15454/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.07.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Rückstau der Finanzverwaltung bei Grundstücksbewertungen

 

Kommt es derzeit bei Finanzämtern zu einem Rückstau bei Grundstücksbewertungen? 

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Österreichs Gemeinden. Sie wird von den Gemeinden auf den Einheitswert eine Grundstücks eingehoben. Die Einheitswerte von land- und forstwirtschaftlichem Grund und Boden wurden zuletzt 1973 (Grundvermögen und dazu gehörige Betriebsgrundstücke) und 2014 (land- und forstwirtschaftliches Vermögen und dazugehörige Betriebsgrundstücke) angepasst. Nach der letzten Einheitswertfeststellung 2014 kam es in den Folgejahren zu einem massiven Rückstau mit rund 380.000 ausständigen Grundsteuerbescheiden im Jahr 2019 (https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2019210-Grosser-Rueckstau-bei-Grundsteuerbescheiden.html). Die Hauptfeststellung der Einheitswerte 2023 erfolgt automatisiert, ohne erneute Erhebung.

Auch aktuell erreichen uns Beschwerden darüber, dass es in Gemeinden derzeit zu einem Rückstau insbesondere bei der Grundstücksbewertung aufgrund baulicher Veränderungen kommt. Normalerweise wird ein Bauakt von der Bezirkshauptmannschaft an das Finanzamt weitergegeben, was eine Anpassung der Grundsteuer zur Folge hat, insbesondere wenn es zu einer Umwidmung des Grundstücks kommt. Diese Anpassung findet in einigen Gemeinden nicht zeitnah statt, mitunter scheint es einen Rückstau von bis zu zehn Jahren zu geben.

Ein solcher Rückstau bei den Bewertungsbescheiden bedeutet jedoch, dass Grundstücke über Jahre zu niedrig bewertet sind und die zu entrichtende Grundsteuer daher zu niedrig ausfällt. Die Gemeinden müssen länger auf die Einnahmen warten, bzw. fallen nach Verstreichen einer Verjährungsfrist um ihr Geld um (Verjährungsfristen sind in § 28b Grundsteuergesetz geregelt). Die Bürger:innen wiederum werden mit unerwarteten und hohen Nachzahlungen konfrontiert, sollte der Bescheid mit Verzögerung doch noch eintrudeln. Es besteht zudem die Gefahr, dass unter denselben Voraussetzungen aufgrund der Verzögerungen einige Bürger:innen zur Kasse gebeten werden, aber andere nicht.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele offene Fälle betreffend Einheitswertbescheide für die Grundsteuerberechnung gibt es? Bitte um Angabe je Bundesland für die Jahre 2017-2023.
  2. Wie viele offene Fälle betreffend Einheitswertbescheide bei baulichen Veränderungen für die Grundsteuerberechnung gibt es? Bitte um Angabe je Bundesland für die Jahre 2017-2023.
  3. Wie viele erledigte Fälle betreffend Einheitswertbescheide für die Grundsteuerberechnung gibt es? Bitte um Angabe je Bundesland für die Jahre 2017-2023.
  4. Wie viele offene Fälle betreffend Einheitswertbescheide bei baulichen Veränderungen für die Grundsteuerberechnung gibt es? Bitte um Angabe je Bundesland für die Jahre 2017-2023.
  5. Wenn es zu einem Rückstand in der Bescheidausfertigung bei Einheitswertbescheide gekommen ist:
    1. Wie viele Fälle sind davon betroffen? Bitte um Angabe je Bundesland für die Jahre 2017-23.
    2. Bis wann wird dieser Rückstand abgebaut sein? Bitte um Angabe je Bundesland für die Jahre 2017-23.
    3. Welche Beträge an Grundsteuer sind davon insgesamt betroffen? Bitte um Angabe je Bundesland für die Jahre 2017-23.
    4. Welche Schritte werden gesetzt, um diesen Rückstau zeitnah abzubauen?
  1. Gibt es einen bestimmten Zielwert oder eine angestrebte Anzahl von Grundstücksbewertungen, die pro Jahr abgeschlossen werden sollen?
    1. Wenn ja, wie hoch ist dieser Zielwert? Bitte um Angabe je Bundesland für die Jahre 2017-2023.
  1. Wie lange dauert das Durchschnittsverfahren einer Grundstücksbewertung? Bitte um Angabe je Bundesland für die Jahre 2017-2023.
  2. Gemäß §80a Bewertungsgesetz beseht die Möglichkeit, dass Organe von Gemeinden der Finanzverwaltung für Bewertung von Grundvermögen auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt werden:
    1. Wird die Finanzverwaltung vom Gemeindebund und vom Städtebund bei der Bewertung von Grundvermögen derzeit unterstützt?

                                          i.    Wenn ja, inwiefern?

                                        ii.    Wenn ja, welche Gemeinden haben bisher diese Möglichkeit in Anspruch genommen?  

    1. Hat das Ministerium um Unterstützung ersucht? 

                                          i.    Wenn nein, warum nicht? 

  1. Wie viele Mitarbeiter:innen der Finanzverwaltung sind für das Verfahren der Grundsteuerberechnung zuständig? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland für die Jahre 2017-2023
    1. Ist es geplant die Personalressourcen zu verbessern? Wenn ja, in welchem Ausmaß?
    2. Ist es geplant die Prozesse zu optimieren? Wenn ja, in welchem Ausmaß? 
  1. Ist Ihnen bekannt, dass die Gemeinden von einem Rückstau von Grundstücksbewertungen betroffen sind? 
    1. Wenn ja, seit wann? 
    2. Wenn ja, wie viele Gemeinden sind von einem Rückstau betroffen? Bitte um Angabe je Bundesland für die Jahre 2017-2023.
    3. Wie viele Gemeinden konnten aufgrund des Rückstaus bei den Grundstücksbewertungen die korrekte Grundsteuer nicht einziehen? Bitte um Angabe je Bundesland für die Jahre 2017-2023.
  1. Gründe für einen Rückstand:
    1. Ist die Umstrukturierung der Finanzämter Grund für den Rückstau bei Grundstücksbewertungen? 
    2. Ist die Neubewertung der land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerten Grund für den Rückstau der Grundstücksbewertungen?

                                          i.    Wenn nein, wie lassen sich die Verzögerungen erklären?  

  1. Wie viele Bürger:innen sind mit Nachzahlungen der Grundsteuer konfrontiert? Bitte um Aufschlüsselung je Bundesland für die Jahre 2017-23.
    1. Wie hoch waren die Beträge, die insgesamt nachgezahlt werden mussten? Bitte um Aufschlüsselung je Bundesland für die Jahre 2017-23.
    2. Wie hoch war der durchschnittliche Betrag, der nachgezahlt werden musste? Bitte um Aufschlüsselung für die Jahre 2017-2023
  1. In wie vielen Fällen waren etwaige Nachzahlungen nach neuer Einheitswertfeststellung von Verjährung betroffen? Bitte um Angabe je Bundesland für die Jahre 2017-2023.
    1. Wie hoch waren die Beträge insgesamt, die von Verjährung betroffen waren? Bitte um Angabe je Bundesland für die Jahre 2017-2023.
    2. Was waren die Gründe für die Verjährung?