15591/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.07.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Petra Wimmer

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend die Fertigstellung des Nationalen Aktionsplans zur Europäische Kindergarantie

 

Armut ist kein Phänomen der Vergangenheit und auch keines, das wir nur im globalen Süden erleben. Schon vor der Covid-19-Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Folgen war in der Europäischen Union eines von vier Kindern von Armut und Ausgrenzung betroffen. 2021 waren laut aktuellen SILC Daten in Österreich 368.000 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren von Armut und Ausgrenzung bedroht. Mit der Europäischen Garantie für Kinder soll jetzt ein Instrument zur europaweiten Bekämpfung von Kinderarmut geschaffen werden. Die Kindergarantie ist Teil des Aktionsplans zur Umsetzung der Europäischen Säule “Soziale Rechte”. Deren Ziel ist es, die Armuts- und Ausgrenzungszahlen in der EU drastisch zu senken. Kurz zusammengefasst soll es darum gehen, den Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung zu verbessern, aber auch gesunde Ernährung und guten Wohnraum für alle Kinder sicherzustellen. Diese weitreichenden Bemühungen zur Bekämpfung von Kinderarmut decken sich auch mit den in Art 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern festgehaltenen Verpflichtungen im Sinne des Kindeswohlvorrangigkeitsprinzips. Die Erstellung des Nationalen Aktionsplans (NAP) zur EU-Kindergarantie und dessen Präsentation wurde ursprünglich mit März 2022 terminiert. Laut Anfragebeantwortung 12836/AB befindet sich der NAP in der finalen politischen Abstimmung der koordinierenden Ressorts laut Ministerratsbeschluss vom 15. September 2021. Österreich ist mittlerweile eines der Schlussländer in der Europäischen Union. Lediglich vier weitere Mitgliedsstaaten haben keinen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Kindergarantie vorgelegt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.       Wann wird der NAP zur EU-Kindergarantie konkret fertiggestellt?

2.       Wann wird der NAP dem Minister*innenrat vorgelegt?

3.       Wurde seit der Anfragebeantwortung 12836/AB eine Entscheidung getroffen, ob es eine (medien)öffentliche Präsentation des NAP zur Umsetzung der europäischen Kindergarantie geben wird?

a.       Wenn ja, wann?

4.       Wieviele Gespräche gab es seit der Erstellung des Entwurfs des NAP zwischen den koordinierenden Ressorts „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ sowie „BKA – Sektion Familie und Jugend“, um den Aktionsplan zu vollenden (Bitte um genaue Auflistung der Termine und der beteiligten Personen)

5.       Beinhaltet der Entwurf des NAP Maßnahmen zur frühkindlichen Betreuung, zu Bildung und Erziehung, zu Bildung und schulischen Aktivitäten, zu mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag, zum Gesundheitswesen, zum wirksamen Zugang für Kinder in Not zu einer gesunden Ernährung und zu einer angemessenen Unterbringung?

6.       Beinhaltet der Entwurf des NAP Maßnahmen zur Inklusion von Kindern mit Behinderung?

7.       Sind Ihnen die Kindergarantie-Pilotprojekte der sieben EU-Mitgliedsstaaten bekannt, die mit der UNICEF gemeinsam durchgeführt werden?

a.       Wenn ja, ist geplant, Teile der Pilotprojekte auch in Österreich umzusetzen?

b.       Wenn nein, warum nicht?

8.       Die Unterhaltsgarantie ist ein Mittel zur Verringerung bzw. Vermeidung von Kinderarmut, insbesondere für Kinder von Alleinerziehenden. Ist geplant, die Unterhaltsgarantie im Rahmen der Verhandlungen des NAP umzusetzen?

9.       Gab es seit der Anfragebeantwortung 12836/AB im Februar 2023 einen weiteren Multi-Stakeholder-Dialog, um die Umsetzung der Europäischen Kindergarantie zu koordinieren?

10.   Ist von Seiten Ihres Ressorts geplant, zusätzlichen finanziellen Mittel zur Umsetzung der Europäischen Kindergarantie für die Jahre 2024, 2025 und 2026 in den Budgets vorzusehen?

11.   Gibt es im Rahmen der Erstellung der Budgets für die Jahre 2024, 2025 und 2026 Gespräche mit anderen Ressorts, um auch hier Budgetmittel für die Umsetzung der europäischen Kindergarantie vorzusehen?