15671/J XXVII. GP
Eingelangt am 06.07.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Weniger Steuern für kleine Anleger?
Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen der Kapitalertragsteuer. Dafür gibt es besondere Steuersätze von 25% und 27,5%. Jedoch können Kleinanleger statt den besonderen Steuersätzen die sogenannte Regelbesteuerungsoption anwenden und damit Steuern sparen.
Durch Anwendung der Regelbesteuerungsoption gemäß § 27a Abs. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) werden Kapitalerträge nämlich nicht mit der Kapitalertragsteuer, sondern mit den Grenzsteuersätzen gemäß § 33 EStG besteuert. Das ist zum Beispiel für Kleinanleger mit geringem Arbeitseinkommen eine erwägenswerte Möglichkeit zur Steueroptimierung. Kommt es bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption zu einer geringeren Steuerschuld, wird die bereits in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer entsprechend rückerstattet (1, 2).
1: https://www.trend.at/personal-invest/kryptowaehrungen-steuern
2: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/besteuerung-kapitalertraege-inland.html
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wie hoch waren davon die Einnahmen aus der Besteuerung von Kapitalerträgen unter Anwendung der Regelbesteuerungsoption?
ii. Wie hoch war der durchschnittliche Kapitalertrag in den Anträgen auf Regelbesteuerungsoption?