15691/J XXVII. GP
Eingelangt am 06.07.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, MMag. Katharina Werner Bakk., Kolleginnen und Kollegen
an den Vizekanzler und Bundesminister für Kunst‚ Kultur‚ öffentlichen Dienst und Sport
betreffend NPO Fonds Teil 2: Nichts aus dem ÖVP-Förderskandal gelernt?
Durch die Beschlüsse des Nationalrats vom 29.5.2020 und des Bundesrats vom 4.6.2020 trat das Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen-Unterstützungsfonds (BGBL.I Nr. 49/2020) mit 18.6.2020 in Kraft. Ziel des NPO-Fonds war es, dass die fördernehmenden Organisationen weiter ihren satzungsmäßigen Tätigkeiten nachgehen können. Aufgrund der Anfragebeantwortung (10004/AB) betreffend „Gelder aus dem NPO-Unterstützungsfonds an Vorfeldorganisationen politischer Parteien in Oberösterreich“ drängte sich die Vermutung auf, dass ähnliche Zahlungen an derartige Vorfeldorganisationen auch in anderen Bundesländern erfolgt sein könnten. Eine weitere Anfragebeantwortung (10426/AB) vom 9.6.2022 bestätigte, dass fast ausschließlich ÖVP-Vereine den NPO-Fonds beantragt haben. Das BMKÖS stellte daraufhin Rückförderungsansprüche, beispielsweise an die Tiroler Bauern i.H.v. 800.000 EUR oder an den Seniorenbund iHv 2,5 Mio. EUR. Viele Gutachten und böse mediale Wortwechsel zwischen den Betroffenen waren nötig, bis die zu Unrecht bezogenen Gelder zurückgezahlt wurden.
Mittels Initiativantrag - also nicht mit einem gewöhnlichen Gesetzesantrag aus der Begutachtung samt einer Wirkungsfolgenanalyse, wurde am 21.6.2023 im Wirtschaftsausschuss der neue NPO-Fonds ("Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen") beschlossen. Die Opposition bekam das Gesetz nicht mal 24 Stunden zuvor übermittelt. Leider musste man feststellen, dass nichts aus dem ÖVP-Förderskandal rund um den vorherigen NPO-Fonds gelernt hatte. Der Kreis der Antragsberechtigten ist darin wortgleich formuliert, wie im NPO-Fonds. Vonseiten der Bundesregierung hat man also keine Vorkehrungen dagegen getroffen, dass vonseiten der ÖVP-Organisationen wieder voll zugelangt wird. Zudem ist das Gesetz wieder sehr vage und gleicht einem Blankoscheck, mit dem der zuständige Bundesminister Kogler mittels Richtlinie sich frei aussuchen kann, wie dieses neue Hilfsinstrument aussehen soll. Weder hat man also aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt, noch ist dieses Vorgehen besonders transparent.
Mehr Transparenz: Gewünschte Datenabfrage mit Excel schnell bewältigbar
Diese Anfrage dient also dazu transparent zu machen, ob Parteivereine wieder Anträge gestellt haben und welche Hintergründe die bestehenden Lücken des neuen NPO-Fonds haben. Die von Martin Thür bereitgestellte Excel-Tabelle zu den Parteivereinen enthält die Vereinsnummer (ZVR). Damit sind die Förderdaten leicht mit der Tabelle verknüpfbar (S-Verweis bzw. Join). Sprich: Die Beantwortung der Anfrage ist aufgrund der gut aufbereiteten Excel-Tabelle mit den Parteivereinen innerhalb von wenigen Minuten beantwortbar. Thür-Excel: https://docs.google.com/spreadsheets/d/e/2PACX-1vQlVDW_8b4uT445iCfl64BgNX_307pZALdxm8_Oe0mgQlTmOb4C5xJPTOx3XdT7YQheLwa7g1asS7g3/pubhtml?gid=1377365356&single=true
https://www.derstandard.at/story/2000143667134/corona-foerderungen-seniorenbund-gruppen-zahlen-mittel-zurueck
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221213_OTS0146/npo-fonds-rueckforderung-an-tiroler-jungbauernschaftlandjugend-ueber-rund-800000-euro-bleibt-aufrecht
https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk0718#XXVII_A_03465
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, in welcher Höhe wurden sie geleistet (Auflistung nach ZVR, Verein und Jahr).
i. Wenn ja, in welcher Höhe wurden sie geleistet (Auflistung nach ZVR, Verein und Jahr).
i. Warum sind keine Klarstellungen enthalten, um eine Wiederholung des ÖVP-Förderskandals zu verhindern?