15692/J XXVII. GP

Eingelangt am 06.07.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Quereinstieg und Sonderverträge für Lehrer:innen

Im Vorjahr ist - mit Wirksamkeit ab dem Schuljahr 2023/24 - für berufserfahrene Absolvent:innen zahlreicher Studienrichtungen die Möglichkeit geschaffen worden, im Bereich der Allgemeinbildung in der Sekundarstufe als Quereinsteiger oder Quereinsteigerin in den Lehrer:innenberuf einzutreten, berufsbegleitend einen viersemestrigen Hochschullehrgang Quereinstieg zu absolvieren und von Beginn an einen regulären Dienstvertrag zu erhalten. Dies ist in zweifacher Hinsicht zu begrüßen: Erstens stellen Lehrkräfte mit anderen Berufserfahrungen eine Bereicherung für die allgemeinbildenden Schulen dar und zweitens helfen sie, den Lehrkräftemangel einzudämmen. 

In der Berufsbildung (an BMHS und Berufsschulen) gibt es eine lange Tradition, dass Lehrer:innen ohne Lehramtsstudium fachpraktische und fachtheoretische Fächer unterrichten. Doch auch in der Allgemeinbildung waren und sind bereits Personen ohne Lehramtsstudium als Lehrkräfte tätig. Diese "Quereinsteiger:innen alt" haben jedoch - im Gegensatz zu den "Quereinsteiger:innen neu ab 2023/24" - keine regulären Dienstverträge, sondern Sonderverträge, die mit finanziellen Nachteilen verbunden sind. 

In der Volksschule und in der Sonderschule ist ein Quereinstieg nicht - oder zumindest nicht unter dieser Bezeichnung - vorgesehen, dennoch sind auch hier Sondervertragslehrer:innen tätig. 

Vor dem Hintergrund des wachsenden Lehrkräftemangels und im Sinne der Fairness gegenüber den bereits tätigen Quereinsteiger:innen stellt sich die Frage, ob und wie in der Sekundarstufe ein Umstieg vom alten ins neue Quereinstiegsmodell möglich ist. Außerdem ist zu überlegen, wie möglichst attraktive Bedingungen geschaffen werden können, um engagierte und qualifizierte Personen unterschiedlicher Lebenslagen ("neue" Quereinsteiger:innen, bewährte Sondervertragslehrer:innen, pensionierte Lehrer:innen etc.) für eine (Weiter-)Beschäftigung als Lehrer:in zu gewinnen. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Lehrpersonen sind im laufenden Schuljahr in der Sekundarstufe mit Sondervertrag tätig? Bitte um Angabe in absoluten Zahlen und in Prozent. 
    1. Berufsbildung, altes Dienstrecht
    2. Allgemeinbildung, altes Dienstrecht
    3. Berufsbildung, neues Dienstrecht
    4. Allgemeinbildung, neues Dienstrecht
  1. Wie viele Lehrpersonen sind im laufenden Schuljahr in der Primarstufe mit Sondervertrag tätig? Bitte um Angabe in absoluten Zahlen und in Prozent. 
    1. Altes Dienstrecht
    2. Neues Dienstrecht
  1. Wie viele Lehrpersonen mit Sondervertrag fallen in welche der Abschlagskategorien gemäß Richtlinie für Sonderverträge vom 17. Juli 2020? Bitte um Angabe in absoluten Zahlen und in Prozent. 
    1. 3.1.1., Mastergrad, 5% Abschlag
    2. 3.1.2., Bachelorgrad, 5% Abschlag
    3. 3.1.3. Nicht der Verwendung entsprechendes Lehramtsstudium, 5% Abschlag
    4. 3.2.1. Lehramtsstudium gemäß AStG oder SCHOG, 10% Abschlag
    5. 3.2.2. Reifeprüfung, 22% Abschlag
    6. 3.3.1. Meister-/Werkmeister-/Gewerbeprüfung, 25% Abschlag
    7. 3.3.2. Sportliche oder musikalische Lehrbefähigung, 25% Abschlag
  1. Sind die Abschläge bei der Entlohnung auch mit reduzierten Aufgaben oder Verantwortlichkeiten verbunden, oder wird die gleiche Tätigkeit und Verantwortung unterschiedlich entlohnt? 
    1. Wenn letzteres, gibt es Überlegungen, dies zu ändern?
    2. Gibt es Überlegungen, die Entscheidung, ob eine Entlohnung mit oder ohne Abschläge erfolgen soll, in die Hände der Vorgesetzten, also der Schulleiter:innen zu geben? Wenn nein, warum nicht?
  1. Wie viele Personen sind im laufenden Schuljahr erstmals als Lehrperson mit Sondervertrag tätig? 
    1. Berufsbildung, neues Dienstrecht
    2. Allgemeinbildung, neues Dienstrecht 
  1. Wie viele Lehrpersonen, die im vorigen Schuljahr im Bereich der Allgemeinbildung mit einem Sondervertrag unterrichtet haben, sind im laufenden Schuljahr mit einem regulären Vertrag tätig, haben es also geschafft die Voraussetzungen für den Wechsel zu erfüllen? Bitte um Angabe in absoluten Zahlen und in Prozent. 
    1. Berufsbildung, altes Dienstrecht
    2. Allgemeinbildung, altes Dienstrecht
    3. Berufsbildung, neues Dienstrecht
    4. Allgemeinbildung, neues Dienstrecht
  1. Wie viele Quereinsteiger:innen ins Lehramt Allgemeinbildung wurden bisher von der Zertifizierungskommission für das Schuljahr 2023/24 zugelassen? (Quereinsteiger:innen im neuen, ab 2023/24 verfügbaren Modell, das einen Quereinstieg ohne Sondervertrag ermöglicht)
    1. Wie verteilen sich diese auf die neun Bundesländer?
    2. Wie werden sie sich voraussichtlich auf die vier Pädagogischen Hochschulen verteilen, die den neuen Hochschullehrgang Quereinstieg im ersten Jahr anbieten?
    3. Welche Erststudien haben diese abgeschlossen? Bitte um Auflistung der 10 (oder 20, falls Bachelor und Master unterschieden werden) am meisten vertretenen Studienrichtungen.
    4. Welches Durchschnittsalter weisen sie auf?
  1. Sind für 2024/25 weitere Standorte für diesen Hochschullehrgang vorgesehen? Wenn ja, welche?
  2. Welche Möglichkeiten gibt es für Sondervertragslehrer:innen, zu einem regulären Vertrag zu kommen? Bitte um Erläuterung
    1. für Lehrpersonen im alten Dienstrecht und
    2. für Lehrpersonen im neuen Dienstrecht (pd-Schema)
  1. Haben die Bildungsdirektionen Ermessensspielräume für eine von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Handhabung der Sonderverträge und Quereinsteiger:innen, oder sind die Kriterien dafür österreichweit einheitlich und transparent? Bitte um Erläuterung, welche Unterschiede es ggf. gibt oder geben kann.
  2. Für die Zulassung zum neuen Hochschullehrgang Quereinstieg sind ein abgeschlossenes Erststudium und drei Jahre Berufserfahrung nachzuweisen. Ist es zutreffend, dass eine Tätigkeit als Lehrperson mit Sondervertrag nicht für diese Berufserfahrung angerechnet wird?
    1. Wenn ja, warum nicht?
    2. Wenn ja, ist geplant dies zu ändern?
    3. Wenn ja, wie ist es zu argumentieren, dass jemand zwar ausreichend qualifiziert ist, um Schüler:innen zu unterrichten, aber nicht ausreichend qualifiziert, um zum Hochschullehrgang zugelassen zu werden?
    4. Wenn ja, wieso gilt es nicht als fachspezifische Berufserfahrung, wenn jemand bspw. als Biologielehrer arbeitet und davor Biologie studiert hat?
  1. Ist es zutreffend, dass Sondervertragslehrpersonen im alten Dienstrecht generell vom Zugang zum neuen Hochschullehrgang Quereinstieg ausgeschlossen sind?
    1. Wenn ja, warum?
    2. Wenn ja, ist geplant dies zu ändern?
  1. Wird Personen, die den Bildungsweg Lehre, Berufsreifeprüfung und Fachstudium beschritten haben, die im Rahmen der Lehre gesammelte Berufserfahrung für die Zulassung zum Hochschullehrgang Quereinstieg angerechnet?
    1. Wenn nein, warum nicht? Ist geplant, dies zu ändern?
    2. Wenn ja, in welchem Ausmaß?
  1. Ist es zutreffend, dass von den erforderlichen 3 Jahren (in Ausnahmefällen 1,5 Jahren) Berufserfahrung mindestens eines nach Abschluss des Fachstudiums erfolgen muss, um zum Hochschullehrgang Quereinstieg zugelassen zu werden?
    1. Wenn ja, ist es vor dem Hintergrund des Lehrkräftemangels sinnvoll, Personen, die nach Abschluss eines Fachstudiums den Wunsch hegen, ins Lehramt zu wechseln (und dafür auch den Aufwand einer weiteren Ausbildung in Kauf nehmen, also den Hochschullehrgang absolvieren möchten), auf diese Weise zu zwingen, erst in einen anderen Beruf einzusteigen (und sie damit von ihrem Lehramtsplan vielleicht wieder abzubringen)?
    2. Wenn ja, gibt es Pläne, dies zu ändern?
  1. Wie aus den Schulen berichtet wird, gibt es immer wieder Fälle von engagierten und bewährten Lehrer:innen mit Sondervertrag, die dem Schuldienst den Rücken kehren, weil es ihnen zu schwer gemacht wird, aus dem finanziell nachteiligen Sondervertrag in einen regulären Vertrag zu wechseln. Gibt es vor dem Hintergrund des Lehrer:innenmangels seitens des BMBWF Pläne oder Überlegungen, diesen Umstieg zu erleichtern?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Sind Ihnen, neben dem in Frage 15 genannten Grund, andere Gründe bekannt, warum Sondervertragslehrer:innen nach kurzer Zeit den Schuldienst wieder verlassen? 
    1. Einsatz in Unterrichtsfächern, für die sie nicht qualifiziert sind
    2. Arbeitsbedingungen in der Schule
    3. Mangelnde Begleitung/Induktion/Onboarding
    4. Bürokratische Hindernisse
    5. Andere. Wenn ja, welche?
  1. Gibt es ggf. Vorhaben seitens des BMBWF, Maßnahmen zur Lösung der in Frage 16 genannten Probleme zu setzen. Wenn ja, welche? 
  2. Ist es zutreffend, dass Quereinsteiger:innen zum Zeitpunkt, zu dem sie für eine angebotene Stelle an einer Schule zu- oder absagen sollen, noch keine verbindliche Auskunft darüber erhalten, wie hoch ihr Gehalt sein wird?
    1. Wenn ja, betrifft dies alle Quereinsteiger:innen, die Mehrheit der Quereinsteiger:innen oder die Minderheit der Quereinsteiger:innen?
    2. Wenn ja, ist es aus ihrer Sicht legitim, von den angehenden Lehrer:innen die Zusage für eine Leistung (Lehrverpflichtung) zu erwarten, ohne die Gegenleistung (Gehalt) zu quantifizieren?
    3. Wenn ja, ist geplant diese Praxis zu ändern und ggf. bis wann?
  1. Ist es zutreffend, dass pensionierte Lehrer:innen im Falle eines Wiedereinstiegs in der Beruf in die niedrigste Gehaltsstufe eingestuft werden und nicht in jene, die sie zuletzt vor der Pensionierung erreicht hatten? Wenn ja, warum?
  2. Ist es zutreffend, dass Quereinsteiger:innen ins Lehramt bei der Gehaltseinstufung die zwischen Studienabschluss und Quereinstieg gesammelten Berufsjahre nicht zur Gänze für die Gehaltseinstufung angerechnet bekommen?
    1. Wenn ja, warum nicht? 
    2. Wenn ja, ist das sinnvoll und kompatibel mit dem Bestreben, auch Personen für den Quereinstieg ins Lehramt zu gewinnen, die in ihrem vorigen Beruf erfolgreich tätig waren und daher bereits ein höheres Einkommen erzielten?
    3. Wenn ja, wird selbständige und unselbständige Erwerbstätigkeit gleich behandelt oder wird einer der beiden der Vorzug gegeben? Welche wird ggf. eher angerechnet und warum?
  1. Wenn die Fragen 19 und 20 mit ja beantwortet wurden: Gibt es Bemühungen seitens des BMBWF, bspw. in Form von Gesprächen mit dem BMF und dem BMKÖS, dies zu ändern? Bitte ggf. um Erläuterung, welche Überlegungen angestellt werden und wie weit die Bemühungen gediehen sind. 
  2. Gibt es Überlegungen seitens des BMBWF, die Sondervertrags-Richtlinie vom 17. Juli 2020 zu überarbeiten? Wenn ja, welche, und bis wann ist ggf. geplant, eine neue Richtline zu erlassen?
  3. Gibt es Überlegungen seitens des BMBWF, auch für die Sonderschule ein Quereinstiegsmodell zu etablieren? 
    1. Wenn ja, welche Ursprungsberufe bzw. Erstausbildungen kommen dafür in Frage?
    2. Wenn ja, welche Dauer bzw. ECTS soll der entsprechende Hochschullehrgang umfassen?
    3. Wenn ja, wann ist mit einer Entscheidung und ggf. Umsetzung zu rechnen?
  1. Gibt es Überlegungen seitens des BMBWF, auch für die Volksschule ein Quereinstiegsmodell zu etablieren?
    1. Wenn ja, welche Ursprungsberufe bzw. Erstausbildungen  kommen dafür in Frage?
    2. Wenn ja, welche Dauer bzw. ECTS soll der entsprechende Hochschullehrgang umfassen?
    3. Wenn ja, wann ist mit einer Entscheidung und ggf. Umsetzung zu rechnen?