15702/J XXVII. GP
Eingelangt am 06.07.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Christian Ragger
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Bildungssituation von Menschen mit Behinderung verschlechtert
Am 19. Juni 2023 berichtete ORF.at folgendes:[1]
Menschen mit Behinderung: Bildungssituation verschlechtert
2008 hat Österreich die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ratifiziert und sich damit verpflichtet, niemanden wegen Behinderung vom allgemeinen ermöglichen.
Schon bei der ersten Staatenprüfung 2013 hatte der unabhängige Monitoringausschuss, der die Umsetzung überwacht, Österreich kein gutes Zeugnis ausgestellt. Im heute präsentierten neuen Prüfbericht ortet er gar Rückschritte.
Bei seiner letzten Überprüfung hatte der unabhängige Monitoringausschuss vor allem Mängel bei der Umsetzung eines Bildungssystems, in dem Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen, festgestellt.
„Kontinuierliche Verletzung der Menschenrechte“
Zehn Jahre später sieht er hier nicht nur kaum Fortschritte. „Gerade in den letzten Jahren vermehren sich die Anzeichen für Rückschritte“, so die Kritik in dem Bericht. „Insgesamt zeigt sich eine kontinuierliche Verletzung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen im Bereich Bildung.“
Ambitionierte Versuche früherer Regierungen, inklusive Bildung über Modellregionen voranzutreiben, seien 2018 nach nur drei Jahren Laufzeit eingestellt worden. In anderen Fragen wie dem Recht auf einen Unterricht in österreichischer Gebärdensprache herrsche Stillstand. Inklusive Bildung sei zudem „strukturell chronisch unterfinanziert“.
Bericht sieht Gleichgültigkeit in Politik
Der Monitoringausschuss attestierte der Politik außerdem eine ausgeprägte Gleichgültigkeit und Passivität bezüglich der Verpflichtungen zur Umsetzung der Ziele der UNO-Behindertenkonvention.
Aus Sicht des Ausschusses notwendige Änderungen (etwa ein Rechtsanspruch auf ein 11. und 12. Schuljahr für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und ein Recht auf persönliche Assistenz) müssten eingeklagt werden, damit die Bildungsadministration reagiere.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Wie beurteilen Sie die im Artikel genannte Entwicklung betreffend die Verschlechterung der Bildungschancen für Menschen mit Behinderungen?
2. Wie erklären Sie sich, dass der Monitoringausschuss Österreich ein derart schlechtes Zeugnis ausstellt?
3. Wie konnte es zu der verschlechterten Situation kommen?
4. Welche Daten und Studien lagen Ihnen bis dato vor, die eine Verschlechterung der Situation befürchten ließen?
5. Wie sind Sie mit diesen Daten umgegangen?
6. Haben Sie Maßnahmen zur Gegenlenkung gesetzt?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?
7. Wer ist für die verschlechterten Bildungschancen für Menschen mit Behinderungen verantwortlich?
a. Wie werden Sie dementsprechend reagieren?
b. Welche Konsequenzen werden Sie diesbezüglich folgen lassen?
8. Wie gehen Sie mit den Ergebnissen des Monitoringausschusses um?
9. Welche Zielsetzungen werden Sie jetzt formulieren?
10. Wie wollen Sie diese Ziele erreichen?
11. Entspricht die Entwicklung der Bildungssituation von Menschen mit Behinderung dem von Ihrem Ministerium erstellten Fahrplan des NAP Behinderung?
a. Wenn nein, warum wurden Sie dem nicht gerecht?
b. Wenn nein, wie konnte es zu der jetzigen Situation kommen?
12. Wie wollen Sie jetzt mit welchen Maßnahmen gegensteuern?