15675/J XXVII. GP
Eingelangt am 06.07.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Digital Austria "Act"
Der Digital Austria "Act" (DAA) mit 117 Maßnahmen und 36 Digitalisierungssätzen wurde am 1. Juni 2023 von der Bundesregierung als großer Wurf gefeiert (1). Bei genauem Hinsehen erkennt man, dass meist einfach nur das bestehende Regierungsprogramm und laufende Projekte in ein neues Dokument zusammengefasst wurden. Vieles ist also nicht neu und so manches - trotz des Namens - nicht mal digital. Diese Anfrage soll transparent machen, welche der Maßnahmen neu sind bzw. welche nicht. Sollten die meisten Maßnahmen tatsächlich nicht neu sein, wäre der Mehrwert des neuen Papiers wohl überschaubar und das Ausgeben von Steuergeld dafür durchaus fragwürdig. NEOS Anfragen haben aufgezeigt, dass die Ambition der Bundesregierung bei der Umsetzung ihrer digitalen Agenda - von den Registerdaten, einer Datenstrategie bis hin zu digitalen Gründungen - nicht besonders hoch ist. Diese Anfrage soll daher auch Klarheit darüber verschaffen, von welchem Zeitrahmen bei der Umsetzung des Digital Austria "Act" ausgegangen wird. In der Vergangenheit waren auch hier mehr vage Aussagen als klare Deadlines - wie im Projektmanagement sonst auch üblich - zu hören.
Beispiele aus dem Digital Austria "Act":
Das Versprechen, neue Rechtsvorschriften „digitalisierungsfit“ zu gestalten, ist nicht neu (S. 5 - „Digi-Check“). "Gemäß Regierungsprogramm soll dafür als standardisierter Bestandteil der wirkungsorientierten Folgenabschätzung ein “Digi-Check” eingeführt werden." so der DAA. Angesichts der Häufigkeit, mit der Gesetzesänderungen über Initiativanträge und somit ohne Folgenabschätzung durch das Parlament geschleust werden, ist dieses erneute Versprechen nicht besonders glaubwürdig.
ERGEBNIS = NICHT NEU / NICHT GLAUBWÜRDIG
Die Ankündigungen einer Datenstrategie im Jahr 2023 ist ebenfalls nicht neu und auch hier stimmt die Vorgeschichte wenig optimistisch. Die deutsche Bundesregierung hat bereits 2021 eine Datenstrategie mit 240 Maßnahmen inklusive zeitlicher Evaluierung und Auflistung der dafür zuständigen Ministerien vorgelegt. Eine Anfragebeantwortung (2) zeigte auf, dass bis vor Kurzem das BKA und nicht der Digitalisierungsstaatssekretär federführend zuständig war und die vielen eingesetzten Arbeitsgruppen auf keine rasche Erledigung hindeuteten. In diesem Zusammenhang ist auch interessant, dass der Digital Governance Act (DGA) am 23. Juni 2022 in Kraft getreten ist und binnen 15 Monaten, ab 24. September 2023 in allen Mitgliedsstaaten – also auch in Österreich – angewendet werden muss. Zur Unterstützung des DGA sind auch auf mitgliedsstaatlicher Ebene Umsetzungsmaßnahmen notwendig. Das Bundesministerium für Finanzen hat derselben Anfragebeantwortung vom Jänner 2023 auf die Frage, welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des DGA im BMF vorbereitet werden und welcher Zeitplan dafür vorgesehen ist, Folgendes geantwortet: "Im BMF sind derzeit keine konkreten Planungen betreffend Data Governance Act bekannt." NEOS haben daher an alle Bundesministerien eine Anfrage zum Umsetzungsstand gestellt (3).
ERGEBNIS = NICHT NEU / LÄNGST ÜBERFÄLLIG
Die neue Gesellschaftsform FlexCo ist aktuell in Begutachtung. Obwohl diese Maßnahme im DAA erwähnt wird (S. 27 - 5.6. Digital fitte Gesellschaftsform) ist eine rein digitale Gründung nicht vorgesehen. Das rein digitale Gründen einer Kapitalgesellschaft ist derzeit nur bei Ein-Personen-GmbH möglich - kein Wunder, dass nur 8% der Gründungen digital erfolgen. Kein besonders hoher Wert. Auf NEOS Anfrage (4) hat das BMF noch am 17.3.2023 bestätigt, dass keine "Funktionalitätserweiterungen" geplant sind.
ERGEBNIS = NICHT NEU / NICHT DIGITAL
Diese drei Beispiele zeigen, dass viel Show beim DAA dabei ist. Mehr Transparenz über Kosten und Umsetzung sind also besonders wichtig. Es wird sich zeigen, ob den vielen Ankündigungen im neuen"Act" von Staatssekretär Tursky auch Umsetzungshandlungen folgen.
Quellen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, welches Ausschreibungsverfahren wurde für die jeweilige Leistung gewählt? Bitte um tabellarische Auflistung zur jeweiligen Leistung.
ii. Wenn ja, auf welcher Plattform erfolgte die Ausschreibung?
i. Wenn ja, wie viele und von welchen Unternehmen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Warum wurde die neue Gesellschaftsform erwähnt, wenn keine Ausweitung der digitalen Gründugsmöglichkeiten laut Angaben des BMF geplant ist?
i. Wenn ja, bitte um Angabe des Zeitplans in der Tabelle zu den Maßnahmen (Frage 3).
i. Wenn ja, bitte um Aufschlüsselung der Medien (Online und Print) und Angabe des jeweiligen Auftragsvolumens (in EUR).
i. Wenn ja, wann?
i. Wenn ja, wann?
i. Wenn ja, wann?