15764/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.07.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Walter Rauch

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Mangelhafte Transparenz rund um das österreichische Umweltzeichen

 

 

Das österreichische Umweltzeichen mit fünf maßgeblichen Richtlinien ist mittlerweile für Unternehmen zu einem starken Faktor im Wettbewerb um die wachsende Anzahl an umweltbewussten Konsumenten geworden. Diese Richtlinien haben enorme Auswirkungen auf ganze Wirtschaftsbereiche und Absatzmärkte von Unternehmen.

 

Vor diesem Hintergrund ist eine ausreichende Transparenz und Kontrolle derartiger Instrumente und dahinterstehender Einrichtungen unabdingbar, da diese letztendlich über Zugang oder Ausschluss ganzer Produktgruppen und Anbieter in gewissen Absatzmärkten entscheiden. Die Einbindung unterschiedlicher Experten, aber vor allem auch der betroffenen Unternehmen im Zuge der Richtlinienerstellung und Richtlinienänderung, scheint daher unabdingbar.

 

Allerdings erfolgt aktuell die Besetzung und Auswahl der dafür entscheidenden Personen völlig intransparent. Fraglich ist, ob die bestmöglichen Lösungen im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaft so gefunden werden kann. Darüber hinaus sollte evidenzbasiert überprüfbar sein, auf welchen Grundlagen Entscheidungen im Fachausschuss und im Umweltzeichenbeirat getroffen werden, um sohin sicherzustellen, dass Faktenlagen und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse ausreichend berücksichtigt werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nachstehende

 

Anfrage

 

 

1.    Auf welcher konkreten Fakten- bzw. Datenlage erfolgt die Festlegung einzelner „Kann“- und „Muss“-Kriterien im Zuge der Richtlinienerstellung und Richtlinienüberarbeitung?

2.    Gibt es eine unabhängige Prüfungsinstanz der Fakten und Daten?

a.    Wenn ja, wie ist diese eingerichtet?

b.    Wenn nein, warum nicht

3.    Wird aufgrund der Auswirkungen von Richtlinien auf Wirtschaftsbereiche auch eine Wirkungsfolgenabschätzung erstellt?

a.    Wenn ja, welche Kategorien umfasst eine solche Abschätzung?

b.    Wenn ja, wird bei der Erstellung einer solchen auch eine ökonomische, soziale und ökologische Kosten-Nutzen-Rechnung berücksichtigt?

c.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Warum sind die Vertreter des Fachausschusses und des Umweltzeichenbeirats nicht öffentlich einsehbar?

5.    Wer sind die Vertreter des Fachausschusses und des Umweltzeichenbeirats?

6.    Wer nominiert, designiert bzw. bestellt die Mitglieder des Umweltzeichenbeirates sowie des Fachausschusses?

7.    Welche Kriterien sind bei der Bestellung der Mitglieder des Umweltzeichenbeirates sowie des Fachausschusses ausschlaggebend?

8.    Warum werden Berichte und Entscheidungen des Fachausschusses und des Beirats nicht öffentlich gemacht?

9.    Ist zukünftig eine öffentliche Bekanntmachung geplant?

a.    Wenn ja, wann und welcher Art?

b.    Wenn nein, warum nicht?

10. Welche konkrete Rolle spielt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in der Richtlinienerstellung und deren Überarbeitung?

11. Welche Rolle spielt Ihr Ministerium im Zuge der Richtlinienerstellung und deren Überarbeitung?

12. Wie können von der Richtlinie betroffene Organisationen und Unternehmen im Fachausschuss Stellung nehmen bzw. gehört werden?

13. In welchem Ausmaß werden etwaige Stellungnahmen im Fachausschuss berücksichtigt?

14. Welche Kosten wurden in Ihrem Ministerium in den vergangenen fünf Jahren für den Umweltzeichenbeirat und den Fachbeirat budgetwirksam? (Bitte um Aufschlüsselung nach Kalenderjahren)

15. Auf welcher Rechtsgrundlage agiert der Umweltzeichenbeirat?

16. Wer trägt die politische Verantwortung für den Umweltzeichenbeirat und somit für dessen Entscheidungen?

17. Welche Rechtswirkung haben die Entscheidungen des Umweltzeichenbeirates?

a.    Für wen haben diese Entscheidungen auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage Wirksamkeit?

18. Werden Ihrem Ministerium Tätigkeits- und Aufwandsberichte des Umweltzeichenbeirates übermittelt?

19. Wenn ja, weshalb sind diese Berichte nicht öffentlich einsehbar?

20. Wenn nein, werden solche nicht geführt?

21. Wenn nein, warum nicht?

22. Aus welchem Budget werden die Sitzungsentschädigungen für den Umweltzeichenbeirat und Fachbeirat bestritten?

23. Welche Beträge werden als Sitzungsentschädigungen ausbezahlt?

24. Wann bzw. in welchen Zeitabständen werden Umweltzeichenrichtlinien überarbeitet?

25. Wie wird der Überarbeitungszeitpunkt festgesetzt?

26. Welche Kooperationspartner hat das österreichische Umweltzeichen?

27. Seit wann besteht jeweils eine Kooperationspartnerschaft?

28. Welche Kosten werden durch die jeweilige Partnerschaft budgetwirksam?

29. Wieso wurde die jeweilige Kooperationspartnerschaft eingegangen?

30. Welchen Ansprüchen muss eine Organisation genügen, um Partner zu sein?

31. Wann wurden Partnerschaften bzw. gewählte Partner jeweils zuletzt evaluiert?

32. Wer sind die Ansprechpartner beim jeweiligen Kooperationspartner? (Bitte gegebenenfalls gem. Informationsordnungsgesetz beantworten)

33. Welche Expertise bringen die Partner jeweils mit?

34. Sind weitere Kooperationspartnerschaften geplant?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, mit welchen Organisationen?

c.    Wenn ja, ab wann?

d.    Wenn ja, welche Kosten werden dadurch budgetwirksam?