15577/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.07.2023
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Mag. Christian Ragger
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Betreffend Einseitiger Pflegegeldexport ins Ausland – Österreich zahlt, Österreicher bleiben auf der Strecke

 

 

Die Anfragebeantwortung 13242/AB an NAbg. Rosa Ecker, MBA hat ergeben, dass Österreich rund 5 Millionen Euro (4.921.170,00) an Pflegegeld-Export ins Ausland leistet. Begünstigt sind hierbei 819 anspruchsberechtigte Personen.

 

Die EU-Koordinierungsverordnung sollte sicherstellen, dass Personen, die im Ausland arbeiten und Versicherungsbeiträge einzahlen, auch von diesen Ländern Pflegegeld beziehen können. Der Volksanwaltschaftsbericht 2022 (III-846 der Beilagen XXVII. GP) zeigt jedoch, dass andere EU-Staaten den Pflegegeldexport an Österreich verweigern. So gibt es beispielsweise in Luxemburg keine Rechtsgrundlage, die österreichische Geldleistung mit der dort vorgesehenen Sachleistung zu begleichen. Österreich exportiert einseitig Pflegegeld an anspruchsberechtigte Personen in Luxemburg. Pflegeangewiesene in Österreich bleiben in Bezug auf Pflegegeldansprüche aus Luxemburg hingegen auf der Strecke.

Österreich exportiert Pflegegeld in den EWR-Raum und in die Schweiz. Länder wie die Niederlande, Ungarn und Rumänien leisten hingegen Pflegegeld nur im eigenen Land. Und auch Italien leistet kein Pflegegeld ins Ausland, weil es als „exportunfähige Sozialleistung“ angesehen wird. Die Volksanwaltschaft hat bereits den Bundesminister aufgefordert, auf bilateraler und EU-Ebene eine Lösung zu finden. Sollten sich die Staaten weiter weigern und entgegen dem EU-Recht kein Pflegegeld zahlen, muss der Minister bei der EU-Kommission ein Prüfungsverfahren verlangen, ob eine Vertragsverletzung vorliegt. Notfalls ist der Klagsweg zu beschreiten, damit der österreichische Beitragszahler nicht ungleich behandelt wird.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

 

 

Anfrage

 

  1. Welche EWR-Staaten verweigern den Pflegegeldexport nach Österreich mit welchen Begründungen?
  2. Wie viele Personen sind von der Weigerung des Pflegegeldexports von Staaten des EWR-Raumes betroffen?
  3. Wie hoch sind die ausstehenden Ansprüche betreffend Pflegegeldexport in Österreich, gerechnet auf den jeweiligen EWR-Staat und das Jahr?
  4. Welche Initiativen setzen Sie, um die ausstehenden Ansprüche geltend zu machen?
  5. Haben Sie bereits Initiativen gesetzt, um die ausstehenden Ansprüche geltend zu machen?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  6. Welche bilateralen und europäischen Lösungen wurden seitens Ihres Ministeriums angestrengt, bzw. welche bilateralen und europäischen Lösungen werden Sie anstrengen?
  7. Wann haben Sie bzw. werden Sie das „SOLVIT“-Netzwerk in dieser Angelegenheit einschalten?
  8. Wann haben Sie bzw. werden Sie die EU-Kommission einschalten, um Verstöße gegen das EU-Recht geltend zu machen?
  9. Wann wurde/wird ein Vertragsverletzungsverfahren bei der EU Ihrerseits angestrengt?
  10. Gibt es bereits Ergebnisse zu den Fragen 4 bis 9?