15463/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.07.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Was passiert nach dem Runden Tisch gegen Hassverbrechen?

 

Mehr als neun Monate nach dem Entschließungsantrag des Nationalrats für einen Runden Tisch gegen Hassverbrechen fand dieser Ende Juni statt. Damit wurden endlich auch seitens der zuständigen Bundesministerien für Inneres und Justiz erste Schritte in Richtung eines koordinierten Vorgehens gegen Hasskriminalität – insbesondere, aber bei weitem nicht nur gegen LGBTIQ-Personen – gesetzt.

 

Im Zuge dieses Runden Tisches wurde auch eine Reihe weiterer Maßnahmen in diesem wichtigen Bereich angesprochen bzw. medial kommuniziert: Angekündigt wurde unter anderem eine technische Anpassung im IT-System der Justiz – „das soll in Folge ein schnelleres Vorgehen der Polizei und der Justiz ermöglichen“.[1] Außerdem sollen entsprechende Akten der Staatsanwaltschaft zu Hate Crime im Zuge einer qualitativen Studie ausgewertet, sowie verstärkte Täter*innenarbeit und Aus-/Fortbildungsprogramme im Bereich Hatecrimes für Richter und Staatsanwälte forciert werden.

 

Entscheidend für dringend notwendige Fortschritte im Bereich der Hasskriminalität wird es aber sein, dass diese Ankündigungen auch weiterverfolgt und rasch umgesetzt werden: Bloße Ankündigungspolitik hilft keiner von Hasskriminalität betroffenen Person!

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

1.    Welche konkreten weiteren Schritte plant Ihr Ressort auf Basis der Ergebnisse des Runden Tisches vom 26. Juni 2023? Bitte um detaillierte Auflistung.

2.    Werden die Ergebnisse dieses Runden Tisches dem Parlament zur weiteren Behandlung/Diskussion zugeleitet?

a.    Wenn ja, in welcher Form?

b.    Wenn nein, warum sehen Sie dazu keine Notwendigkeit?

3.    Welche konkreten Schritte planen Sie insbesondere hinsichtlich der angekündigten technischen Anpassungen im IT-System der Justiz?

a.    Bis wann sollen diese Anpassungen spätestens umgesetzt sein?

b.    Welche konkreten Kategorien sollen künftig im IT-System der Justiz zur Erfassung von potenziellen Hassverbrechen angewandt werden?

c.    Werden sich diese Kategorien mit jenen im IT-System der Polizei decken bzw. sollen die Kategorien (z.B. hinsichtlich der Auswertbarkeit transfeindlicher Hassverbrechen) gemeinsam verbessert werden?

d.    Inwiefern werden diese Anpassungen, wie medial angekündigt, auch ein schnelleres Vorgehen der Polizei ermöglichen?

4.    Bis wann wird die qualitative Auswertung der 400 Staatsanwaltschafts-Akten, die im Vorfeld des Runden Tisches, „grob analysiert“ wurden, umgesetzt sein und welches konkrete Ziel soll mit dieser Auswertung verfolgt werden?

a.    Von welcher Stelle wird diese Auswertung vorgenommen werden?

5.    Welche konkreten Schritte planen Sie insbesondere hinsichtlich der angekündigten „verstärkten Täterarbeit“?

a.    Welches Budget wird dafür in welchem Zeitraum zur Verfügung stehen?

6.    Welche konkreten Schritte planen Sie insbesondere hinsichtlich der angekündigten „umfangsreichen Aus- und Fortbildungsprogramme im Bereich Hatecrimes für Richter und Staatsanwälte“?

a.    Welches Budget wird dafür in welchem Zeitraum zur Verfügung stehen?

b.    Werden Betroffenen-Organisationen – insbesondere auch jene, die über die LGBTIQ-Community hinaus andere Gruppen vertreten – in diese Programme eingebunden?

c.    Von welchen Stellen werden diese Programme umgesetzt?

d.    Welche konkreten Ziele hinsichtlich Teilnehmer*innenzahl und Wirkungszielen sollen diese Programme erfüllen?

7.    Im Zuge des Runden Tisches wurde von Expert*innen das Fehlen valider Daten im Bereich transfeindlicher Hassverbrechen (beispielsweise durch deren fehlende Auswertbarkeit in den momentan angewandten Kategorien) kritisiert: Welche konkreten Schritte planen Sie, um diesen Umstand zu ändern?

8.    Im Zuge des Runden Tisches wurde von Expert*innen das Fehlen niederschwelliger Meldeformen (beispielsweise im Fall von Fahnenschändungen) kritisiert: Welche konkreten Schritte planen Sie, um diesen Umstand zu ändern?

a.    Planen Sie insbesondere die Einrichtung einer Meldestelle für LGBTIQ-feindliche Hassverbrechen, ähnlich jenem Modell, das bereits im Bereich Hass im Netz angewandt wird?

9.    Angekündigt wurde im Zuge des Runden Tisches auch eine Ausweitung der Angebote der psychosozialen Prozessbegleitung: Welche konkreten Schritte sind dahingehend seitens Ihres Ressorts geplant?

a.    Ist eine Novellierung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen, ähnlich dem Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz vom 1.1.2021, geplant? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

b.    Ist die Bereitstellung zusätzlicher Budgetmittel geplant? Wenn ja, wann und in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?



[1] APA0356 2023-06-26/17:48