Eingelangt am 04.07.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Rückstau der
Finanzverwaltung bei Grundstücksbewertungen
Kommt es derzeit bei Finanzämtern zu
einem Rückstau bei Grundstücksbewertungen?
Die Grundsteuer ist eine
der wichtigsten Einnahmequellen für Österreichs Gemeinden. Sie wird
von den Gemeinden auf den Einheitswert eine Grundstücks eingehoben. Die
Einheitswerte von land- und forstwirtschaftlichem Grund und Boden wurden
zuletzt 1973 (Grundvermögen und dazu gehörige Betriebsgrundstücke)
und 2014 (land- und forstwirtschaftliches Vermögen und dazugehörige
Betriebsgrundstücke) angepasst. Nach der letzten Einheitswertfeststellung
2014 kam es in den Folgejahren zu einem massiven Rückstau mit rund 380.000
ausständigen Grundsteuerbescheiden im Jahr 2019 (https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2019210-Grosser-Rueckstau-bei-Grundsteuerbescheiden.html). Die Hauptfeststellung der Einheitswerte 2023
erfolgt automatisiert, ohne erneute Erhebung.
Auch aktuell erreichen uns
Beschwerden darüber, dass es in Gemeinden derzeit zu einem Rückstau
insbesondere bei der Grundstücksbewertung aufgrund baulicher
Veränderungen kommt. Normalerweise wird ein Bauakt von der
Bezirkshauptmannschaft an das Finanzamt weitergegeben, was eine Anpassung der
Grundsteuer zur Folge hat, insbesondere wenn es zu einer Umwidmung des
Grundstücks kommt. Diese Anpassung findet in einigen Gemeinden nicht
zeitnah statt, mitunter scheint es einen Rückstau von bis zu zehn Jahren
zu geben.
Ein solcher Rückstau
bei den Bewertungsbescheiden bedeutet jedoch, dass Grundstücke über
Jahre zu niedrig bewertet sind und die zu entrichtende Grundsteuer daher zu
niedrig ausfällt. Die Gemeinden müssen länger auf die Einnahmen
warten, bzw. fallen nach Verstreichen einer Verjährungsfrist um ihr Geld
um (Verjährungsfristen sind in § 28b Grundsteuergesetz geregelt). Die
Bürger:innen wiederum werden mit unerwarteten und hohen Nachzahlungen
konfrontiert, sollte der Bescheid mit Verzögerung doch noch eintrudeln. Es
besteht zudem die Gefahr, dass unter denselben Voraussetzungen aufgrund der
Verzögerungen einige Bürger:innen zur Kasse gebeten werden, aber
andere nicht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wie viele offene Fälle betreffend
Einheitswertbescheide für die Grundsteuerberechnung gibt es? Bitte um
Angabe je Bundesland für die Jahre 2017-2023.
- Wie viele offene Fälle betreffend
Einheitswertbescheide bei baulichen Veränderungen für die
Grundsteuerberechnung gibt es? Bitte um Angabe je Bundesland für die
Jahre 2017-2023.
- Wie viele erledigte Fälle betreffend
Einheitswertbescheide für die Grundsteuerberechnung gibt es? Bitte um
Angabe je Bundesland für die Jahre 2017-2023.
- Wie viele offene Fälle betreffend
Einheitswertbescheide bei baulichen Veränderungen für die Grundsteuerberechnung
gibt es? Bitte um Angabe je Bundesland für die Jahre 2017-2023.
- Wenn es zu einem Rückstand in der
Bescheidausfertigung bei Einheitswertbescheide gekommen ist:
- Wie viele Fälle sind davon betroffen?
Bitte um Angabe je Bundesland für die Jahre 2017-23.
- Bis wann wird dieser Rückstand
abgebaut sein? Bitte um Angabe je Bundesland für die Jahre 2017-23.
- Welche Beträge an Grundsteuer sind
davon insgesamt betroffen? Bitte um Angabe je Bundesland für die
Jahre 2017-23.
- Welche Schritte werden gesetzt, um diesen
Rückstau zeitnah abzubauen?
- Gibt es einen bestimmten Zielwert oder eine
angestrebte Anzahl von Grundstücksbewertungen, die pro Jahr
abgeschlossen werden sollen?
- Wenn ja, wie hoch ist dieser Zielwert?
Bitte um Angabe je Bundesland für die Jahre 2017-2023.
- Wie lange dauert das Durchschnittsverfahren
einer Grundstücksbewertung? Bitte um Angabe je Bundesland für
die Jahre 2017-2023.
- Gemäß §80a Bewertungsgesetz
beseht die Möglichkeit, dass Organe von Gemeinden der
Finanzverwaltung für Bewertung von Grundvermögen auf
freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt werden:
- Wird die Finanzverwaltung vom Gemeindebund
und vom Städtebund bei der Bewertung von
Grundvermögen derzeit unterstützt?
i. Wenn ja, inwiefern?
ii. Wenn ja, welche Gemeinden haben bisher diese Möglichkeit
in Anspruch genommen?
- Hat das Ministerium um Unterstützung
ersucht?
i. Wenn nein, warum nicht?
- Wie viele Mitarbeiter:innen der
Finanzverwaltung sind für das Verfahren der Grundsteuerberechnung
zuständig? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland für die
Jahre 2017-2023
- Ist es geplant die Personalressourcen zu
verbessern? Wenn ja, in welchem Ausmaß?
- Ist es geplant die Prozesse zu optimieren?
Wenn ja, in welchem Ausmaß?
- Ist Ihnen bekannt, dass die Gemeinden von
einem Rückstau von Grundstücksbewertungen betroffen sind?
- Wenn ja, seit wann?
- Wenn ja, wie viele Gemeinden sind von einem
Rückstau betroffen? Bitte um Angabe je Bundesland für die Jahre
2017-2023.
- Wie viele Gemeinden konnten aufgrund des
Rückstaus bei den Grundstücksbewertungen die korrekte
Grundsteuer nicht einziehen? Bitte um Angabe je Bundesland für die
Jahre 2017-2023.
- Gründe für einen Rückstand:
- Ist die Umstrukturierung der
Finanzämter Grund für den Rückstau bei
Grundstücksbewertungen?
- Ist die Neubewertung
der land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerten Grund für
den Rückstau der Grundstücksbewertungen?
i. Wenn nein, wie lassen sich die Verzögerungen
erklären?
- Wie viele Bürger:innen sind mit
Nachzahlungen der Grundsteuer konfrontiert? Bitte um Aufschlüsselung
je Bundesland für die Jahre 2017-23.
- Wie hoch waren die Beträge, die
insgesamt nachgezahlt werden mussten? Bitte um Aufschlüsselung je
Bundesland für die Jahre 2017-23.
- Wie hoch war der durchschnittliche Betrag,
der nachgezahlt werden musste? Bitte um Aufschlüsselung für die
Jahre 2017-2023
- In wie vielen Fällen waren etwaige
Nachzahlungen nach neuer Einheitswertfeststellung von Verjährung
betroffen? Bitte um Angabe je Bundesland für die Jahre 2017-2023.
- Wie hoch waren die Beträge insgesamt,
die von Verjährung betroffen waren? Bitte um Angabe je Bundesland
für die Jahre 2017-2023.
- Was waren die Gründe für die
Verjährung?