15774/J XXVII. GP
Eingelangt am 11.07.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Stand der Qualitätssicherung von externen Angeboten sexueller Bildung
Nach jahrelangen Ankündigungen wurde am 14. Februar 2023endlich das lange versprochene Akkreditierungsverfahren für externe Angebote sexueller Bildung im Schulunterricht umgesetzt. Schon vor der Kundmachung der „Verordnung über die Geschäftsstelle zur Qualitätssicherung von schulexternen Angeboten zur Unterstützung des schulischen Unterrichts (externe Qualitätssicherungsverordnung)“ gab es jedoch viel Kritik und offene Fragen von Expert*innen und erfahrenen Vereinen und Einrichtungen in diesem Bereich.
Nachdem die Verordnung zum Zeitpunkt der Anfragestellung schon seit knapp fünf Monaten in Kraft ist, stellt sich die Frage, wie erfolgreich das System umgesetzt wurde und ob inzwischen, trotz der fehlenden Begleitmaßnahmen (i.B. ausreichende Finanzierung von externen Anbieter*innen sexualpädagogischer Workshops), zumindest in jenen Bereichen, die durch die Verordnung geregelt werden, Klarheit für Lehrer*innen, Schüler*innen und externe Anbieter*innen geschaffen werden konnte.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Wie viele Anbieter*innen haben sich seit der Kundmachung der Verordnung auf https://www.sexualpaedagogik.education/ registriert? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland, Schulstufe, Thema und Kosten für die Schule.
2. Wie viele Anbieter*innen haben seit der Kundmachung der Verordnung den Qualitätssicherungsprozess durch Gutachten durchlaufen? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland, Schulstufe, Thema und Kosten für die Schule.
a. Wie viele Anbieter*innen wurden zugelassen?
b. Wie viele Anbieter*innen wurden abgelehnt?
c. Wie viele Gutachten wurden bisher erstellt und welche Kosten sind bisher dafür angefallen?
3. Wie viele Feedbacks zu Angeboten wurden seit der Kundmachung der Verordnung über das Webportal eingebracht?
a. Wie wurden diese Feedbacks hinsichtlich der Kriterien für Qualitätssicherung überprüft?
4. Welche Budgetmittel sind bisher für Erstellung und Wartung des Webportals aufgewandt worden?
5. Von wem wurde das Webportal erstellt?
6. Wieso scheinen zum Zeitpunkt der Anfragestellung unter https://www.sexualpaedagogik.education/angebot/web/ui#Angebot noch keine Angebote auf?
7. Wie ist die Darstellung von „Kosten für die Schule“ durch externe Anbieter*innen mit der Beitragsfreiheit des Schulunterrichts vereinbar?
8. Wird es hinsichtlich der Vergabe der Geschäftsstelle nach dem Pilotzeitraum bis 30. November 2024 eine öffentliche Ausschreibung geben?
a. Wenn ja, wann wird diese erfolgen?
b. Wenn nein, warum nicht?
9. Warum sind die Mitglieder des eingerichteten Boards noch nicht, wie in der Anfragebeantwortung 13707/AB von Ihnen angekündigt (Antwort 10), auf dem Webportal öffentlich kundgemacht?
a. Wenn wird dieser Schritt umgesetzt?
10. Wer sind die Board-Mitglieder und von wem wurden sie nominiert?
11. In der Anfragebeantwortung 13707/AB kündigten Sie an: „Zukünftig ist am Schulstandort ein sexualpädagogisches Konzept zu erstellen. Die Entscheidung für ein konkretes Angebot muss unter Einbindung der Eltern und Erziehungsberechtigten getroffen werden. Diese, aber auch die Schülerinnen und Schüler, bekommen nun auch die Möglichkeit, Feedback zu geben.“ Wie genau wird dieser Prozess wann und durch welche Stellen umgesetzt?
a. Gibt es für die Schulstandorte dahingehende Leitfäden o.ä.? Wenn ja, schließen Sie diese Ihrer Anfragebeantwortung bitte an.