15458/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.07.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie

betreffend Ausbleibende Unterzeichnung des Londoner Protokolls

Die CO2-Speicherung wird voraussichtlich eine zentrale Rolle bei der Erreichung der globalen Klimaziele spielen. Daher möchten wir auf die Nichtunterzeichnung des Londoner Protokolls (Protokoll zum Londoner Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen (1972 bzw. 1996) durch Österreich hinweisen, insbesondere im Hinblick auf grenzüberschreitende Transporte zur Speicherung von abgeschiedenem CO2. Unter den aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen ist weder die geologische Speicherung noch der grenzüberschreitende Transport in Österreich erlaubt. Eine Änderung des Artikels 6 des London-Protokolls im Jahr 2009 ermöglicht den Vertragsparteien den grenzüberschreitenden Transport von CO2 zur geologischen Speicherung und schafft einen funktionierenden europaweiten Standard in diesem Bereich. Bedauerlicherweise hat Österreich als einer von nur sieben EU-Mitgliedstaaten das London-Protokoll und diesen Zusatzartikel bisher nicht unterzeichnet. Auch die abweichende Rechtsauffassung des BMK löst dieses Problem nicht, da Empfängerländer wie Norwegen auf die Einhaltung des Londoner Protokolls bestehen.

Neben dem Verbot der geologischen Speicherung von CO2 in Österreich führt die ausbleibende Unterzeichnung des Londoner Protokolls und damit das Fehlen einer gesetzlichen Regelung für den grenzüberschreitenden Transport von CO2 zu unzureichenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Damit weiterführend auch zu einer fehlenden Planungs- und Investitionssicherheit für die heimischen Industrieunternehmen. Der Widerspruch, dass CO2 weder im Inland gespeichert noch ins Ausland transportiert werden darf, verhindert jede industrielle Abscheidung und blockiert diesbezügliche Investitionsüberlegungen. Die fehlende Unterzeichnung gefährdet nicht nur die Teilnahme Österreichs an der internationalen Zusammenarbeit im Bereich CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung sowie an internationalen Forschungs- und Entwicklungsprojekten, sondern bringt uns auch in die Position, den Anschluss an wichtige Entwicklungen und Kooperationen in diesem entscheidenden Bereich zu verlieren.


 

Dieser unbefriedigende Status quo schränkt Österreichs Potenzial zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur Entwicklung innovativer Technologien zur CO2-Abscheidung und -Speicherung erheblich ein. Das Fehlen einer klaren gesetzlichen Grundlage für den grenzüberschreitenden Transport sowie das bestehende Verbot der geologischen Speicherung von CO2 gefährden nicht nur die Realisierung von Projekten zur CO2-Abscheidung und -Export, sondern schaden auch dem heimischen Industriestandort.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Plant die Bundesregierung das Londoner Protokoll zu unterzeichnen?
    1. Falls ja, warum?
    2. Falls nein, warum nicht?
  1. Gibt es ressortinterne Überlegungen, die Unterzeichnung des Londoner Protokolls zu beschleunigen?
    1. Falls ja, welche Schritte werden dazu unternommen?
    2. Falls nein, warum nicht?
  1. Mit welchen anderen Regierungen, NGOs, Unternehmen etc. führt das Ministerium Gespräche über die Unterzeichnung des Londoner Protokolls?
  2. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen und wird sie unternehmen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen des grenzüberschreitenden Transports zur Speicherung von abgeschiedenem CO2 zu klären?
  3. Wie will die Bundesregierung unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen sicherstellen, dass Österreich den Zugang und Anschluss an wichtige Entwicklungen und Kooperationen im Bereich der CO2-Transportinfrastruktur nicht verliert?
  4. Gibt es bereits eine interne oder ressortübergreifende Koordination, um die notwendigen Schritte zur Unterzeichnung des Londoner Protokolls voranzutreiben?
  5. Wie will die Bundesregierung den grenzüberschreitenden Transport zur Speicherung von CO2 in Zukunft rechtlich gestalten, wenn sie internationale Abkommen wie das Londoner Protokoll nicht unterzeichnen will?
  6. Wie beurteilt die Bundesregierung die langfristigen Auswirkungen der ausbleibenden Unterzeichnung des Londoner Protokolls auf den Industriestandort Österreich und seine Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der CO2-Abscheidung und -Speicherung?