15583/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.07.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Eva Blimlinger, David Stögmüller,

Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres betreffend Zukunft des Hitler Geburtshauses

BEGRÜNDUNG

Die jahrelange Diskussion um die Nutzung des Hitler-Geburtshauses schien mit dem Beschluss und Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Enteignung der Liegenschaft Salzburger Vorstadt Nr. 15, Braunau am Inn endlich beendet. Mittlerweile sind wiederum über 6 Jahre vergangen und die Nachnutzung ist nach wie vor nicht möglich, vielmehr sind viele Fragen offen. Der Planungsstand ist unklar, die Kostenschätzung wurde massiv nach oben korrigiert und die Nutzungswidmung selbst eröffnet neue Problemfelder.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Wie ist der aktuelle Planungsstand rund um den Umbau des Hitler- Geburtshauses?

2.    Die Entscheidung, das Gebäude im Rahmen des Umbaus zurückzubauen und eine Biedermeierfassade zu rekonstruieren, wird von Architekt:innen wie Architekturtheoretiker:innen stark kritisiert. Mit welchem Interesse beauftragt die Republik Österreich eine solche Rekonstruktionsarchitektur?

3.    Warum wurde das bauhistorische Gutachten von Paul Mitchell, das in Vorbereitung des Architekturwettbewerbs durch das BMI beauftragt wurde, bis heute nicht veröffentlicht?

a.    Wann wird es veröffentlicht?

4.    Laut Auskunft des Bundesministeriums für Inneres (Mai 2023) wird im 3. Quartal 2023 mit dem Umbau begonnen.

a.    Wann wurde der Antrag bei der Baubehörde gestellt?

b.    Wann wurde dem Antrag stattgegeben?

c.    Welche Auflagen gibt es seitens der Baubehörde?

d.    Wie ist die Barrierefreiheit gesichert?

e.    Wie wurde das Bundesdenkmalamt eingebunden?

f.   Welche Maßnahmen werden für Energieeffizienz getroffen?

g.  Wann wurde der Antrag auf Baustelleneinrichtung gestellt?

h.  Wann wurde diesem Antrag stattgegeben?

i.    Wann wird die Baustelle eingerichtet?

j.    Für welchen Zeitraum wurde die Baustelleneinrichtung beantragt?

5.    Wer führt den Bau aus?

a. Wurde dieser ausgeschrieben?

i.    Wenn ja, wer war Auslober:in?

ii.   Wenn nein, warum nicht?

6.    Die Kostendifferenz zwischen der ersten Schätzung der reinen

Netto bau kosten (Parlamentarische Anfrage 17/AB XXVII 2019: 2 Mio. Euro) und den kürzlich kommunizierten Bruttogesamtkosten bis zur Betriebsaufnahme (20 Mio. Euro) wie in Parlamentarischer Anfrage Nr.

13616/J erläutert, ist nicht nachvollziehbar und nicht durch die generellen und zu erwartenden Kostensteigerungen im Bausektor zu rechtfertigen.

a.    Wer hat die erste Kostenschätzung vorgenommen?

b.    War die Kostenschätzung Teil des Wettbewerbs?

i.     Wenn ja, wie hoch war diese?

ii.    Wenn nein, warum nicht?

c.   Wie erklären Sie die Mehrkosten?

i.    Welche Kosten haben sich erhöht? (Bitte um detailliere Aufschlüsselung der einzelnen Kostenstellen)

ii.   Wer haftet für die Mehrkosten?

iii.  Wurde eine Prüfung der Kostensteigerung beim Rechnungshof oder der Finanzprokuratur beauftragt?

1. Wenn nein, wurden andere Gutachter:innen mit einer Prüfung beauftragt?

a. Wenn nein, warum nicht?

7.      Als Idee des Architekturwettbewerbs wurde formuliert, eine „tiefgreifende architektonische Veränderung“ vorzunehmen, die eine „neue Identität“ für das Hitler-Geburtshaus schafft. Teil dieser Idee war die Entfernung bzw. Versetzung des Mahnsteins.

a.     Wie wird auf den veränderten Umstand reagiert, dass der Mahnstein laut Beschluss des Arbeitskreises der Stadtgemeinde Braunau vor dem Gebäude verbleibt?

b.     Wird es zu Veränderungen im Bau kommen?

c.     Wenn ja, welche sind dies?

d.     Wenn nein, warum nicht?

8.     Laut unterschiedlicher Expert:innen kann keine Nutzung und keine Umbaumaßnahme die Unterbindung bejahenden Gedenkens an den Nationalsozialismus sicherstellen, wie sie in §1 und 2 Enteignungsgesetz 2016 gefordert wird.

a.  Wie stellt das Bundesministerium für Inneres die dauerhafte Unterbindung eines bejahenden Gedenkens an diesem Ort sicher und dokumentiert diese?

b.  Unter Einbeziehung welcher Expert:innen wird die Verpflichtung der Unterbindung bejahenden Gedenkens an den Nationalsozialismus, die aus dem Enteignungsgesetz entsteht, dokumentiert und evaluiert?

c.  Wie verfährt das Bundesministerium für Inneres, sollte die dauerhafte Unterbindung der „Pflege, Förderung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts oder eines bejahenden Gedenkens an den Nationalsozialismus“ nicht sichergestellt werden können?

9.     Wird an dem Konzept, die Schutungsräume im umgebauten Hitler- Geburtshaus durch das Projekt POLIZEI.MACHT.MENSCHEN.RECHTE zu nutzen, festgehalten?

a. Wie steht diese Nutzung im Zusammenhang mit dem Hitler- Geburtshaus?

10.   Über den laufenden Projektzeitraum 2019 bis 2023 besteht die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Inneres aus zwei Presseaussendungen. Die österreichische Bevölkerung ist nicht ausreichend über das Vorhaben informiert.

a.  Warum wird die Öffentlichkeit nicht eingebunden?

b.  Ist eine Einbeziehung in Form von Information und/oder Partizipation geplant und wenn ja, wie und wann wird diese erfolgen?