15603/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.07.2023
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Peter Wurm, Mag. Christian Ragger, Dr. Dagmar Belakowitsch

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Slowakei verankert Recht auf Bargeldbezahlung in der Verfassung

 

 

Am 19. 6. 2023 wurde auf „euractiv.de folgendes veröffentlicht:[1]

 

Slowakei verankert Recht auf Bargeldbezahlung in der Verfassung

 

In der Slowakei wurde das Recht, Waren und Dienstleistungen mit Bargeld zu bezahlen, in der Verfassung verankert. Damit soll verhindert werden, dass ein „digitaler Euro“ künftig verbindlich wird.

 

Der neue Änderungsantrag, der letzte Woche mit der Unterstützung von 111 Abgeordneten verabschiedet wurde, war von der Partei „Identität und Demokratie“ (Sme Rodina) eingebracht worden. Durch die Änderung soll die physische Zahlung rechtlich verbrieft und einem verbindlichen digitalen Euro eine Absage erteilt werden.

 

„Es ist sehr wichtig, dass […] wir uns in Zukunft gegen jegliche Anordnungen von außen verteidigen können, die besagen, dass es nur den digitalen Euro und keine anderen Zahlungsoptionen geben darf“, sagte der Abgeordnete Miloš Svrček, einer der Verfasser des Gesetzes, während einer Parlamentsdebatte.

 

Der Vorschlag der EU-Kommission für den digitalen Euro wird für den 28. Juni erwartet. Ähnlich wie Kryptowährungen könnte der digitale Euro für digitale Zahlungen verwendet werden, würde aber von der Europäischen Zentralbank kontrolliert werden. Beide Institutionen betonen jedoch, dass es sich nur um eine Ergänzung und nicht um einen Ersatz für Bargeld handelt.

 

„Er mag anfangs als Alternative verkauft werden, aber nach und nach wird sich herausstellen, dass er nur exklusiv sein kann“, sagte der liberale Abgeordnete Marián Viskupič zu den Plänen des digitalen Euro. Er warnte davor, dass dies zu einer „Überwachung des gesamten Lebens“ durch die EZB führen würde und nannte es den „Traum eines Gesellschaftsingenieurs“. Rechtsextreme Abgeordnete schlossen sich der Drohung an, dass der digitale Euro einen „totalen Verlust der Privatsphäre“ mit sich bringen würde.

 

Allerdings wurde die Verpflichtung zur Bargeldbezahlung an vielen Stellen aufgeweicht.

 

So verabschiedete das Parlament auch einen von Viskupič eingebrachten Änderungsantrag, der Ladenbesitzern das Recht gibt, Barzahlungen aus „angemessenen oder allgemein gültigen Gründen“ zu verweigern. Dies soll Automaten schützen, die nur mit Karten funktionieren, oder Ladenbesitzer, die sich Sorgen über Raubüberfälle machen.

 

Die Änderung könnte bedeuten, dass das Recht auf Bargeld nun tatsächlich schwächer ist als zuvor. Das bisher geltende Zentralbankrecht beschränkte die Verweigerung von Bargeldzahlungen auf „legale“ Gründe. Auch eine Empfehlung der Kommission aus dem Jahr 2010 besagt, dass die Verweigerung von Bargeld nur in „gerechtfertigten“ Fällen erlaubt sein sollte, zum Beispiel wenn der Verkäufer kein Wechselgeld hat.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die Abgeordneten Peter Wurm, Mag. Christian Ragger und Dr. Dagmar Belakowitsch an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie bewerten Sie als Wirtschaftsminister die Verwendung von Bargeld in der österreichischen und europäischen Wirtschaft?

2.    Wie beurteilen Sie als Wirtschaftsminister die Verankerung des Bargeldes in der Verfassung unseres Nachbarlandes Slowakei?

3.    Würden Sie als Wirtschaftsminister die Verankerung des Bargeldes in der Verfassung in Österreich sachpolitisch unterstützen?

a.    Wenn ja, in welcher Art und Weise?

b.    Wenn nein, warum nicht?



[1] https://www.euractiv.de/section/europa-kompakt/news/slowakei-verankert-recht-auf-bargeldbezahlung-in-der-verfassung/