Eingelangt am 06.07.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg
Sarre, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
Bildung‚ Wissenschaft und Forschung
betreffend Quereinstieg und
Sonderverträge für Lehrer:innen
Im Vorjahr ist - mit Wirksamkeit ab dem
Schuljahr 2023/24 - für berufserfahrene Absolvent:innen zahlreicher Studienrichtungen
die Möglichkeit geschaffen worden, im Bereich der Allgemeinbildung in der
Sekundarstufe als Quereinsteiger oder Quereinsteigerin in den Lehrer:innenberuf
einzutreten, berufsbegleitend einen viersemestrigen Hochschullehrgang Quereinstieg
zu absolvieren und von Beginn an einen regulären Dienstvertrag zu
erhalten. Dies ist in zweifacher Hinsicht zu begrüßen: Erstens
stellen Lehrkräfte mit anderen Berufserfahrungen eine Bereicherung
für die allgemeinbildenden Schulen dar und zweitens helfen sie, den
Lehrkräftemangel einzudämmen.
In der Berufsbildung (an BMHS und
Berufsschulen) gibt es eine lange Tradition, dass Lehrer:innen ohne
Lehramtsstudium fachpraktische und fachtheoretische Fächer unterrichten.
Doch auch in der Allgemeinbildung waren und sind bereits Personen ohne
Lehramtsstudium als Lehrkräfte tätig. Diese
"Quereinsteiger:innen alt" haben jedoch - im Gegensatz zu den
"Quereinsteiger:innen neu ab 2023/24" - keine regulären
Dienstverträge, sondern Sonderverträge, die mit finanziellen Nachteilen
verbunden sind.
In der Volksschule und in der Sonderschule ist
ein Quereinstieg nicht - oder zumindest nicht unter dieser Bezeichnung -
vorgesehen, dennoch sind auch hier Sondervertragslehrer:innen tätig.
Vor dem Hintergrund des wachsenden
Lehrkräftemangels und im Sinne der Fairness gegenüber den bereits
tätigen Quereinsteiger:innen stellt sich die Frage, ob und wie in der
Sekundarstufe ein Umstieg vom alten ins neue Quereinstiegsmodell möglich
ist. Außerdem ist zu überlegen, wie möglichst attraktive
Bedingungen geschaffen werden können, um engagierte und qualifizierte
Personen unterschiedlicher Lebenslagen ("neue" Quereinsteiger:innen,
bewährte Sondervertragslehrer:innen, pensionierte Lehrer:innen etc.)
für eine (Weiter-)Beschäftigung als Lehrer:in zu gewinnen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wie viele Lehrpersonen sind im laufenden
Schuljahr in der Sekundarstufe mit Sondervertrag tätig? Bitte um
Angabe in absoluten Zahlen und in Prozent.
- Berufsbildung, altes Dienstrecht
- Allgemeinbildung, altes Dienstrecht
- Berufsbildung, neues Dienstrecht
- Allgemeinbildung, neues Dienstrecht
- Wie viele Lehrpersonen sind im laufenden
Schuljahr in der Primarstufe mit Sondervertrag tätig? Bitte um Angabe
in absoluten Zahlen und in Prozent.
- Altes Dienstrecht
- Neues Dienstrecht
- Wie viele Lehrpersonen mit Sondervertrag
fallen in welche der Abschlagskategorien gemäß Richtlinie
für Sonderverträge vom 17. Juli 2020? Bitte um Angabe in
absoluten Zahlen und in Prozent.
- 3.1.1., Mastergrad, 5% Abschlag
- 3.1.2., Bachelorgrad, 5% Abschlag
- 3.1.3. Nicht der Verwendung entsprechendes
Lehramtsstudium, 5% Abschlag
- 3.2.1. Lehramtsstudium gemäß
AStG oder SCHOG, 10% Abschlag
- 3.2.2. Reifeprüfung, 22% Abschlag
- 3.3.1.
Meister-/Werkmeister-/Gewerbeprüfung, 25% Abschlag
- 3.3.2. Sportliche oder musikalische
Lehrbefähigung, 25% Abschlag
- Sind die Abschläge bei der Entlohnung
auch mit reduzierten Aufgaben oder Verantwortlichkeiten verbunden, oder
wird die gleiche Tätigkeit und Verantwortung unterschiedlich entlohnt?
- Wenn letzteres, gibt es Überlegungen,
dies zu ändern?
- Gibt es Überlegungen, die
Entscheidung, ob eine Entlohnung mit oder ohne Abschläge erfolgen
soll, in die Hände der Vorgesetzten, also der Schulleiter:innen zu
geben? Wenn nein, warum nicht?
- Wie viele Personen sind im laufenden
Schuljahr erstmals als Lehrperson mit Sondervertrag tätig?
- Berufsbildung, neues Dienstrecht
- Allgemeinbildung, neues Dienstrecht
- Wie viele Lehrpersonen, die im vorigen
Schuljahr im Bereich der Allgemeinbildung mit einem Sondervertrag
unterrichtet haben, sind im laufenden Schuljahr mit einem regulären
Vertrag tätig, haben es also geschafft die Voraussetzungen für
den Wechsel zu erfüllen? Bitte um Angabe in absoluten Zahlen und in
Prozent.
- Berufsbildung, altes Dienstrecht
- Allgemeinbildung, altes Dienstrecht
- Berufsbildung, neues Dienstrecht
- Allgemeinbildung, neues Dienstrecht
- Wie viele Quereinsteiger:innen ins Lehramt
Allgemeinbildung wurden bisher von der Zertifizierungskommission für
das Schuljahr 2023/24 zugelassen? (Quereinsteiger:innen im neuen, ab
2023/24 verfügbaren Modell, das einen Quereinstieg ohne Sondervertrag
ermöglicht)
- Wie verteilen sich diese auf die neun
Bundesländer?
- Wie werden sie sich voraussichtlich auf die
vier Pädagogischen Hochschulen verteilen, die den neuen
Hochschullehrgang Quereinstieg im ersten Jahr anbieten?
- Welche Erststudien haben diese
abgeschlossen? Bitte um Auflistung der 10 (oder 20, falls Bachelor und
Master unterschieden werden) am meisten vertretenen Studienrichtungen.
- Welches Durchschnittsalter weisen sie auf?
- Sind für 2024/25 weitere Standorte
für diesen Hochschullehrgang vorgesehen? Wenn ja, welche?
- Welche Möglichkeiten gibt es für
Sondervertragslehrer:innen, zu einem regulären Vertrag zu kommen?
Bitte um Erläuterung
- für Lehrpersonen im alten Dienstrecht
und
- für Lehrpersonen im neuen Dienstrecht
(pd-Schema)
- Haben die Bildungsdirektionen
Ermessensspielräume für eine von Bundesland zu Bundesland
unterschiedliche Handhabung der Sonderverträge und
Quereinsteiger:innen, oder sind die Kriterien dafür
österreichweit einheitlich und transparent? Bitte um
Erläuterung, welche Unterschiede es ggf. gibt oder geben kann.
- Für die Zulassung zum neuen
Hochschullehrgang Quereinstieg sind ein abgeschlossenes Erststudium und
drei Jahre Berufserfahrung nachzuweisen. Ist es zutreffend, dass eine
Tätigkeit als Lehrperson mit Sondervertrag nicht für diese
Berufserfahrung angerechnet wird?
- Wenn ja, warum nicht?
- Wenn ja, ist geplant dies zu ändern?
- Wenn ja, wie ist es zu argumentieren, dass
jemand zwar ausreichend qualifiziert ist, um Schüler:innen zu
unterrichten, aber nicht ausreichend qualifiziert, um zum
Hochschullehrgang zugelassen zu werden?
- Wenn ja, wieso gilt es nicht als
fachspezifische Berufserfahrung, wenn jemand bspw. als Biologielehrer
arbeitet und davor Biologie studiert hat?
- Ist es zutreffend, dass
Sondervertragslehrpersonen im alten Dienstrecht generell vom Zugang zum
neuen Hochschullehrgang Quereinstieg ausgeschlossen sind?
- Wenn ja, warum?
- Wenn ja, ist geplant dies zu ändern?
- Wird Personen, die den Bildungsweg Lehre,
Berufsreifeprüfung und Fachstudium beschritten haben, die im Rahmen
der Lehre gesammelte Berufserfahrung für die Zulassung zum
Hochschullehrgang Quereinstieg angerechnet?
- Wenn nein, warum nicht? Ist geplant, dies
zu ändern?
- Wenn ja, in welchem Ausmaß?
- Ist es zutreffend, dass von den
erforderlichen 3 Jahren (in Ausnahmefällen 1,5 Jahren)
Berufserfahrung mindestens eines nach Abschluss des Fachstudiums erfolgen
muss, um zum Hochschullehrgang Quereinstieg zugelassen zu werden?
- Wenn ja, ist es vor dem Hintergrund des
Lehrkräftemangels sinnvoll, Personen, die nach Abschluss eines
Fachstudiums den Wunsch hegen, ins Lehramt zu wechseln (und dafür
auch den Aufwand einer weiteren Ausbildung in Kauf nehmen, also den
Hochschullehrgang absolvieren möchten), auf diese Weise zu zwingen,
erst in einen anderen Beruf einzusteigen (und sie damit von ihrem
Lehramtsplan vielleicht wieder abzubringen)?
- Wenn ja, gibt es Pläne, dies zu
ändern?
- Wie aus den Schulen berichtet wird, gibt es
immer wieder Fälle von engagierten und bewährten Lehrer:innen
mit Sondervertrag, die dem Schuldienst den Rücken kehren, weil es
ihnen zu schwer gemacht wird, aus dem finanziell nachteiligen
Sondervertrag in einen regulären Vertrag zu wechseln. Gibt es vor dem
Hintergrund des Lehrer:innenmangels seitens des BMBWF Pläne oder
Überlegungen, diesen Umstieg zu erleichtern?
- Wenn ja, welche?
- Wenn nein, warum nicht?
- Sind Ihnen, neben dem in Frage 15 genannten
Grund, andere Gründe bekannt, warum Sondervertragslehrer:innen nach
kurzer Zeit den Schuldienst wieder verlassen?
- Einsatz in Unterrichtsfächern,
für die sie nicht qualifiziert sind
- Arbeitsbedingungen in der Schule
- Mangelnde Begleitung/Induktion/Onboarding
- Bürokratische Hindernisse
- Andere. Wenn ja, welche?
- Gibt es ggf. Vorhaben seitens des BMBWF,
Maßnahmen zur Lösung der in Frage 16 genannten Probleme zu
setzen. Wenn ja, welche?
- Ist es zutreffend, dass Quereinsteiger:innen
zum Zeitpunkt, zu dem sie für eine angebotene Stelle an einer Schule
zu- oder absagen sollen, noch keine verbindliche Auskunft darüber
erhalten, wie hoch ihr Gehalt sein wird?
- Wenn ja, betrifft dies alle
Quereinsteiger:innen, die Mehrheit der Quereinsteiger:innen oder die
Minderheit der Quereinsteiger:innen?
- Wenn ja, ist es aus ihrer Sicht legitim,
von den angehenden Lehrer:innen die Zusage für eine Leistung
(Lehrverpflichtung) zu erwarten, ohne die Gegenleistung (Gehalt) zu
quantifizieren?
- Wenn ja, ist geplant diese Praxis zu
ändern und ggf. bis wann?
- Ist es zutreffend, dass pensionierte
Lehrer:innen im Falle eines Wiedereinstiegs in der Beruf in die niedrigste
Gehaltsstufe eingestuft werden und nicht in jene, die sie zuletzt vor der
Pensionierung erreicht hatten? Wenn ja, warum?
- Ist es zutreffend, dass Quereinsteiger:innen
ins Lehramt bei der Gehaltseinstufung die zwischen Studienabschluss und
Quereinstieg gesammelten Berufsjahre nicht zur Gänze für die
Gehaltseinstufung angerechnet bekommen?
- Wenn ja, warum nicht?
- Wenn ja, ist das sinnvoll und kompatibel
mit dem Bestreben, auch Personen für den Quereinstieg ins Lehramt zu
gewinnen, die in ihrem vorigen Beruf erfolgreich tätig waren und
daher bereits ein höheres Einkommen erzielten?
- Wenn ja, wird selbständige und
unselbständige Erwerbstätigkeit gleich behandelt oder wird
einer der beiden der Vorzug gegeben? Welche wird ggf. eher angerechnet
und warum?
- Wenn die Fragen 19 und 20 mit ja beantwortet
wurden: Gibt es Bemühungen seitens des BMBWF, bspw. in Form von
Gesprächen mit dem BMF und dem BMKÖS, dies zu ändern? Bitte
ggf. um Erläuterung, welche Überlegungen angestellt werden und
wie weit die Bemühungen gediehen sind.
- Gibt es
Überlegungen seitens des BMBWF, die Sondervertrags-Richtlinie vom 17.
Juli 2020 zu überarbeiten? Wenn ja, welche, und bis wann ist ggf.
geplant, eine neue Richtline zu erlassen?
- Gibt es Überlegungen
seitens des BMBWF, auch für die Sonderschule ein Quereinstiegsmodell
zu etablieren?
- Wenn ja, welche
Ursprungsberufe bzw. Erstausbildungen kommen dafür in Frage?
- Wenn ja, welche Dauer
bzw. ECTS soll der entsprechende Hochschullehrgang umfassen?
- Wenn ja, wann ist mit
einer Entscheidung und ggf. Umsetzung zu rechnen?
- Gibt es Überlegungen seitens des BMBWF,
auch für die Volksschule ein Quereinstiegsmodell zu etablieren?
- Wenn ja, welche Ursprungsberufe bzw.
Erstausbildungen kommen dafür in Frage?
- Wenn ja, welche Dauer
bzw. ECTS soll der entsprechende Hochschullehrgang umfassen?
- Wenn ja, wann ist mit einer Entscheidung
und ggf. Umsetzung zu rechnen?