15458/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.07.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie
betreffend Ausbleibende Unterzeichnung des Londoner Protokolls
Die CO2-Speicherung wird voraussichtlich eine zentrale Rolle bei der Erreichung der globalen Klimaziele spielen. Daher möchten wir auf die Nichtunterzeichnung des Londoner Protokolls (Protokoll zum Londoner Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen (1972 bzw. 1996) durch Österreich hinweisen, insbesondere im Hinblick auf grenzüberschreitende Transporte zur Speicherung von abgeschiedenem CO2. Unter den aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen ist weder die geologische Speicherung noch der grenzüberschreitende Transport in Österreich erlaubt. Eine Änderung des Artikels 6 des London-Protokolls im Jahr 2009 ermöglicht den Vertragsparteien den grenzüberschreitenden Transport von CO2 zur geologischen Speicherung und schafft einen funktionierenden europaweiten Standard in diesem Bereich. Bedauerlicherweise hat Österreich als einer von nur sieben EU-Mitgliedstaaten das London-Protokoll und diesen Zusatzartikel bisher nicht unterzeichnet. Auch die abweichende Rechtsauffassung des BMK löst dieses Problem nicht, da Empfängerländer wie Norwegen auf die Einhaltung des Londoner Protokolls bestehen.
Neben dem Verbot der geologischen Speicherung von CO2 in Österreich führt die ausbleibende Unterzeichnung des Londoner Protokolls und damit das Fehlen einer gesetzlichen Regelung für den grenzüberschreitenden Transport von CO2 zu unzureichenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Damit weiterführend auch zu einer fehlenden Planungs- und Investitionssicherheit für die heimischen Industrieunternehmen. Der Widerspruch, dass CO2 weder im Inland gespeichert noch ins Ausland transportiert werden darf, verhindert jede industrielle Abscheidung und blockiert diesbezügliche Investitionsüberlegungen. Die fehlende Unterzeichnung gefährdet nicht nur die Teilnahme Österreichs an der internationalen Zusammenarbeit im Bereich CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung sowie an internationalen Forschungs- und Entwicklungsprojekten, sondern bringt uns auch in die Position, den Anschluss an wichtige Entwicklungen und Kooperationen in diesem entscheidenden Bereich zu verlieren.
Dieser unbefriedigende Status quo schränkt Österreichs Potenzial zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und zur Entwicklung innovativer Technologien zur CO2-Abscheidung und -Speicherung erheblich ein. Das Fehlen einer klaren gesetzlichen Grundlage für den grenzüberschreitenden Transport sowie das bestehende Verbot der geologischen Speicherung von CO2 gefährden nicht nur die Realisierung von Projekten zur CO2-Abscheidung und -Export, sondern schaden auch dem heimischen Industriestandort.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende