15731/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.07.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits und Genoss:innen

 

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

 

betreffend Preisauszeichnung in Österreich

 

Angesichts des vielfältigen Angebots an Waren ist die korrekte Auszeichnung der Preise von Produkten wesentlich für die Entscheidung der Konsument:innen beim täglichen Einkauf. Das Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) regelt, dass Preise leicht lesbar und zuordenbar angegeben werden müssen. Die Grundpreisauszeichnungspflicht sieht vor, dass die Preise auf eine bestimmte Mengeneinheit bezogen (zB. Liter, Kilogramm, ...) angegeben werden müssen.

 

Die Überwachung der Einhaltung der Preisauszeichnungspflicht und die Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren obliegen den Bezirksverwaltungsbehörden.

 

Angesichts der Teuerung wäre ein leichter Preisvergleich für Konsument:innen besonders wesentlich – aber in der Praxis ist die deutliche Sicht- und Lesbarkeit des Grundpreises nicht immer gegeben. Bei diversen Beratungsstellen mehren sich Beschwerden von Konsumentent:innen über die Preisauszeichnung im Handel auch über die Grundpreisangaben (zu klein, falsch oder nicht vorhanden) bzw. darüber, dass angegebener Grundpreis und verrechneter Grundpreis oft nicht übereinstimmen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Welche Kontroll- bzw. Marktbeobachtungsmaßnahmen (z. B. Preiserhebungen) aufgrund des Preisauszeichnungsgesetzes wurden im Jahr 2022 von den Ländern durchgeführt und wie hat sich ihre Anzahl in den letzten 10 Jahren entwickelt? (bitte um Aufschlüsselung der Aufträge auf Bundesländer und auf Jahre)

2.    Wie viele Betriebe und Branchen wurden dabei im Jahr 2022 durch die Behörden kontrolliert und wie hat sich die Anzahl in den letzten 10 Jahren entwickelt? (bitte um Aufschlüsselung der Betriebsanzahl auf die einzelnen Aufträge und auf Jahre)

3.    Zu welchen konkreten Ergebnissen führten die 2022 in den Bundesländern im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft durchgeführten Kontroll- bzw. Marktbeobachtungsmaßnahmen nach dem Preisauszeichnungsgesetz? (bitte um Aufschlüsselung der jeweils einzelnen Ergebnisse je Bundesland)

4.    Welche konkreten einzelnen Maßnahmen (z.B. Abmahnung, Bescheid) mussten aufgrund der durchgeführten Kontroll- bzw. Marktbeobachtungsmaßnahmen nach dem Preisauszeichnungsgesetz 2022 jeweils durch die zuständigen Behörden ergriffen werden? (bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern)

5.    Wie viele Organe nach dem Preisauszeichnungsgesetz waren mit Stichtag 01.01.2022 in den Ländern tätig und wie hat sich ihre Zahl in den letzten 10 Jahren entwickelt? (bitte um Aufschlüsselung der Anzahl der Organe nach Bundesländern)?

6.    Welche Kontroll- und Marktbeobachtungsmaßnahmen (Schwerpunkte) aufgrund des Preisauszeichnungsgesetzes wurden 2022 den Ländern aufgetragen? (bitte um Aufschlüsselung auf Bundesländer)

7.    Welche Maßnahmen hat Ihr Ressort 2022 auf Basis der Resultate der durchgeführten Kontroll- bzw. Marktbeobachtungsmaßnahmen nach dem Preisauszeichnungsgesetz gesetzt, um die Einhaltung der Bestimmungen des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG) in Österreich sicherzustellen?

8.    Welche Kontrollergebnisse liegen Ihrem Ressort hinsichtlich der Einhaltung der „Grundpreisauszeichnung“ vor? Wie viele Kontrollen gab es dazu im Jahr 2022 und wie hat sich die Anzahl der Kontrollen in den letzten 10 Jahren entwickelt? (bitte um Aufschlüsselung auf Bundesländer und Jahre)

9.    Die Schriftgröße bei der Grundpreisauszeichnung basiert auf einer freiwilligen Vereinbarung der Sozialpartner mit dem Handel aus 2009. Angesichts der zahlreichen Beschwerden von Konsument:innen über die schwer lesbare Grundpreisauszeichnung: plant Ihr Ressort eine Änderung des Preisauszeichnungsgesetz mit klaren gesetzlichen Regeln für die Schriftgröße des Grundpreises?

10. § 9a Preisauszeichnungsgesetz sieht vor, dass Unternehmen künftig bei der Bekanntgabe von Preisermäßigungen für Sachgüter auch den vorherigen niedrigsten Preis anzugeben haben, der zumindest einmal innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen vor Anwendung der Preisermäßigung in demselben Vertriebskanal verlangt wurde. Wird die Einhaltung dieser Bestimmung kontrolliert? Wenn ja, in welcher Form erfolgt diese Kontrolle, wie viele Kontrollen gab es dazu im Jahr 2022 und was war das Resultat dieser Kontrollen zur Einhaltung dieser Bestimmung? (bitte nach Bundesländern getrennt anführen)

11. Welche Kontroll- und Marktbeobachtungsmaßnahmen wurden 2022 hinsichtlich einer Füllmengenverringerung (Mogelpackungen) vorgenommen und wie viele Fälle der Füllmengenverringerung (Mogelpackungen) wurden ihrem Ressort bekanntgegeben? Sind seitens Ihres Ressorts gesetzliche Maßnahmen zur Definition von Mogelpackung angelehnt an die Regelung in Deutschland, die das Verhältnis von Füllmenge und Luftanteil eindeutig festsetzt, geplant?

12. Welche Kontroll- und Marktbeobachtungsmaßnahmen sind geplant, um dem Problem der Shrinkflation (bei gleicher Packungsgröße und gleichem Preis wird der Füllinhalt verringert) entgegenzutreten?