15769/J XXVII. GP
Eingelangt am 07.07.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Kai
Jan Krainer
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
bezüglich einer statistischen Auswertung der „Anzeige gemäß § 121a Bundesabgabenordnung (BAO) - Schenkungsmeldegesetz 2008" nach Gegenstand der Zuwendungen (Übertragenes Vermögen)
Sehr geehrter Herr Bundesminister für Finanzen!
Seit 01.08.2008 besteht eine Meldepflicht für Schenkungen unter Lebenden
und für Zweckzuwendungen unter Lebenden (Zuwendungen mit einer bestimmten
Auflage oder eine vertraglich vereinbarte Leistung zugunsten eines bestimmten
Zweckes), und zwar für folgende Vermögenswerte:
a. Bargeld
b. Kapitalforderungen
c. Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit
d. Beteiligung als stiller Gesellschafter
e. Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen
f. Bewegliches körperliches Vermögen
g. Immaterielle Vermögensgestände
Von Seiten des BMF werden keine wesentlichen Informationen bezüglich der gemeldeten Vermögen an die Öffentlichkeit gegeben.
Im Sinne der Transparenz und der Behebung des Mangels an veröffentlichten Daten im Bereich der verschenkten Vermögen erscheint eine statistische Auswertung geboten.
Vor diesem Hintergrund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachfolgende
Anfrage
Eingangs wird angemerkt, dass sich die Fragen zur Fortsetzung der Zahlenreihe am Schema der Anfrage 13871/J vom 31.1.2013, der Anfrage 11/J vom 9.11.2017 sowie der Anfrage 3494/J vom 8.5.2019 und der dazu seitens des Ministeriums ergangenen Anfragebeantwortungen orientieren, weshalb um ein gleiches tabellarisches Antwortmuster gebeten wird.
1)
Wie hoch waren die Beträge im Durschnitt der angezeigten Fälle
in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022? Bitte um
jeweils jährliche Angabe.
2)
Wie hoch waren die Beträge im Median der angezeigten Fälle in
den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022? Bitte um jeweils jährliche Angabe.
3)
Wie viel Vermögen wurde seit der Einführung der Anzeigepflicht
gemäß § 121a Bundesabgabenordnung insgesamt übertragen
(jahresweise für 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 als Teilbeträge und die
Gesamtsumme)?
4)
Wie viel
Vermögen wurde in den Jahren 2018, 2019,
2020, 2021 und 2022 übertragen? Bitte um jeweils jährliche Angabe.
5) Wie hoch sind die übertragenen Gesamtsummen in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 (bitte um jeweils jährliche Angabe) nach den einzelnen Kategorien
a. Bargeld
b. Kapitalforderungen
c. Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit
d. Beteiligung als stiller Gesellschafter
e. Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen
f. Bewegliches körperliches Vermögen
g. Immaterielle Vermögensgestände?
6) Wie hoch sind die übertragenen durchschnittlich gemeldeten Beträge in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 (bitte um jeweils jährliche Angabe) nach den einzelnen Kategorien
a. Bargeld
b. Kapitalforderungen
c. Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit
d. Beteiligung als stiller Gesellschafter
e. Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen
f. Bewegliches körperliches Vermögen
g. Immaterielle Vermögensgestände?
7) Wie hoch sind die Medianwerte der übertragenen gemeldeten Beträge in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 (bitte um jeweils jährliche Angabe) nach den einzelnen Kategorien
a. Bargeld
b. Kapitalforderungen
c. Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit
d. Beteiligung als stiller Gesellschafter
e. Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen
f. Bewegliches körperliches Vermögen
g. Immaterielle Vermögensgestände?
8) Wie hoch ist die Anzahl der gemeldeten Fälle in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 (bitte um jeweils jährliche Angabe) geordnet nach den einzelnen Kategorien
a. Bargeld
b. Kapitalforderungen
c. Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit
d. Beteiligung als stiller Gesellschafter
e. Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen
f. Bewegliches körperliches Vermögen
g. Immaterielle Vermögensgestände?
9)
Wie ist die Verteilung in Dezilen 1-10 innerhalb der Kategorie Bargeld in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022? Bitte um
jeweils jährliche Angabe.
10) Wie ist die Verteilung in Dezilen 1-10 innerhalb der Kategorie Kapitalforderungen in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022? Bitte um jeweils jährliche Angabe.
11) Wie ist die Verteilung in Dezilen 1-10 innerhalb der Kategorie Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022? Bitte um jeweils jährliche Angabe.
12) Wie ist die Verteilung in Dezilen 1-10 innerhalb der Kategorie Beteiligung als stiller Gesellschafter in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022? Bitte um jeweils jährliche Angabe.
13) Wie ist die Verteilung in Dezilen 1-10 innerhalb der Kategorie Betriebe (Teilbetriebe), die der Erzielung von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022? Bitte um jeweils jährliche Angabe.
14) Wie ist die Verteilung in Dezilen 1-10 innerhalb der Kategorie Bewegliches körperliches Vermögen in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022? Bitte um jeweils jährliche Angabe.
15) Wie ist die Verteilung in Dezilen 1-10 innerhalb der Kategorie immaterielle Vermögensgegenstände in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022? Bitte um jeweils jährliche Angabe.
16) Wie viel Vermögen
wurde in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022
gesamt, im Durchschnitt
und im Median an
i. Angehörige
ii. nicht Angehörige übertragen?
Bitte um jeweils jährliche Angabe
17) Gibt es Verstöße gegen die Anzeigeverpflichtung gemäß § 121a Bundesabgabenordnung (BAO) nach dem Schenkungsmeldegesetz 2008 in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022? Bitte um jeweils jährliche Angabe.
18) Wie viele Anzeigen wurden seit 2008 von Seiten der Behörde aufgrund eines Verstoßes gegen § 121a Bundesabgabenordnung und in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 eingebracht? Bitte um jeweils jährliche Angabe. Wenn keine Antwort gegeben werden kann, warum liegen keine automatisiert auswertbaren statistischen Daten vor?
19) Hat das Bundesministerium für Finanzen (bzw. seine nachgeordneten Dienststellen) auf Basis der jährlichen Fallanzahl Maßnahmen, und wenn ja welche, gesetzt um allfällige vermutete Verstöße gegen die Anzeigepflicht ausreichend erfassen und ahnden zu können?
20) Gibt es inzwischen Schätzungen über die Höhe der Dunkelziffer in % der gemeldeten Schenkungen? Wenn nicht, warum wurde seit 2019 nicht versucht diese Schätzungen zu ermitteln?
21) Wie hoch waren die verhängten
Strafen bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht nach
§ 121a BAO in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022? Bitte um jeweils
jährliche Angabe.