15787/J XXVII. GP
Eingelangt am 13.07.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt
betreffend Bewahrung digitaler Archivalien
Soziale Medien haben in den letzten Jahren die demokratische und politische Debatte nachhaltig revolutioniert. Daher tragen Äußerungen von aktiven Politiker:innen auf Plattformen, wie Instagram oder Twitter, „eine überzeitliche politische und geschichtliche Bedeutung“, deren nachhaltige Sicherung zu garantieren ist, wie Kollege Sepp Schellhorn in einem Entschließungsantrag betonte.1 Durch die im Zuge dessen einstimmige Entschließung (68/E XXVI. GP) vom 24. April 2019, hat sich der Nationalrat eine Archivierung digitaler Archivalien oberster Bundesorgane, vor allem deren offiziellen Auftritte in sozialen Medien, wie Twitter, Instagram, oder Facebook, zum Ziel gesetzt. Folglich wurde der damalige Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien, Mag. Gernot Blümel, aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der folgende Punkte berücksichtigt:
Dieser Gesetzesentwurf soll klare Regelungen enthalten, die sicherstellen, dass diese Archivalien fachkundig und unter
für künftige Generationen nachhaltig gesichert sind.
In die Ausarbeitung des Entwurfes sollen Expertinnen und Experten aus den Reihen der Geschichtsforschung, des Denkmalschutzes, des Staatsarchivs sowie Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Informationstechnologie einbezogen werden."1
Wie vergangenen Anfragebeantwortungen des BMEUV zu entnehmen, fallen Auftritte oberster Bundesorgane in sozialen Medien unter nicht archivwürdiges Schriftgut, wobei nach der NR-Entschließung 2019 eine Arbeitsgruppe zur Re-Evaluierung der Gesetzeslage bzgl. „Sicherung digitaler Archivalien“ eingesetzt wurde (siehe 3137/AB; 1049/AB).3,4 Die Arbeitsgruppe wurde disziplinübergreifend mit Vertreter:innen des österreichischen Staatsarchivs, ressortinternen Spezialist:innen (der Bereiche Jus, IT, ELAK) etc. besetzt.
In der Beantwortung einer Folgeanfrage im Jahre 2020 fügten Sie, Frau Bundesministerin Edtstadler, hinzu, dass von der Arbeitsgruppe eine Präzisierung des Begriffs „Archivalien“ in § 2 Z 1 Bundesarchivgesetz beabsichtigt ist, sodass „darunter auch das bei Bundesdienststellen zur Information der Öffentlichkeit angefallene Bild-, Film-, Video- und Tonmaterial (unabhängig von der technischen Art, z.B. Internet, Facebook, Instagram) fällt". Material solle dem Staatsarchiv in „geeigneter technischer Art“, beispielsweise „in Form einer Kopie, eines ‚Links‘ zur Homepage“ zur Verfügung gestellt werden. Außerdem würden Kosten und technische Umsetzung einer derartigen Sicherung geprüft werden, damit infolgedessen ein „finaler Gesetzesentwurf“ erstellt werden kann (siehe 3137/AB).4
Alexander Schallenberg, damals Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien, ließ im April 2019 verlauten: „Der entsprechende Gesetzesentwurf wird in der nächsten Legislaturperiode vorgelegt werden“ (siehe 3804/AB).2
Für die korrekte Zuordnung und Archivierung digitaler Äußerungen aktiver Funktionär:innen oberster Staatsorgane in den sozialen Medien ist außerdem die klare Bezeichnung der Konten, von denen erwähnte Äußerungen veröffentlicht werden, zu hinterfragen. Wie Prof. Dr. Hans Peter Lehofer anmerkt, ist beispielsweise durch die Beschreibung („Bio“) des Accounts von Herrn Bundeskanzler Karl Nehammer oder von Ihnen, Frau Bundesministerin Edtstadler, auf Instagram nicht ersichtlich, ob es sich um ein offizielles Konto des Bundeskanzleramts oder einen Partei-Account der ÖVP handelt.6
Im Zuge der einstimmigen Annahme des Entschließungsantrags 2019 von zur „Archivierung digitaler Archivalien“, betonte Rudolf Taschner (ÖVP) die wichtige Rolle von Archiven, die „Möglichkeiten der Verifikation bieten, indem man Aussagen darin wiederfinden und einordnen könne“ (Parlament, 2019).7 Mehr als vier Jahre nach der NR-Entschließung zeigt sich: „Wer viel verspricht, vergisst auch viel“ umzusetzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn ja, inwiefern und seit wann?
ii. Wenn ja, inwiefern wird die klare Bezeichnung reguliert?
iii. Wenn nein, warum nicht?
iv. Wenn nein, ab wann ist dies geplant?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, wann ist inwiefern eine Präzisierung des Begriffs geplant?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn ja, welche?
ii. Wenn nein, weshalb nicht, wann können Ergebnisse erwartet werden?
i. Wenn ja, welche?
i. Wenn ja, seit wann (und bis wann)?
ii. Wenn ja, wer war für die Zusammensetzung der Teilnehmer:innen der Arbeitsgruppe verantwortlich?
iii. Wenn ja, wann und daher wie oft hat die Arbeitsgruppe seit ihrem Bestehen getagt?
1. Mit welchem Teilnehmer:innen aus welchen Behördeneinheiten welcher Ressorts jeweils?
2. Mit welchem Ergebnis jeweils?
iv. Falls sie schon beendet wurde: wer veranlasste und wer vollzog eine Evaluierung der Arbeitsgruppe?
v. Wie lauteten die Ergebnisse der Evaluierung?
i. Wenn ja, inwiefern soll eine Präzisierung vorgenommen werden?
ii. Wenn nein, warum nicht?
i. Wenn nein, warum nicht?
ii. Wenn nein, wie sieht der zeitliche „Fahrplan“ für die Ausarbeitung des Gesetzesentwurfes aus (um detaillierte Erläuterung wird ersucht)?
1. Wann wird daher ein erster Entwurf vorliegen?
iii. Wenn ja, seit wann?
i. Wenn ja, von welcher Stelle geht dieses Vorhaben aus und wie ist hier der aktuelle Stand?
ii. Wenn ja, welche konkreten Änderungen wurden anvisiert?
iii. Wenn nein, weshalb nicht?