15731/J XXVII. GP
Eingelangt am 07.07.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits und Genoss:innen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Preisauszeichnung in Österreich
Angesichts des vielfältigen Angebots an Waren ist die korrekte Auszeichnung der Preise von Produkten wesentlich für die Entscheidung der Konsument:innen beim täglichen Einkauf. Das Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) regelt, dass Preise leicht lesbar und zuordenbar angegeben werden müssen. Die Grundpreisauszeichnungspflicht sieht vor, dass die Preise auf eine bestimmte Mengeneinheit bezogen (zB. Liter, Kilogramm, ...) angegeben werden müssen.
Die Überwachung der Einhaltung der Preisauszeichnungspflicht und die Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren obliegen den Bezirksverwaltungsbehörden.
Angesichts der Teuerung wäre ein leichter Preisvergleich für Konsument:innen besonders wesentlich – aber in der Praxis ist die deutliche Sicht- und Lesbarkeit des Grundpreises nicht immer gegeben. Bei diversen Beratungsstellen mehren sich Beschwerden von Konsumentent:innen über die Preisauszeichnung im Handel auch über die Grundpreisangaben (zu klein, falsch oder nicht vorhanden) bzw. darüber, dass angegebener Grundpreis und verrechneter Grundpreis oft nicht übereinstimmen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehende
Anfrage:
1. Welche Kontroll-
bzw. Marktbeobachtungsmaßnahmen (z. B. Preiserhebungen) aufgrund des
Preisauszeichnungsgesetzes wurden im Jahr 2022 von den Ländern
durchgeführt und wie hat sich ihre
Anzahl in den letzten 10 Jahren entwickelt? (bitte um
Aufschlüsselung der Aufträge auf Bundesländer
und auf Jahre)
2. Wie viele Betriebe
und Branchen wurden dabei im Jahr 2022 durch die Behörden kontrolliert und
wie hat sich die Anzahl in den letzten 10 Jahren entwickelt? (bitte um Aufschlüsselung
der Betriebsanzahl auf die einzelnen Aufträge und auf Jahre)
3. Zu welchen konkreten
Ergebnissen führten die 2022 in den Bundesländern im Auftrag des
Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft durchgeführten Kontroll-
bzw. Marktbeobachtungsmaßnahmen nach dem Preisauszeichnungsgesetz? (bitte
um Aufschlüsselung der jeweils
einzelnen Ergebnisse je Bundesland)
4. Welche konkreten
einzelnen Maßnahmen (z.B. Abmahnung, Bescheid) mussten aufgrund der
durchgeführten Kontroll- bzw. Marktbeobachtungsmaßnahmen nach dem
Preisauszeichnungsgesetz 2022 jeweils durch
die zuständigen Behörden ergriffen werden? (bitte um Aufschlüsselung
nach Bundesländern)
5. Wie
viele Organe nach dem Preisauszeichnungsgesetz waren mit Stichtag 01.01.2022 in
den Ländern tätig und wie hat sich ihre Zahl in den
letzten 10 Jahren entwickelt? (bitte um Aufschlüsselung der Anzahl
der Organe nach Bundesländern)?
6. Welche Kontroll- und
Marktbeobachtungsmaßnahmen (Schwerpunkte) aufgrund des Preisauszeichnungsgesetzes wurden 2022 den Ländern
aufgetragen? (bitte um Aufschlüsselung auf Bundesländer)
7. Welche
Maßnahmen hat Ihr Ressort 2022 auf Basis der Resultate der durchgeführten
Kontroll- bzw. Marktbeobachtungsmaßnahmen nach dem
Preisauszeichnungsgesetz gesetzt, um die Einhaltung der Bestimmungen des
Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG) in Österreich sicherzustellen?
8. Welche
Kontrollergebnisse liegen Ihrem Ressort hinsichtlich der Einhaltung der
„Grundpreisauszeichnung“ vor? Wie viele Kontrollen gab es dazu
im Jahr 2022 und wie hat sich die Anzahl
der Kontrollen in den letzten 10 Jahren entwickelt? (bitte um Aufschlüsselung
auf Bundesländer und Jahre)
9. Die
Schriftgröße bei der Grundpreisauszeichnung basiert auf einer
freiwilligen Vereinbarung der Sozialpartner mit dem Handel aus 2009. Angesichts
der zahlreichen Beschwerden von Konsument:innen über die schwer lesbare
Grundpreisauszeichnung: plant Ihr Ressort eine Änderung des
Preisauszeichnungsgesetz mit klaren gesetzlichen Regeln für die
Schriftgröße des Grundpreises?
10. § 9a Preisauszeichnungsgesetz sieht vor, dass
Unternehmen künftig bei der Bekanntgabe von Preisermäßigungen
für Sachgüter auch den vorherigen niedrigsten Preis anzugeben haben,
der zumindest einmal innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen vor Anwendung der
Preisermäßigung in demselben Vertriebskanal verlangt wurde. Wird die
Einhaltung dieser Bestimmung kontrolliert? Wenn ja, in welcher Form erfolgt
diese Kontrolle, wie viele
Kontrollen gab es dazu im Jahr 2022 und was war das Resultat dieser Kontrollen
zur Einhaltung dieser Bestimmung? (bitte nach Bundesländern getrennt
anführen)
11. Welche Kontroll- und
Marktbeobachtungsmaßnahmen wurden 2022 hinsichtlich einer
Füllmengenverringerung (Mogelpackungen) vorgenommen und wie viele
Fälle der Füllmengenverringerung (Mogelpackungen) wurden ihrem Ressort
bekanntgegeben? Sind seitens Ihres Ressorts gesetzliche Maßnahmen zur
Definition von Mogelpackung angelehnt an die Regelung in Deutschland, die das
Verhältnis von Füllmenge und Luftanteil eindeutig festsetzt, geplant?
12. Welche Kontroll- und Marktbeobachtungsmaßnahmen sind geplant, um dem Problem der Shrinkflation (bei gleicher Packungsgröße und gleichem Preis wird der Füllinhalt verringert) entgegenzutreten?