen? Bitte um Begründung für jede in den Antworten zu Fragen 1-4 b.i. genannten vorübergehenden Betrauungen. 
  4. Wie kann gewährleistet werden, dass bei Innehaben von zwei Funktionen, bei der die vorübergehende mit Führungsverantwortung die Aufgabe der Dienst- und Fachaufsicht mit sich bringt, gleichzeitig beide vollumfänglich verantwortungsvoll ausgeübt werden? Bitte um Begründung für jede in den Fragen 1-4 b.i. genannten vorübergehenden Betrauungen. 
  5. Inwiefern konnte bzw. kann insbesondere die Fachaufsicht verantwortungsvoll wahrgenommen werden, wenn es bei einer vorübergehenden Betrauung neben einer anderen Zuteilung faktisch nicht möglich ist, ausreichend präsent zu sein? Bitte um Begründung für jede in den Fragen 1-4 b.i. genannten vorübergehenden Betrauungen. 
  6. Welche jener Personen, die seit 1.1.2020 vorübergehend mit einer Führungsfunktion betraut waren, ging als vermeintlich Bestqualifizierte:r aus einem Bewerbungsprozess für welchen Posten hervor, für den Führungserfahrung im weiteren Sinne eine Voraussetzung war? Bitte um Begründung für jeden Nutznießer der in den Fragen 1-4 b.i. genannten vorübergehenden Betrauungen. 
  7. Wie wurden bzw. werden vorübergehende Betrauungen honoriert? Bitte um Erklärung für jede in den Antworten zu Fragen 1-4 genannten vorübergehenden Betrauungen. 
  8. Wie viele Personen haben zum Zeitpunkt der Anfrage eine Planstelle in der DSN, arbeiten jedoch nicht dort?
  9. Bindet C. J. noch eine Planstelle der DSN?
    1. Wenn ja, auf welchem Posten?
    2. Welche Posten hatte er davor wie lange inne?
    3. Ist J. wo anders zugeteilt und wenn ja, wo?

                                          i.    Falls dies zutrifft: wieso entschied man sich für diese Vorgehensweise?

  1. Seit Beginn der DSN: Wie viele Leitungsfunktionen wurden (wenn auch nur interimsmäßig) mit Personen mit beruflicher Vergangenheit im BMLV besetzt?
  2. Seit Beginn der DSN: Wie hoch ist die Fluktuation von Personal?
  3. Seit Beginn der DSN: Wie viele Personen wurden aus welchen Funktionen jeweils im Rahmen welches Verfahrens und aus welchen Gründen abbestellt? 
  4. Wann wurde der Bereich II/DSN/ND (Nachrichtendienstliche Abteilung der DSN) zuletzt ausgeschrieben?`
    1. Wie viele Bewerber:innen gab es?
    2. Welche Qualifikationen für den für den Posten gefordert (bitte um Auflistung aller geforderten Qualifikationen)?

                                          i.    Gab es Änderungen im Ausschreibungstext/bei den Anforderungen hinsichtlich vorangegangener älterer Ausschreibungen des selben Postens?

1.    Welche Änderungen wurden vorgenommen (bitte um Auflistung aller Änderungen)?

                                        ii.    Wurde für die Aufnahme von Sylvia Mayer in die DSN Ausschreibungen umformuliert/angepasst, damit sie die Anforderungen erfüllt?

    1. Wie viele Posten (ab Referatsleiter:innen) sind in der DSN unbesetzt?

                                          i.    Um welche Stellen handelt es sich (bitte um Auflistung)?

    1. Wie viele Posten (ab Referatsleiter:innen) werden in der DSN interimistisch geführt?

                                          i.    Um welche Stellen handelt es sich (bitte um Auflistung)?

    1. Welche Posten sind länger als zwei Monate vakant und noch nicht ausgeschrieben?
  1. Im BAK ist die Abteilung III/BAK/2 (Prävention, Edukation und internationale Zusammenarbeit) neu besetzt worden. Wie viele der sechs Bewerber:Innen (5 männlich, 1 weiblich: https://www.bmi.gv.at/105/Mitteilungen.aspx) waren aus einem Ministerium (intern) und wie viele aus der Privatwirtschaft (extern)?
    1. Welche Anforderungen wurden in der Ausschreibung für diese Position genannt (bitte um Auflistung aller geforderter Qualifikationen)?
    2. Welche Qualifikationen hat die Person, welche letztlich mit der Position betraut wurde, vorzuweisen (bitte um Auflistung aller Qualifikationen)?
  1. Wie viele Posten (ab Referatsleiter:innen) sind im BAK unbesetzt?
    1. Um welche Stellen handelt es sich (bitte um Auflistung)?
  1. Welche Qualifikationen hat die Person, welche letztlich mit der Position der Referatsleitung Prävention betraut wurde, vorzuweisen (bitte um Auflistung aller Qualifikationen)?
  2. Wie viele Posten (ab Referatsleiter:innen) werden im BAK interimistisch geführt?
    1. Um welche Stellen handelt es sich (bitte um Auflistung)?
  1. Welche Posten sind länger als zwei Monate vakant und noch nicht ausgeschrieben?
  2. Für die weiterhin unbesetzten bzw. interimsmäßig besetzten Posten: wie lautet der Plan für deren Besetzung? 
  3. Welche Funktion(en) übt Ernst Schmid jeweils wann im BAK aus?
    1. Übt er auch interimistische Funktionen aus?

                                          i.    Wenn ja, welche?

  1. In welchem Zeitraum war er insbesondere
    1. Abteilungsleiter 1
    2. Fachaufsicht Referat 2.3 international
    3. Referatsleiter 1.1.
    4. Referatsleiter 1.3. Recht und Analyse
    5. interimistisch Abteilungsleiter 1?
  1. Dem Bericht zum ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss durch den Verfahrensrichters ist folgendes zu entnehmen, S. 192: "Sie habe in weiterer Folge „überhaupt keine Mitsprachemöglichkeit“ gehabt, sei weder mit dem ELAK betraut noch in die Entscheidung einbezogen gewesen, wer in ihrer Abt. ihr Stellvertreter und Referatsleiter werden sollte. Der ELAK sei ihr nach einiger Zeit anonym zugespielt worden. Im Besetzungsvorschlag sei Dr. E. S. „als Erstgereihter und als Einziger, der die Kriterien erfüllte, dargelegt“ worden. Es sei von vornherein klar gewesen, dass die von ihr vorgeschlagene Person „es nicht werden konnte, weil vom Sektionschef, vom Direktor und von Dr. Kerbl eine andere Person, eben Dr. E.S., schon im Vorfeld feststand, dass er es werden sollte.“ Es habe sich „bei Dr. E. S. sagen wir, um eine, sagen wir doch jetzt, parteipolitisch verbundene Person [ge]handelt, auch einem Netzwerk, also dem CV zugehörig, so wie Direktor Wieselthaler später in einer Aussage mir gegenüber gesagt hat: E. S. wird es ja nicht nur, weil er CVler ist.“In der Abt. habe es in der Folge mit Dr. E. S. Probleme mit den Referatsmitarbeiter:innen sowie den anderen Referatsleitern gegeben, mangels fachlicher Eignung habe auch die notwendige Akzeptanz gefehlt. Im Februar 2020 sei er dann der Direktion zugewiesen worden." Angesichts der Erkenntnisse aus dem "ÖVP-Korruptions"-Untersuchungsausschuss, welche Ernst Schmid betreffen: welche Konsequenzen und Maßnahmen haben Sie oder wer seither ihm gegenüber getroffen?
  2. Gab bzw. gibt es interne Erhebungen und Ermittlungen wegen parteipolitisch motivierter Postenvergabe zu Gunsten Ernst Schmids?
    1. Wenn ja, wann durch wen mit welchem wann inwiefern eintreffenden Ergebnisses?