15549/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.07.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

an die Bundesministerin für Justiz  

betreffend Folgeanfrage Einschüchterung von kritischen Bürgern via § 117 StGB

 

 

Den Anfragebeantwortungen 14352/AB, 14337/AB, 14344/AB sowie 14350/AB zu den schriftlichen parlamentarischen Anfragen 14823/J, 14825/J, 14824/J und 14829/J betreffend „Einschüchterung von kritischen Bürgern via § 117 StGB“ konnte entnommen werden, dass in der laufenden Legislaturperiode in einigen Fällen eine Ermächtigung zur Strafverfolgung durch Minister bzw. Ministerinnen erteilt wurde.

 

Da in den betreffenden Gesetzen (§ 117 StGB; § 115 StGB; § 111 StGB) Regierungsmitglieder, respektive Minister, nicht explizit erwähnt werden, liegt die Vermutung nahe, dass die betroffenen Minister als Vertreter ihrer Behörde von diesem „Ermächtigungsrecht“ gebraucht gemacht haben. Das wiederum wirft einige Fragen auf, da aus den Anfragebeantwortungen einerseits nicht geklärt werden konnte, ob die Minister in ihrer Amtsträgerfunktion oder als Privatpersonen in ihrer Ehre beleidigt und/oder öffentlich beschimpft wurden bzw. von übler Nachrede betroffen waren und andererseits, welche zeitlichen und personellen Ressourcen von den jeweiligen Staatsanwaltschaften für die Überwachung und in weiterer Folge für die Übermittlung der Sachverhalte an die Minister bzw. andere Repräsentanten der Republik dafür aufgewendet werden müssen.

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Basierend auf welche gesetzliche Grundlage und Begründung dürfen Bundesminister die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilen?

2.    Wenden sich Staatsanwaltschaften proaktiv an Bundesminister, wenn sie eine Ermächtigung zur Strafverfolgung einholen?

a.    Wenn ja, wie wird sichergestellt bzw. überprüft, dass mutmaßliche Strafvergehen den Minister als Amtsträger und nicht als Privatperson betreffen?

3.    Welche Kosten entstanden den jeweiligen Staatsanwaltschaften in der laufenden Legislaturperiode durch die Verfolgung und Weiterleitung/Einholung von Ermächtigungen gemäß § 117 StGB und anderer Paragraphen, die einer Ermächtigung zur weiteren Strafverfolgung bedürfen?

4.    Welcher Personalaufwand muss dahingehend betrieben werden, wie viele Mitarbeiter sind eigens dafür abgestellt und worauf belaufen sich die Personalkosten dafür monatlich?

5.    Wie viele Fälle sind Ihrem Ressort in der laufenden Legislaturperiode bekannt, in denen Bundesminister die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilten?

a.    Wie viele Fälle davon wurden eingestellt?

b.    Wir viele Fälle davon endeten mit einem Freispruch der Geklagten?

c.    In wie vielen Fällen kam es zu Verurteilungen?

6.    Was gedenken Sie als Justizministerin zu tun, um sogenannte SLAPP-Klagen durch Amtsträger und andere Repräsentanten der Republik im Zusammenhang mit § 117 StGB zu unterbinden, besonders in Hinblick darauf, dass Beschuldigte auch bei Einstellung des Verfahrens oder Freispruch auf ihren Anwaltskosten sitzenbleiben?