15789/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.07.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Doppelpension aus FMA und OeNB vermieden oder nicht?

 

FMA-Vorstand Helmut Ettl (Jahrgang 1965) ist bei der OeNB seit Jahren karenziert. Mit dieser Karenzierung ist verbunden, dass er seine Pensionsansprüche gegen die OeNB behält. Gleichzeitig zahlt die FMA während seiner Dienstzeit Pensionskassenbeiträge im Volumen von ca. EUR 24.000 p.a. in eine Pensionskasse ein.

 

Wie die Zeitungen "Der Standard" (1) und "Die Presse" (2) berichten, werde Helmut Ettl "die Beiträge, die die FMA für ihn in die Pensionskasse einzahlt, ab heuer an die OeNB weiterleiten". Wie das genau funktioniert, berichten die beiden Zeitungen nicht.

 

Aber wie soll das gehen? Aus der Pensionskasse kann ein Anwartschaftsberechtigter, in dem Fall Helmut Ettl, einbezahlte Beiträge des Arbeitgebers nicht entnehmen und an die OeNB weiterleiten. Es wäre außerdem unzulässig, würde die Pensionskasse diese Beiträge für den Anwartschaftsberechtigten an die OeNB weiterleiten. Es erscheint darüber hinaus wenig plausibel, dass Helmut Ettl diese rund EUR 24.000 jährlich aus seinem versteuerten Nettobezug an die OeNB zahlt. Dann würde ihn dieser Vorgang doppelt so viel kosten, wie am Ende bei der OeNB ankommt, weil er brutto EUR 48.000 verdienen muss, um EUR 24.000 überweisen zu können. In der Sitzung des Finanzausschusses vom 27.06.2023 hat sich Helmut Ettl auf die mündliche Frage des Erstanfragestellers, wie er dieses Problem technisch löse, um eine Beantwortung gedrückt und sich auf das Statement zurückgezogen "was Sie zitiert haben, stimmt".

 

Aus der Verweigerung einer mündlichen Beantwortung ergibt sich die Notwendigkeit einer schriftlichen Nachfrage.

 

Außerdem schreibt der "Standard": "Dem Vernehmen nach gab es schon seit Beginn seiner Karenzierung finanzielle Beiträge Ettls." Das wiederum wirft mehrere Fragen dazu auf, wie die OeNB mit Zuzahlungen von Dienstnehmern zu deren eigenen Pensionsanspruch umgeht.

 

(1) https://www.derstandard.at/story/2000143550287/warum-die-nationalbank-fma-chef-ettl-zappeln-liess

(2) https://www.diepresse.com/6251997/fma-chef-helmut-ettl-erhaelt-doch-keine-doppelpension 
  

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

            FMA

  1. Bezahlt die FMA als Dienstgeberin weiterhin laufend Pensionskassenbeiträge für beide Vorstände in die Pensionskasse ein?
  2. Hat zur Vermeidung eines Doppelpensionsbezugs eine Vorstandsvertragsänderung mit Harald Ettl stattgefunden?


    OeNB

  3. Wie viele (dauer-)karenzierte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der OeNB leisten während ihrer Karenzierung freiwillig nicht näher definierte Beiträge zu ihrer Dienstordnungspension?
  4. Wie hoch war die Summe von freiwilligen finanziellen Beiträgen (dauer-)karenzierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur zukünftigen Dienstordnungspension in den letzten fünf Kalenderjahren (bitte um Aufgliederung nach Kalenderjahr)?
  5. Wie wird bei der OeNB so eine Zahlung eines Dienstnehmers mit Anspruch auf eine Dienstordnungspension (zur Vermeidung von Doppelpensionen wie im Fall von FMA-Vorstand Helmut Ettl) verbucht?
  6. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen solche Zahlungen?
  7. Erhöhen solche Zahlungen die künftig zu erwartende Dienstordnungspension?
  8. Wie werden solche Zahlungen von Dienstordnungspensionsberechtigten bei der Berechnung von Pensionsrückstellungen der OeNB mathematisch berücksichtigt?
  9. Um welche Summe wäre die Rückstellung für die Dienstordnungspension von Helmut Ettl zu erhöhen, wenn er bisher keine Zahlungen dieser Art geleistet hätte?