15597/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.07.2023
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Bäderhygienegesetz, Bäderhygieneverordnung und die Berücksichtigung des biologischen Geschlechts in den Badeordnungen

 

 

Die extreme Linke, die durch eine in ihrer ideologischen DNA verankerte Zielsetzung, die Natur und die natürlichen Voraussetzungen unserer Gesellschaft in Form der biologischen Geschlechter außer Kraft setzen zu können, immer unverschämter mit öffentlichen Provokationen operiert, verdient es, dass der Rechtsstaat diese Umtriebe gesetzlich einfach verbietet und bei Verstößen auch entsprechend bestraft.

 

Jüngstes Beispiel einer solchen unverschämten und öffentlichen Provokation war der Auftritt einer selbsternannten „Transfrau“, Mitglied der deutschen Linkspartei, der die Sauna im Hermannbad in Wien-Neubau. Die Rechtfertigung der Person gegenüber Medien offenbar das krude Weltbild:[1]

 

Nur, weil ich einen Bart habe, heißt das nicht, dass ich ein Mann bin. Und was soll ein Mann überhaupt sein? Das biologische Geschlecht ist nur eine Konstruktion in unseren Köpfen, es ist Teil des Patriarchats. Menschen nach biologischen Kriterien einzuteilen, erinnert übrigens stark an die Rasselehre der Nazis. Das muss auch noch alles aufgearbeitet werden. Leider sind viele Menschen noch nicht so weit, um diese Zusammenhänge zu verstehen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.       Kennen Sie den Fall des linksextremen Politikers erkennen Sie darin einen Handlungsbedarf zur Änderung des derzeit geltenden Bäderhygienegesetzes bzw. der Bäderhygieneverordnung?

a.    Wenn ja, in welcher Hinsicht und mit welcher Zielsetzung?

b.    Wenn nein, warum nicht?

2.       Wie stehen Sie als für die Bäderhygiene zuständiger Gesundheitsminister zur Aussage, des linksextremen Politikers, dass das biologische Geschlecht nur eine „Konstruktion in unseren Köpfen“ sei?

3.       Wie stehen Sie als für die Bäderhygiene zuständiger Gesundheitsminister zur Aussage des linksextremen Politikers, dass das biologische Geschlecht nur „ein Teil des Patriarchats“ sei?

4.       Werden Sie auf der Grundlage des Falls des linksextremen Politikers eine Novellierung des Bäderhygienegesetzes und der Bäderhygieneverordnung initiieren, damit bei allen einschlägigen Maßnahmen der Bäderhygiene und der auf dieser Grundlage zu erlassenden Badeordnungen (§ 13 Abs 2 BHygG) explizit auf das biologische Geschlecht abgestellt wird, um Vorkommnisse wie im Fall des linksextremen Politikers künftig zu verhindern

a.    Wenn nein, warum nicht?



[1] https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/wien/transfrau-in-damensauna-jetzt-droht-sie-mit-klage/557154491