15556/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.07.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Peter Wurm, Mag. Gerhard Kaniak, Dr. Dagmar Belakowitsch

an den Bundesminister für Finanzen  

betreffend Covid-19-Impfstoffbeschaffung und Pfizer-Lobbyismus unter besonderer Berücksichtigung des Lobbying- und Interessensvertreterregister beim BMJ

 

 

Die am 16. Juni 2023 veröffentlichten Ergebnisse der Sonderprüfung des österreichischen Rechnungshofs (RH) über die Covid-19-Impfstoffbeschaffung ergeben schwere Mängel im Beschaffungswesen des österreichischen Gesundheitsministeriums und der EU-Kommission.

 

Dazu veröffentlichte der Rechnungshof folgende Pressemitteilung:[1]

 

COVID-19-Impfstoffbeschaffung: Rechnungshof veröffentlichte Sonderprüfung

Rahmenbedingungen änderten sich aufgrund des dynamischen Pandemieverlaufs laufend

 

Das Ziel bei der Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen war: die österreichische Bevölkerung mit Impfstoff zu versorgen und einen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie zu leisten. Für den Rechnungshof zählen wissenschaftliche Fakten. Die – zeitnah entwickelte – Impfung half laut Studien, Todesfälle und schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. Die Umsetzung der Impfstoffbeschaffung hatte allerdings Schwächen, wie der Rechnungshof in seiner Sonderprüfung „COVID-19-Impfstoffbeschaffung“, die auf Verlangen von SPÖ-Nationalratsabgeordneten erfolgte, feststellt. Der Rechnungshof hält fest, dass die COVID-19- Impfstoffbeschaffung aufgrund des dynamischen Pandemieverlaufs von sich laufend verändernden Rahmenbedingungen begleitet war.


 

Im Jahr 2020 verständigten sich die 27 EU-Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen. In Österreich stand ab Juni 2021 genügend Impfstoff von verschiedenen Impfstoffherstellern zur Verfügung. Aber: Zu Beginn der Impfstoffbeschaffung ab Juni 2020 fehlten beispielsweise detaillierte Kalkulationen zu den voraussichtlichen Ausgaben. Bei weiteren Beschaffungen existierten zudem unterschiedliche Bedarfsberechnungen ohne dokumentierte nachvollziehbare Grundlage. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2020 und 2021.

 

Die Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen auf EU-Ebene erfolgte durch die EU- Kommission und wurde durch den EU-Lenkungsausschuss begleitet, in dem auch Österreich vertreten war. Für die gemeinsame EU-weite Beschaffung schloss die EU-Kommission im Auftrag und im Namen von Mitgliedstaaten Vorkaufverträge mit den Herstellern ab. Darin waren die wesentlichen Parameter für die Impfstoffkäufe (etwa die Produktbeschreibung, der Preis und die Liefermodalitäten) bereits festgelegt. Gemäß EU-Strategie sollte der Zugang der EU-Mitgliedstaaten zu den gemeinsam beschafften Impfdosen im Verhältnis der jeweiligen Bevölkerung zur Unionsbevölkerung erfolgen. Auf Österreich entfielen dabei rund zwei Prozent. Es war möglich, Impfstoffe über und unter dem Bevölkerungsschlüssel zu bestellen.
Die konkrete Bestellung führten die einzelnen Mitgliedstaaten – in Österreich das Gesundheitsministerium – eigenständig durch. Dadurch hatten sie einen gewissen Ermessensspielraum insbesondere bei der Bestellmenge.

 

Österreich bestellte Impfstoff zunächst unter, dann über dem Bevölkerungsschlüssel

Die Impfstoffbeschaffung in Österreich war aufgrund des dynamischen Pandemieverlaufs von Rahmenbedingungen begleitet, die sich laufend änderten. Dazu zählen neben dem Auftreten neuer Virusvarianten etwa mehrere Lockdowns sowie die Impfpflicht, die angekündigt, eingeführt, nicht angewendet und schließlich abgeschafft wurde. Zudem fanden Ministerwechsel statt: Insgesamt waren drei unterschiedliche Gesundheitsminister während der Pandemie im Amt. Dem Rechnungshof sind die herausfordernden Rahmenbedingungen für die Akteurinnen und Akteure bewusst.

 

Bis Frühjahr 2021 beschaffte Österreich weniger COVID-19-Impfstoff, als möglich gewesen wäre. Bis zum 30. Juni 2021 bestellte das Gesundheitsministerium verbindlich 24,32 Millionen COVID-19-Impfdosen verschiedener Impfstofftechnologien. Diese Bestellmenge unterschritt die nach Bevölkerungsschlüssel mögliche Bestellmenge um zwölf Prozent. Eine Berechnung des Rechnungshofes zeigt, dass sich die hypothetische Durchimpfungsrate der Bevölkerung erhöht hätte, wenn Österreich gemäß Bevölkerungsschlüssel bestellt hätte. Je nach Berechnungsart hätte sich die Rate zum 30. Juni 2021 bei Erstgeimpften von 53,6 Prozent auf 56,9 Prozent beziehungsweise 56,2 Prozent erhöht.

 

Ab Oktober 2021 wiederum erfolgten Impfstoffbestellungen über dem Bevölkerungsschlüssel im Ausmaß von 14,65 Millionen Dosen. Den Beschaffungen lagen unterschiedliche Annahmen zugrunde. Es fehlte häufig eine dokumentierte nachvollziehbare Grundlage, etwa in Beschlüssen oder Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums. Beispielsweise ging das Gesundheitsministerium in einer Bedarfsberechnung von einer Durchimpfungsrate von 100 Prozent aller Personen ab zwölf Jahren aus. Auch in Hinblick auf die geplante Impfpflicht etwa wurde im Dezember 2021 auf politischer Ebene vereinbart, vom Impfstoff Novavax „as much as possible“ abzurufen. Dies vor dem Hintergrund, dass die Haltbarkeit der Impfstoffe begrenzt war. 

 

Impfdosen verdreifacht, Kosten vervierfacht

Im Juli 2020 betrug der Rahmen für die Gesamtkosten bis zu 200 Millionen Euro. Der Rechnungshof beurteilt kritisch, dass das Gesundheitsministerium keine Kalkulationen zu den voraussichtlichen Ausgaben erstellte, obwohl es über voraussichtliche Preisbänder informiert war.

           
Der Gesamtkostenrahmen erhöhte sich im Juli 2021 auf bis zu 1,252 Milliarden Euro.

Bis Ende Februar 2022 bestellte Österreich rund 70 Millionen COVID-19-Impfdosen. Die voraussichtlichen Ausgaben dafür: 1,085 Milliarden Euro. Das entspricht dem knapp Dreifachen der Impfstoffmenge und dem knapp Vierfachen der Kosten zum 30. Juni 2021. Damals, Ende Juni 2021, wurden rund 24 Millionen Impfdosen um voraussichtlich 287,42 Millionen Euro bestellt.

 

Plausibel ist, dass sich im Verlauf der Pandemie der Erkenntnisstand über die Wirksamkeit der Impfungen laufend veränderte und etwa das Nationale Impfgremium seine Anwendungsempfehlungen laufend dem aktuellen Erkenntnisstand anpasste. Der Rechnungshof empfiehlt, bei Beschaffungsvorhaben von Impfstoffen aktenmäßig dokumentierte Bedarfsberechnungen auf Basis nachvollziehbarer Annahmen zugrunde zu legen.

 

Im Lobbying- und Interessensvertreterregister[2] ist per 15. Juni 2023 folgende Eintragung über die Firma Pfizer Corporation Austria Gesellschaft m.b.H. vorhanden:

Nr.

Bezeichnung/Firma

Registerzahl

Registerabteilung

Details

Letzte Änderung

1.

Pfizer Corporation Austria Gesellschaft m.b.H., Wien, (126844k)

LIVR-00096

B

Mag. Dieter Hackl

16.09.2022

 

"Pfizer Corporation Austria" Gesellschaft m.b.H.

Inhaber dieses Unternehmens?

Floridsdorfer Hauptstraße 1
1210 Wien

Floridsdorfer Hauptstraße 1
1210 Wien

Firmenbuchnummer:
FN 126844 k

UID-Nummer:
ATU14197803
Beginndatum der Rechtsform:
1956-02-01

 

Tätigkeitsbeschreibung:
Pharmaunternehmen Großhandel mit pharmazeutischen und chemischen Produkten aus dem human- und veterinärmedizinischen Bereich sowie Werbeagentur und Markt- und Meinungsforschung für zur Firmengruppe zählende Gesellschaften

 

Handelnde Personen:

Geschäftsführer
Frau Schlautmann Nicole
Privatperson
alleinvertretungsberechtigt

Gesellschafter
Firma Pfizer Luxembourg SARL
Sonstige Rechtsform
Anteil: 100,00%

 

Sogar der grüne Gesundheitsminister Johannes Rauch ist für Offenlegung der Pfizer-Verträge, aber die Koalitionsfraktionen verweigern ihm die Gefolgschaft.  In der Sitzung des Gesundheitsausschusses brachte die FPÖ neuerlich den Antrag Kassasturz und Transparenz bei der Covid-19-Impfstoffbeschaffung – Offenlegung aller Verträge jetzt! (2996/A(E))[3] auf die Tagesordnung. Obwohl sich sogar der grüne Gesundheitsminister Johannes Rauch für die Offenlegung der Verträge mit dem Pharmariesen Pfizer und der weiteren Covid-19-Impfstofflieferanten ausgesprochen hatte, verweigerten ihm die Koalitionsparteien ÖVP und Grüne die Gefolgschaft und stimmten ein weiteres Mal für eine Vertagung dieses Antrags. Dies, obwohl Pfizer aktuell und historisch im Focus von Korruptionsermittlungen gestanden hat. Die Parlamentskorrespondenz berichtet dazu:[4]

 

FPÖ fordert mehr Transparenz bei der Impfstoffbeschaffung

 

Im weiteren Sitzungsverlauf trat die FPÖ darüber hinaus für mehr Transparenz bei der COVID-19-Impfstoffbeschaffung ein. Geht es nach Gerhard Kaniak und seinen Fraktionskolleg:innen, soll die Europäische Kommission alle Verträge über die COVID-19-Impfstoffbeschaffung samt allfälliger Nebenabsprachen offenlegen müssen. Es würden immer mehr Ungereimtheiten rund um die milliardenschweren Pharma-Deals auftauchen, machen die Antragsteller:innen in der Begründung des Antrags (2996/A(E)) geltend. Laut Kaniak ist es außerdem ein Unikum, dass weder in Erfahrung zu bringen sei, wieviel Geld an welchen Hersteller gezahlt worden sei und was eine einzelne Impfdosis kostet, noch wie die Abnahmeverpflichtungen ausschauen.


 

Gesundheitsminister Rauch verwies in diesem Zusammenhang auf intensive Bemühungen auf europäischer Ebene zu Nachverhandlungen mit den Pharmafirmen. Er könne das Argument, dass die Nichtveröffentlichung von Verträgen ein Unding sei, nachvollziehen. Die Verträge seien am Beginn der Pandemie abgeschlossen worden, als es allen wichtig gewesen sei, rasch Impfstoffe zu erhalten.

 

Während die Regierungsfraktionen im österreichischen Parlament den Kopf einziehen, beschäftigt die Anschaffung der Impfstoffe auf EU-Ebene bereits die Staatsanwaltschaft:[5]

 

Europäische Staatsanwaltschaft ermittelt zu Impfstoffkäufen der EU

In die Kritik geraten ist vor allem ein 35-Milliarden-Euro-Deal der EU mit Biontech/Pfizer

 

Luxemburg – Die milliardenschweren Corona-Impfstoff-Käufe der EU sind ins Visier der Europäischen Staatsanwaltschaft geraten. "Die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) bestätigt, dass sie Ermittlungen über den Erwerb von Covid-19-Impfstoffen in der Europäischen Union führt", teilte die Behörde am Freitag mit. Diese Bestätigung erfolge "aufgrund des extrem hohen öffentlichen Interesses". Weitere Einzelheiten würden zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekanntgegeben.

 

Während der Pandemie hatte die EU-Kommission im Namen der Mitgliedsstaaten Verträge über hunderte Millionen Dosen Impfstoff verhandelt und abgeschlossen. Das Vorgehen stand immer wieder in der Kritik, weil die Verträge nur teilweise öffentlich gemacht worden sind oder weil es Verzögerungen bei der Lieferung des Impfstoffs gab.

 

Persönlicher Kontakt von der Leyens zu Pfizer-Chef

Wozu die Staatsanwaltschaft nun genau ermittelt, blieb unklar. Besonders kritisiert wird seit Monaten vor allem ein Deal über bis zu 1,8 Milliarden Dosen von Biontech/Pfizer vom Frühjahr 2021. Das Vertragsvolumen wurde damals auf 35 Milliarden Euro geschätzt. Wie die "New York Times" berichtete, war der persönliche Kontakt zwischen von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla für den Abschluss entscheidend. Dabei sollen sie auch SMS ausgetauscht haben.

 

Einsicht in die fraglichen Textnachrichten lehnte die EU-Kommission gegenüber Journalisten ab. Auch dem Europäischen Rechnungshof legte die Behörde einem Bericht von September zufolge angefragte Informationen zu dem Geschäft nicht vor. Die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O'Reilly kritisierte das Handeln der EU-Kommission scharf.

 

Pfizer ist in Sachen Korruption kein unbeschriebenes Blatt, wie schon 2012 die „Wiener Zeitung“ berichtete:[6]

 

 

Pfizer zahlt Millionen für weiße Weste

 

Mit einer Millionenzahlung hat der weltgrößte Pharmakonzern Pfizer in den USA Bestechungsermittlungen beigelegt. Nach Angaben vom Dienstag überweist der Konzern der Regierung 60,2 Millionen Dollar (48,5 Mio Euro). Die Einigung ist Teil einer Offensive gegen Bestechungen durch große US-Konzerne im Ausland. Pfizer war 2004 das erste Pharmaunternehmen, das dem Justizministerium freiwillig Auskunft über vergangene Vergehen erteilte. Dennoch zog sich der Fall über Jahre hin.

 

Pfizer hatte sich in vielen Ländern - unter anderem in Russland, China und Italien - Aufträge mit Bestechung gesichert. Zudem belohnte der Konzern staatliche Ärzte für zahlreiche Verschreibungen. Die Bestechung ausländischer Regierungsmitarbeiter ist Firmen mit einer Börsennotierung in den USA seit 1977 untersagt.



In diesem Zusammenhang richten die Abgeordneten Peter Wurm, Mag. Gerhard Kaniak und Dr. Dagmar Belakowitsch an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Sektion(en), Gruppen bzw. Abteilungen im Bundesministerium für Finanzen (BMF) waren bzw. sind in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 mit der Covid-19-Impfstoffbeschaffung befasst gewesen bzw. aktuell befasst und hatten bzw. haben mit dem im Lobbying- und Interessensvertreterregister eingetragenen Herrn Mag. Dieter Hackl bzw. einem seiner Vorgänger(innen) oder/und mit der im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführerin Nicole Schlautmann bzw. einer ihrer Vorgänger(innen) (beide: "Pfizer Corporation Austria" Gesellschaft m.b.H.) zu irgendeinem Zeitpunkt Kontakt?

2.    Welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMF waren bzw. sind in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 mit der Covid-19-Impfstoffbeschaffung befasst gewesen bzw. aktuell befasst (namentliche Nennung inklusive Funktion) und hatten bzw. haben mit dem im Lobbying- und Interessensvertreterregister eingetragenen Herrn Mag. Dieter Hackl bzw. einem seiner Vorgänger(innen) oder/und mit der im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführerin Nicole Schlautmann bzw. einer ihrer Vorgänger(innen) (beide: "Pfizer Corporation Austria" Gesellschaft m.b.H.) zu irgendeinem Zeitpunkt Kontakt?

3.    Welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kabinett der Bundesminister Mag. Gernot Blümel und Dr. Magnus Brunner im BMF waren bzw. sind in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 mit der Covid-19-Impfstoffbeschaffung befasst gewesen bzw. aktuell befasst (namentliche Nennung inklusive Funktion) und hatten bzw. haben mit dem im Lobbying- und Interessensvertreterregister eingetragenen Herrn Mag. Dieter Hackl bzw. einem seiner Vorgänger(innen) oder/und mit der im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführerin Nicole Schlautmann bzw. einer ihrer Vorgänger(innen) (beide: "Pfizer Corporation Austria" Gesellschaft m.b.H.) zu irgendeinem Zeitpunkt Kontakt?

 

4.    Waren die Finanzprokuratoren zu irgendeinem Zeitpunkt in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 mit der Covid-19-Impfstoffbeschaffung befasst?

a.    Wenn ja, in welchen Bereichen der Vertragsgestaltung, Vertragsabwicklung und Bezahlung der Covid-19-Impfstoffbeschaffung durch die Republik Österreich?



[1] https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/news/news_3/COVID-19-Impfstoffbeschaffung_Rechnungshof_Sonderpruefung.html#

[2] https://lobbyreg.justiz.gv.at/edikte/ir/iredi18.nsf/Suche!Openform

[3] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/2996

[4] https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk0155#XXVII_A_02996

[5] https://www.derstandard.at/story/2000139999192/europaeische-staatsanwaltschaft-ermittelt-zu-impfstoff-kaeufen-der-eu

[6] https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wirtschaft/international/478508_Pfizer-zahlt-Millionen-fuer-weisse-Weste.html