15679/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.07.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Nussbaum, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Mobilitätskosten für Minister:innen

Die betriebliche Nutzung privater Kraftfahrzeuge wird in Österreich durch das amtliche Kilometergeld abgegolten. Dieses beträgt pro gefahrenen Kilometer 0,42€ und soll die Anschaffungs- und Treibstoffkosten, die Kfz-Steuer, die Versicherungskosten, die Parkgebühren, die Autobahnvignette und die Kosten für Reparaturen und das Service abdecken. Durch den pauschalen Kostenersatz können Arbeitnehmer:innen keine weiteren Kosten geltend machen. Doch während die Preise für all diese Leistungen immer weiter steigen, wurde das amtliche Kilometergeld seit Juli 2008 nicht mehr erhöht.  Seit der letzten Erhöhung des Kilometergeldes sind die Verbraucherpreise um mehr als 40% gestiegen. Die Kosten für die Mobilität steigen weiter und werden damit für die Arbeitnehmer:innen zur zunehmenden Belastung.

Die pauschalierte Kostenabgeltung reicht schon lange nicht mehr für die tatsächlichen Aufwendungen der Arbeitnehmer:innen. Das führt dazu, dass Arbeitnehmer:innen Mobilitätskosten für das Unternehmen übernehmen müssen. Bei einem betrieblichen Einsatz des Kraftfahrzeuges ist diese Kostenverlagerung keineswegs zu argumentieren. Diese Thematik trifft vor allem jene Menschen, die aus beruflichen Gründen auf die Nutzung des PKW angewiesen sind, wie zum Beispiel Arbeitnehmer:innen in der mobilen Pflege. Diese können ihren Beruf ohne die Nutzung eines PKWs nicht ausüben.

Und während die Arbeitnehmer:innen auf ihren Mobilitätskosten sitzen bleiben, bekommen die Regierungsmitglieder für ihre beruflichen Tätigkeiten Kraftfahrzeuge auf Kosten der Steuerzahler:innen zur Verfügung gestellt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Welche Kraftfahrzeuge werden vom Minister/der Ministerin und falls vorhanden, vom Staatssekretär/der Staatssekretärin genutzt? Bitte um Präzisierung nach Marke, Modell, Treibstoffart, Baujahr und Ausstattung.

2.       Um welchen Preis wurden diese Kraftfahrzeuge angeschafft bzw. geleast?

3.       Falls das Kraftfahrzeug geleast wurde, wie hoch war die Anzahlung, die im Zuge der Anschaffung geleistet wurde?

4.       Zu welchem Zeitpunkt wurden diese Kraftfahrzeuge angeschafft?

5.       Wie viele Kilometer wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 zurückgelegt? Bitte um genaue Aufschlüsselung der gefahrenen Kilometer des jeweiligen Jahres.

6.       Welche Kosten entstanden für die vom Minister/der Ministerin bzw. vom Staatssekretär/der Staatssekretärin genutzten KFZ in diesen Jahren? Bitte um Aufsplittung in Service, Reparatur, Treibstoff und sonstige Kosten.

7.       Wie viele Kilometer hat der Minister/die Ministerin bzw. der Staatssekretär/die Staatssekretärin im Zug zurückgelegt?

8.       Wie hoch sind die Kosten für die Privatbenützung der Kraftfahrzeuge? Bitte um Aufschlüsselung für das jeweilige Fahrzeug.

9.       Wie oft wurde die Privatnutzung in diesem Ministerium in Anspruch genommen?