15577/J XXVII. GP
Eingelangt am 05.07.2023
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ANFRAGE
der
Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Mag. Christian Ragger
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz
Betreffend Einseitiger Pflegegeldexport ins Ausland – Österreich zahlt, Österreicher bleiben auf der Strecke
Die Anfragebeantwortung 13242/AB an NAbg. Rosa Ecker, MBA hat ergeben, dass Österreich rund 5 Millionen Euro (4.921.170,00) an Pflegegeld-Export ins Ausland leistet. Begünstigt sind hierbei 819 anspruchsberechtigte Personen.
Die
EU-Koordinierungsverordnung sollte sicherstellen, dass Personen, die im Ausland
arbeiten und Versicherungsbeiträge einzahlen, auch von diesen Ländern
Pflegegeld beziehen können. Der Volksanwaltschaftsbericht 2022 (III-846 der Beilagen XXVII.
GP) zeigt jedoch, dass andere EU-Staaten den
Pflegegeldexport an Österreich verweigern. So gibt es beispielsweise in
Luxemburg keine Rechtsgrundlage, die österreichische Geldleistung mit der
dort vorgesehenen Sachleistung zu begleichen. Österreich exportiert
einseitig Pflegegeld an anspruchsberechtigte Personen in Luxemburg. Pflegeangewiesene
in Österreich bleiben in Bezug auf Pflegegeldansprüche aus Luxemburg
hingegen auf der Strecke.
Österreich exportiert Pflegegeld in den
EWR-Raum und in die Schweiz. Länder wie die Niederlande, Ungarn und
Rumänien leisten hingegen Pflegegeld nur im eigenen Land. Und auch Italien
leistet kein Pflegegeld ins Ausland, weil es als „exportunfähige
Sozialleistung“ angesehen wird. Die Volksanwaltschaft hat bereits den
Bundesminister aufgefordert, auf bilateraler und EU-Ebene eine Lösung zu
finden. Sollten sich die Staaten weiter weigern und entgegen dem EU-Recht kein
Pflegegeld zahlen, muss der Minister bei der EU-Kommission ein
Prüfungsverfahren verlangen, ob eine Vertragsverletzung vorliegt. Notfalls
ist der Klagsweg zu beschreiten, damit der österreichische Beitragszahler
nicht ungleich behandelt wird.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage