15449/J XXVII. GP
Eingelangt am 03.07.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Refundierung von Wahlarztkosten 2022
Die Zahl der Vertragsärzte im niedergelassenen Bereich entwickelt sich seit Jahren langsamer als das Bevölkerungswachstum. Sehr rasant wächst jedoch der Wahlarztsektor. Für die Bevölkerung ist jedoch in erster Linie entscheidend, wie stark der Vertragsarztsektor ausgeprägt ist, da hier für die Versicherten die Krankheitskosten in der Regel zur Gänze von den Krankenkassen getragen werden. Andernfalls ist die Bevölkerung immer stärker auf den Wahlarztsektor angewiesen, wobei die Kosten zu einem wesentlichen Teil selbst getragen werden müssen.
2021 haben die Krankenkassen von 2,984 Mrd. Euro (1) privaten ambulanten Gesundheitsausgaben nur 0,28 Mrd. Euro (2,3) ersetzt, was einer Refundierungsquote von lediglich 9,4 % entspricht.
Das häufige Ausweichen der Bevölkerung auf Wahlärzt:innen liegt aber nicht nur an einem mangelnden Vertrauen in Kassenärzt:innen, sondern ist auch an der mangelnden Verfügbarkeit von Kassenärzt:innen. Bei der ÖGK ist man nun auf die Idee gekommen, deshalb Wahlärzt:innen ganz abzuschaffen (4). Gesundheitsminister Rauch ist auch der Meinung, dass Wahlärzte "eingegrenzt" werden sollten (5). Das würde aber nicht Wahlärzt:innen sondern Patient:innen bestrafen - immerhin bekommen diese die Kosten für Wahlärzte erstattet, wodurch der finanzielle Schaden durch die mangelnde Versorgung seitens der Kasse immerhin etwas abgefedert wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende