15584/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.07.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Folgeanfrage Hass im Netz- Bekämpfungsgesetz

 

Mit den Anfragebeantwortungen 9593/AB sowie 14135/AB gab die Bundesministerin für Justiz bekannt, wie viele Verfahren gemäß §§ 107c, 120a und 283 StGB jeweils angefallen sind, angeklagt oder eingestellt wurden. Zur genaueren Analyse der Wirksamkeit der genannten Bestimmungen zur Bekämpfung von Hass im Netz sind jedoch weiterführende Informationen erforderlich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

Betreffend § 107c StGB

1.       Die Anfälle nach § 107c StGB sind kontinuierlich gestiegen. Wie viele Verfahren der Jahre 2018 bis 2022 fielen jeweils amtswegig, wie viele auf Grund von Sachverhaltsdarstellungen an?

2.       Wie viele Verfahren fielen in den genannten Jahren jeweils auf Grund von Sachverhaltsdarstellungen der Polizeibehörden an?

3.       Auf welche Umstände ist der überverhältnismäßige Anfall bei der Staatsanwaltschaft Wien zu zurückzuführen?

4.       Wie viele in den Jahren 2018 bis 2022 angefallenen Verfahren wegen eines Verdachts gemäß § 107c StGB wurden jeweils

a.       auf Grundlage des § 35c StAG,

b.       auf Grundlage des § 108 StPO,

c.       auf Grundlage des § 190 Z 1 StPO,

d.       auf Grundlage des § 190 Z 2 StPO,

e.       auf Grundlage des § 191 Abs Z 1 StPO,

f.        auf Grundlage des § 191 Abs 1 Z 2 StPO,

g.       auf Grundlage des § 192 StPO,

h.       auf Grundlage des § 197 StPO,

i.         auf Grundlage des § 198 StPO

erledigt?

5.       Wie viele Fortführungsanträge wurden in den genannten Jahren jeweils gestellt und wie entschieden?

6.       Wegen Fehlens welcher Tatbestandsmerkmale wurden (überblicksmäßig) die jeweiligen Verfahren beendet?

7.       Ist Ihnen bekannt, welche Voraussetzungen für eine Strafbarkeit gemäß § 107c StGB von den Staatsanwaltschaften besonders schwer zu beweisen sind?

8.       Laut den vorliegenden Zahlen gelangen rund zehn Prozent der angefallenen Verfahren zur Anklage. Wie viele erstinstanzliche Schuldsprüche wurden im Hinblick auf die in den Jahren 2018 bis 2022 angefallenen Verfahren jeweils von welchem Gericht wegen Verstoßes gegen § 107c Abs 1 StGB ausgesprochen?

9.       Wie viele erstinstanzliche Schuldsprüche wurden im Hinblick auf die in den Jahren 2018 bis 2022 angefallenen Verfahren jeweils von welchem Gericht wegen Verstoßes gegen § 107c Abs 1 in der Qualifikation des Abs 2 StGB ausgesprochen?

10.   Wie viele dieser Schuldsprüche erwuchsen jeweils in Rechtskraft?

11.   Was ist die durchschnittliche Ermittlungsdauer (von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bis zur Erledigung des Verfahrens durch Einstellung, Diversion oder Anklage) in Verfahren wegen des Verdachts gemäß § 107c StGB aufgeschlüsselt nach Staatsanwaltschaften?

 

Betreffend § 120a StGB

12.   Die Anfälle nach § 120a StGB sind von 2021 auf 2022 deutlich gestiegen. Wie viele Verfahren der Jahre 2021 und 2022 fielen jeweils amtswegig, wie viele auf Grund von Sachverhaltsdarstellungen an?

13.   Wie viele Verfahren fielen in den genannten Jahren jeweils auf Grund von Sachverhaltsdarstellungen der Polizeibehörden an?

14.   Wie viele in den Jahren 2021 und 2022 angefallenen Verfahren wegen eines Verdachts gemäß § 120a StGB wurden jeweils

a.       auf Grundlage des § 35c StAG,

b.       auf Grundlage des § 92 StPO,

c.       auf Grundlage des § 108 StPO,

d.       auf Grundlage des § 190 Z 1 StPO,

e.       auf Grundlage des § 190 Z 2 StPO,

f.        auf Grundlage des § 191 Abs Z 1 StPO,

g.       auf Grundlage des § 191 Abs 1 Z 2 StPO,

h.       auf Grundlage des § 192 StPO,

i.         auf Grundlage des § 197 StPO,

j.         auf Grundlage des § 198 StPO

erledigt?

15.   Wie viele Fortführungsanträge wurden in den genannten Jahren jeweils gestellt und wie entschieden?

16.   Wegen Fehlens welcher Tatbestandsmerkmale wurden (überblicksmäßig) die jeweiligen Verfahren beendet?

17.   Ist Ihnen bekannt, welche Voraussetzungen für eine Strafbarkeit gemäß § 120a StGB von den Staatsanwaltschaften besonders schwer zu beweisen sind?

18.   Laut den vorliegenden Zahlen gelangt rund ein Drittel der angefallenen Verfahren zur Anklage. Wie viele erstinstanzliche Schuldsprüche wurden im Hinblick auf die in den Jahren 2021 und 2022 angefallenen Verfahren jeweils von welchem Gericht wegen Verstoßes gegen § 120a Abs 1 StGB ausgesprochen?

19.   Wie viele erstinstanzliche Schuldsprüche wurden im Hinblick auf die in den Jahren 2021 und 2022 angefallenen Verfahren jeweils von welchem Gericht wegen Verstoßes gegen § 120a Abs 2 StGB ausgesprochen?

20.   Wie viele dieser Schuldsprüche erwuchsen jeweils in Rechtskraft?

21.   Was ist die durchschnittliche Ermittlungsdauer (von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bis zur Erledigung des Verfahrens durch Einstellung, Diversion oder Anklage) in Verfahren wegen des Verdachts gemäß § 120a StGB aufgeschlüsselt nach Staatsanwaltschaften?