15757/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.07.2023
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend externe Beratungs- und Consulting-Leistungen der Bundesministerien im ersten Halbjahr 2023

 

Der Zukauf externer Beratungsdienstleistungen durch Stellen des Bundes zur Planung und Umsetzung von Projekten führt seit Jahren immer wieder zu öffentlichen Debatten. Dadurch stellt sich die grundlegende Frage der Handlungsfähigkeit der Bundesregierung und der Bundesministerien in Hinblick auf das Vorhandensein wichtigen Know-Hows. Es geht schlicht und ergreifend darum, ob die Bundesregierung über das notwendige Wissen in Form qualifizierter Mitarbeiter*innen für die Wahrnehmung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben verfügt und in weiterer Folge darum, in welchen Bereichen Expertise zugekauft werden muss, um diese Aufgaben zu erfüllen.

 

Dass diese Thematik auch international für zunehmend für Debatten über die Handlungsfähigkeit staatlicher Einrichtungen führt, zeigt nicht nur die aktuelle Kritik des Europaparlaments an den hohen Ausgaben für Consulting-Leistungen der EU Kommission. Auch in Deutschland zeigten parlamentarische Anfragen in Folge des Beratungsskandals im dortigen Verteidigungsministerium, dass die Ausgaben für externe Berater*innen sich in den letzten Jahren vervielfacht haben: Seit 2006 wurden mindestens 1,2 Milliarden Euro durch mehr als 6.000 Beratungsverträge für externe Consulting- und Beratungsleistungen ausgegeben. Ähnliche Zahlen liegen bisher in Österreich noch nicht vor.

 

Das Ziel der vorliegenden Anfrage ist es daher, Transparenz über Verträge zwischen Stellen des Bundes und externen Anbieter*innen von Beratungs- und Consultingleistungen, wie beispielsweise Dienstleistungen im Bereich des Projektmanagements der der Außenwerbung, zu schaffen, die projektbezogen abgeschlossen und über einen definierten Zeitraum erfolgen. Solange durch derartige Verträge beispielsweise Know-How oder Personal zeitlich begrenzt angekauft werden, die zur Umsetzung eines Projekts des Bundesministeriums nötig sind, oder Teile dieses Projektes in Eigenregie von diesen Anbieter*innen durchgeführt werden, sind sie Teil dieser Anfrage.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Mit welchen Anbieter*innen hatte die Zentralstelle Ihres Ministeriums zwischen Jänner und Juni 2023 Werk- und Dienstleistungsverträge die Beratungs- und Consultingleistungen zum Inhalt hatten?

a.    Bitte um detaillierte Auflistung nach Summe, Projekt, Auftragnehmer*in und ÖNACE-Code.

2.    Mit welchen Anbieter*innen von Beratungs- und Consultingleistungen hatten die nachgelagerten Dienststellen Ihres Ministeriums zwischen Jänner und Juni 2023 Werk- und Dienstleistungsverträge?

a.    Bitte um detaillierte Auflistung nach Summe, Projekt, Auftragnehmer*in und ÖNACE-Code.

3.    Mit welchen Anbieter*innen hatte die Zentralstelle Ihres Ministeriums zwischen Jänner und Juni 2023 Arbeitsleihverträge, die Beratungs- und Consultingleistungen zum Inhalt hatten?

a.    Bitte um detaillierte Auflistung nach Summe, Projekt, Auftragnehmer*in, Anzahl der entliehenen Personen und ÖNACE-Code.

4.    Mit welchen Anbieter*innen von Beratungs- und Consultingleistungen hatten die nachgelagerten Dienststellen Ihres Ministeriums zwischen Jänner und Juni 2023 Arbeitsleihverträge?

a.    Bitte um detaillierte Auflistung nach Summe, Projekt, Auftragnehmer*in, Anzahl der entliehenen Personen und ÖNACE-Code.

5.    Sofern Leistungen im Sinne der Punkte 1 bis 4 über die Bundesrechenzentrum GmbH oder deren Tochterunternehmen (insb. LFRZ) bezogen wurden: Von welchen Unternehmen wurden die jeweiligen Leistungen tatsächlich erbracht?

6.    Von welchen Werk- und Dienstleistungsverträgen, ausgegliederter Rechtsträger, gegenüber welchen Sie Eigentümer- oder Aufsichtsrechte ausüben und die Beratungs- und Consultingleistungen zum Inhalt hatten, mit welchen Anbieter*innen zwischen Jänner und Juni 2023 haben Sie Kenntnis?

a.    Welche dieser Beratungs- und Consultingleistungen kamen vorrangig Ihrem Ministerium selbst zu Gute?

7.    Welche Zahlungen an Anbieter*innen im Sinne der Fragen 1 bis 2 wurden im zwischen Jänner und Juni 2023 durch Ihr Ministerium an welchem Tag geleistet?

8.    Für welche der Anbieter*innen im Sinne der Fragen 1 bis 2 sind aktive oder ehemalige Mitarbeiter*innen Ihres Ressorts tätig?

a.    In welchen Organisationseinheiten sind bzw. waren diese jeweils in Ihrem Ressort tätig?