15568/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.07.2023
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien

betreffend 15,5 Prozent Abbruchquote bei Wertekursen: Wo bleiben die Konsequenzen?

 

 

In Ihrer Anfragebeantwortung 14374/AB erklärten Sie, dass im Falle einer schuldhaften Verletzung der Mitwirkungspflicht an den Werte- und Orientierungskursen bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe die Sanktions-bestimmungen des § 10 AlVG. gelten. Außerdem hätten im Jahr 2022 358 Personen den Kurs abgebrochen, während 1.714 gleich gar nicht dazu angetreten seien. Demgegenüber standen 11.311 Personen, die an den Kursen teilnahmen. 2.072 Personen haben damit also nicht erfolgreich an den für sie verpflichtenden Kursen teilgenommen. Das entspricht satten 15,5 Prozent!

 

Weiters gaben Sie an, dass der österreichische Steuerzahler mit 3,93 Millionen Euro im Jahr 2022 für diese Werte- und Orientierungskurse aufgekommen ist. Auch die Ihnen entgegenkommende Berechnung, die jene Asylberechtigten bzw. subsidiär Schutzberechtigten inkludiert, die nicht oder nicht vollständig am Kurs teilgenommen haben, also von einer Gesamtanzahl von 13.383 Kurs-Verpflichteten ausgeht, ergibt einen Aufwand von 293,65 Euro pro Person. Gleichzeitig geben Sie an, dass der Kurs insgesamt 24 Stunden umfasst.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt die unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Konsequenzen ziehen Sie aus der hohen Abbruch- bzw. Verweigerungsquote bei den Werte- und Orientierungskursen?

2.    Werden Sie strengere Sanktionsmaßnahmen für Kursverweigerer anstrengen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, wann?

c.    Wenn nein, warum nicht?

3.    In wie vielen Fällen fanden die Sanktionsbestimmungen gem. § 10 AlVG aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflicht an den Kursen Anwendung?

4.    Wie viel Geld wurde den Kurs-Verweigerern gestrichen?

5.    Für wie viele Monate verloren Kurs-Verweigerer Ansprüche?

6.    Wie viele Fälle von Kurs-Verweigerung sowohl durch Abbruch als auch durch grundsätzliches Nicht-Erscheinen waren pro Bundesland zu verzeichnen?

7.    Wurde zu den nicht-teilnehmenden Kursverpflichteten Kontakt aufgenommen?

8.    Wie viele der Kurs-Verpflichteten waren/sind untergetaucht?

9.    Wodurch ergeben sich die Kosten von fast 300 Euro pro Person und Kurs?

10. Welche Maßnahmen werden im Zuge der Werte- und Orientierungskurse getroffen, um die Kursteilnehmer gegen sexuelle Übergriffigkeit, Gewalttätigkeit und sonstige Kriminalität zu motivieren?

11. Wodurch sollen sexuelle Übergriffigkeit, Gewalttätigkeit und sonstige Kriminalität präventiv bei nicht-asylberechtigten Asylwerbern, die sich Monate, Jahre und oft auch Jahrzehnte (illegal) in Österreich befinden, vermieden werden?

12. Wodurch sollen sexuelle Übergriffigkeit, Gewalttätigkeit und sonstige Kriminalität präventiv bei Kurs-Abbrechern bzw. Kurs-Verweigerern vermieden werden?