15608/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.07.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Alois Kainz

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Überstunden im BMF im 2. Quartal 2023

 

 

Wenn die gesetzlich zulässige Normalarbeitszeit überschritten wird, liegen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses Überstunden vor. Für Überstunden gebührt entweder ein Zuschlag oder eine Abgeltung durch Zeitausgleich.

 

Bekanntlich stellen in den einzelnen Bundesministerien die Personalkosten einen erheblichen Teil der Gesamtkosten dar, für die letztlich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aufkommen müssen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch waren die Gesamtkosten in Ihrem Ressort für die Ausbezahlung von Überstunden im 2. Quartal 2023? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten.)

2.    Wie viele Überstunden haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrem Ressort im 2. Quartal 2023 geleistet? (Bitte nach Entlohnungsgruppe aufschlüsseln.)

a.    Wie ist die Frage 2 für Mitarbeiter im Kabinett zu beantworten?

3.    Wie wurden die geleisteten Überstunden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrem Ressort im 2. Quartal 2023 konkret vergütet?

a.    Wie ist die Frage 3 für Mitarbeiter im Kabinett zu beantworten?

4.    Wie viele Überstunden haben jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche einen „All-ln"-Vertrag haben, durchschnittlich im 2. Quartal 2023 geleistet?
(Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten.)

5.    Wie ist das Verhältnis zwischen nicht ausbezahlten Überstunden bei Männern und Frauen?

6.    Welches System gibt es in Ihrem Ressort für Arbeitszeitaufzeichnungen?

7.    Gab es im 2. Quartal 2023 Missbräuche dieses Systems?

a.    Wenn ja, wie wurde dies geahndet bzw. welche Folgen knüpfen sich daran?

b.    Wenn nein, wie wird die geleistete Arbeitszeit überprüft?

8.    Nach welchem Prinzip bzw. aufgrund welcher Richtlinien werden Überstunden in Ihrem Ressort entweder mittels Überstundenzuschlages oder mittels Zeitausgleichs abgegolten?