15768/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.07.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Robert Laimer, Genossinnen und Genossen,

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend „Reorganisation der Zentralstellen im Bundesheer“

 

Im Zuge der Zentralstellenreform wurde die Weiterentwicklung der obersten und oberen Führung des Bundesheeres verändert – eine einzigartige Vorgehensweise einer Armee – weltweit. Die Zentralstelle wird sich zukünftig auf Verwaltungsaufgaben und "strategische Aufgaben" konzentrieren. Das Kommando Landstreitkräfte und das Kommandos Streitkräftebasis werden aufgelöst und mit dem Generalstab zusammengeführt. Dadurch wird nicht nur die bisherige militärische Expertise der Zentralstelle in den untergeordneten Bereich verschoben, sondern auch praktisch die operative Führungsebene in Form von militärischen Kommandos aufgelöst.

 

Die Konzentration der Zentralstelle auf Verwaltungstätigkeiten und "strategische Aufgaben" kann bedeuten, dass weniger Ressourcen für die operativen Aspekte der militärischen Führung zur Verfügung stehen. Es besteht die Gefahr, dass die operative Effektivität des Heeres beeinträchtigt wird.

 

Die Zusammenlegung dieser Kommanden mit dem Generalstab und die Umwandlung in Direktionen könnte dazu führen, dass wichtige spezialisierte Kenntnisse und Fähigkeiten verloren gehen. Jedes Kommando hat seine eigene Expertise und Erfahrung in den jeweiligen Bereichen. Durch die Zusammenlegung besteht die Gefahr, dass die spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse der einzelnen Teilstreitkräfte nicht ausreichend berücksichtigt werden.

 

Die Auflösung der operativen Führungsebene in Form von militärischen Kommanden könnte zu einer Verwässerung der Verantwortlichkeiten und Entscheidungsprozesse führen. Klare Kommandostrukturen sind entscheidend für die effektive Führung von militärischen Operationen. Ohne die entsprechenden Kommandos könnte es schwieriger sein, schnell und effizient auf sich ändernde Situationen zu reagieren und strategische Ziele zu erreichen.

 

Insgesamt besteht die Gefahr, dass die vorgenommenen Änderungen zu einer Schwächung der operativen Effektivität des Bundesheeres führen könnten. Es ist wichtig, dass die Auswirkungen dieser Entscheidungen sorgfältig evaluiert werden, um sicherzustellen, dass die militärische Führung weiterhin in der Lage ist, ihre Aufgaben erfolgreich zu erfüllen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage

 

 

1.     Wie viele Bedienstete sind von dieser Reform betroffen?

 

2.     Wie viel Personal hatte die Zentralstelle vor der Reorganisation und wie viele wird sie danach haben?

 

3.     Wann wurden die ersten Bediensteten in die neue Struktur personell übergeleitet?

 

4.     Bis wann ist der Abschluss der personellen Überleitung geplant?

 

5.     Durch die Reorganisation sollen die Truppen laut der Ministerin gestärkt werden. Was ist genau mit gestärkt gemeint? Bitte um genaue Aufschlüsselung!

 

6.     Wie viele Unterschriftfsberechtigung (ESB oder ähnliches) gab es in ihrem Ministerium vor der Reorganisation und wie viele wird es nachher geben?

 

7.     Können Sie garantieren, dass es zu keinen dienst- und besoldungsrechtlichen Nachteilen für die Bediensteten durch diese Reorganisation kommt? Wenn ja, wie garantieren Sie das?

 

8.     Wird es örtliche Veränderungen von Arbeitsplätzen geben und wenn ja was passiert mit den Arbeitsplatzinhabern?

 

9.     Wird es in Zukunft einen regelmäßigen Informationsaustausch zwischen dem Dienststellenausschuss BMLV und dem Ressort kommen, um die Bediensteten intern über Vorhaben zu informieren? Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?

 

10. Wird durch die Reorganisation in die Personalvertretung eingegriffen? Wenn ja, wie stellen Sie sicher, dass kein gewählter Personalvertreter sein Mandat verliert?