Eingelangt am 07.07.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Hafenecker,
MA
an den Bundeskanzler
betreffend Folgeanfrage Kosten der
USA-Reise von Staatssekretärin Plakolm
Die
Anfragebeantwortung 14494/AB (04.07.2023) zur schriftlichen parlamentarischen
Anfrage Nr. 14983/J betreffend „Kosten der USA-Reise von
Staatssekretärin Plakolm“ wurde vom Bundeskanzleramt mehr als
ungenügend beantwortet und entspricht nicht den Vorgaben
Interpellationsrechtes.
Abgesehen von der bis zum Stichtag der
Anfragebeantwortung nicht erfolgten Reisekostenabrechnung, welche als Grundlage
der Auskunft seitens des BKA gedient hätte, wurden die Fragen 5, 7 und 12 unzureichend
beantwortet.
In diesem Zusammenhang stellt
der unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler folgende
Anfrage
- Welche Gesamtkosten fielen für
die Reise von StS Plakolm in die USA an?
- Auf welche Höhe beliefen sich
Flugkosten?
- Auf welche Höhe beliefen sich
Unterbringungs- und Verpflegungs-kosten?
- Auf welche Höhe beliefen sich
Transport- und Beförderungskosten (Taxi, etc.)?
- Auf welche Höhe beliefen sich
Kosten für Sicherheitspersonal?
- Welche sonstigen Kosten fielen an
und in welcher Höhe?
- Aus welchem Budget wurden diese
Kosten finanziert?
- Um welche Journalistin von welchem
Medium handelte es sich bei der in der Anfragebeantwortung 14494/AB
genannten Journalistin, die an der Reise teilnahm?
- In welcher Höhe wurden die
Reisekosten (inkl. Verpflegung etc.) für genannte Journalistin
seitens des BKA übernommen?
- Von welcher Relevanz waren Besuche
eines „Rooftop-Beetes“, der Firma Meta, Sightseeing in Beverly
Hills sowie die Fahrt mit einem „Cable Car“ für die
Tätigkeit und die Funktion als Jugendstaatssekretärin bzw. wie
werden diese Termine begründet?